Die Hauptaufgaben des Senates bestehen in der Entwicklung und Koordinierung von Lehre und Forschung. Vorsitzender des Senates ist der Rektor, der dieses Gremium einberuft. Der Senat setzt sich zusammen aus:
- dem Rektor
- den zwei Prorektoren
- den Dekanen der Fakultäten
- zwei gemäß Wahlordnung gewählten Vertretern der Studierenden.
Nähere Informationen zur Tätigkeit des Senates finden Sie im Art. 8 des Statuts der unibz.