Doktoratsstudium in
Dieses Doktoratsstudium umfasst das Studium der Bildungs- und Sozialwissenschaften in einem interdisziplinären Kontext und vermittelt die notwendigen Kompetenzen, um sowohl im theoretischen als auch im empirisch-experimentellen Bereich forschen und innovative Forschungspraxen entwickeln zu können.
Das Studienprogramm entspricht dem in der internationalen Forschung zunehmend artikulierten Bedürfnis, komplexe Interpretationen soziokultureller und bildungswissenschaftlicher Systeme zu entwickeln sowie die Vertiefung von theoretischen und methodologischen Konzepten zu ermöglichen. Das Studium sieht eine Reihe von Vorlesungen und Aktivitäten vor zum Erwerb erkenntnistheoretischer Grundkompetenzen, spezifischer didaktischer und fachdidaktischer sowie transversaler Kompetenzen.
Studierende und Professoren aus unterschiedlichen Ländern und aus unterschiedlichen Fach- und Wissenschaftsbereichen sind Garantie einer internationalen und interdisziplinären Ausrichtung des Doktoratsstudiums.
Im Laufe des Trienniums werden eine Reihe unterschiedlicher Lehrveranstaltungen, Laboratorien und Seminare zu verschiedenen Forschungsgebieten sowie Forschungsmethoden im Bereich der Bildungs- und Sozialwissenschaftenangeboten.
Der Focus der Lehrveranstaltungen liegt auf den Bereichen Wissenschaftstheorie, Erkenntnistheorie, Methodologie der Forschung und auf aktuellen Diskursen und Methodologien im internationalen Kontext.
Das Lehrangebot wird vom Dozentenkollegium mit dem Studienplan zu Beginn des Doktoratsstudiums festgelegt.
Dauer: 3 Jahre
Unterrichtssprachen: Deutsch, Italienisch und Englisch
Studienplätze: 4 mit Stipendium + 1 ohne Stipendium
Stiendium pro Jahr 28.0000 €
Campus: Brixen
Dieses strukturierte Vollzeitstudienprogramm gliedert sich in zwei Forschungs- und Studienrichtungen: die Bildungswissenschaften (einschließlich des pädagogischen und didaktischen Bereichs) und die Sozialwissenschaften. Die Forschungs- und Studienrichtungen sehen Veranstaltungen im Bereich der Epistemologie der Forschung und der Methodologie der qualitativen und quantitativen Forschung vor.
Im Laufe des Trienniums werden eine Reihe unterschiedlicher Lehrveranstaltungen angeboten: Einführungsvorlesungen, Laboratorien, Gastvorträge, Seminare und Übungen zu Themen und Methodologie verschiedener Forschungsgebiete und über die neuesten Forschungsergebnisse im Bereich Bildungs- und Sozialforschung.
Im Laufe des Studiums sind Sie verpflichtet, einen Auslandsaufenthalt von mindestens 3 Monaten zu absolvieren. Dieser kann in 3 Abschnitte von mindestens 3 aufeinanderfolgenden Wochen aufgeteilt werden.
Im Rahmen dieses Doktoratsprogramms arbeitet unsere Fakultät mit einer Reihe nationaler und internationaler Universitäten und Institutionen zusammen, darunter beispielsweise die beiden Euregio-Partneruniversitäten Innsbruck und Trient sowie Dresden, Hildesheim, Oviedo, Thessaly, Wien e Vechta.
Koordinatorin des Doktoratsstudiums: Prof. Dorothy Louise Zinn (Foto)
Studierendenvertreter im Dozentenkollegium: Giampaolo Santi
Leben in Südtirol, Wohnen, Studienbeihilfen und mehr
Alles, was Sie wissen müssen, um als internationaler Studierender oder Austauschstudierender an die unibz zu kommen
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Bewerbung und Zulassung zu diesem Doktoratsstudium. Detaillierte Informationen werden unten in den allgemeinen und spezifischen Ausschreibungen (PDF) verfügbar sein.
Um zum Doktoratsstudium zugelassen zu werden, müssen Sie Ihre Sprachkenntnisse des PhD-Programmes durch ein anerkanntes Sprachzertifikat nachweisen und erfolgreich an einem öffentlichen Auswahlverfahren teilnehmen (siehe Ausschreibung unten).
Veröffentlichung der Ausschreibung: 27.03.2025
Bewerbung: bis zum 29.04.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Mündliche Prüfung: 20.05.2025 die Prüfung findet im Präsenz im Raum A2.01 der Fakultät für Bildungswissenschaften, Regensburger Allee 16 - Brixen oder über MS Teams statt. Nach Einreichung eines begründeten Antrags bis zum 10.05.2025 ist es möglich, die mündliche Zulassungsprüfung online über MS Teams abzulegen. Der Antrag ist per E-Mail an PhD_Education@unibz.it zu richten.
Veröffentlichung der Randordnung: bis 16.06.2025
Zugelassenen Bewerber:innen mit Stipendium: ab Veröffentlichung der Rangliste bis zum 01.07.2025
Zugelassenen Bewerber:innen ohne Stipendium: vom 02.07.2025 bis zum 17.07.2025
Immatrikulation: vom 02.07.2025 bis zum 31.10.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Studienplätze: 5
Studienplätze mit Stipendium der unibz: 4
Studienplatz ohne Stipendium: 1
Der Vorschlag des Forschungsprojekts kann auf der Grundlage eines der folgenden Themen in den verschiedenen Forschungsbereichen, die einen direkten Bezug zur laufenden Forschung an der Fakultät haben, entwickelt werden. Bewerber und Bewerberinnen können aber auch ein eigenes Thema vorschlagen, das jedoch einen Bezug zu den Forschungsbereichen der Fakultät aufweisen muss.
Für den Zugang zum Programm ist der Besitz eines der folgenden Titel erforderlich:
Wenn Sie einen der oben genannten Titel innerhalb der Einschreibefrist noch nicht erworben haben, werden Sie unter Vorbehalt zum Auswahlverfahren zugelassen und müssen das Abschlusszeugnis bis zum Anmeldeschluss nachreichen. Andernfalls wird Ihre Bewerbung als ungültig betrachtet.
Voraussetzungen für die Zulassung zu den Promotionsprogrammen sind ein angemessener Bildungs- und/oder kultureller Hintergrund und/oder Erfahrung in den Forschungsbereichen des Doktorandstudium. Qualifikationen im Interessensgebiet des Doktorandstudium werden bevorzugt.
Für die Zulassung müssen die Bewerber und Bewerberinnen mindestens zwei der drei Sprachen - Italienisch, Deutsch, Englisch - auf B2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen gemäß den von der unibz anerkannten Zertifikaten und Bescheinigungen in der Liste.
Sprachkenntnisse können auch durch einen Abschluss aus einem Studiengang (Oberschule, Bachelor, Master) nachgewiesen werden, der vollständig in der nachzuweisenden Sprache unterrichtet wurde. In diesem Fall müssen italienische und EU-Beweber:innen dies im Bewerbungsportal sowohl in der allgemeinen Sektion als auch in der Sektion zu den Sprachzertifikaten angeben. Nicht-EU-Bürger:innen müssen ebenso eine Kopie ihres Abschlusszeugnisses und falls notwendig zusätzliche Unterlagen in beide Sektionen hochladen, aus denen die Unterrichtssprache bezüglich des ausländischen Studientitels hervorgeht.
Die Bewerber:innen weisen ihre Sprachkompetenzen im Bewerbungsportal (unter „Sprachzertifikate hochladen“) nach, nachdem sie eine Bewerbung unter „Bewerbung erstellen/verwalten“ erstellt haben.
Wenn der Nachweis der erforderlichen Sprachkompetenzen nicht eingereicht wird, erfolgt ein Ausschluss vom Aufnahmeverfahren.
Für den Antrag muss eine Teilnahmegebühr (50 €) entrichtet werden. Diese Gebühr kann nicht rückerstattet werden.
Für die Bewerbung ist erforderlich:
Am Wettbewerb kann nur über die Online-Bewerbung teilgenommen werden.
Nicht berücksichtigt werden: 5
Es müssen alle erforderlichen Unterlagen im Portal hochgeladen werden. Ein Ampelsystem informiert über vollständige oder nicht vollständige Unterlagen (fehlende Dokumente werden in Rot hervorgehoben).
Es werden nur jene Unterlagen bewertet, die innerhalb der Bewerbungsfrist hochgeladen werden.
Es wird empfohlen, die Online-Registrierung frühzeitig vorzunehmen und den Status der Vorinskription im Portal regelmäßig zu kontrollieren, um über fehlende oder falsche Dokumente informiert zu sein.
Nach der Bewerbungsfrist können unvollständige Bewerbungen nicht mehr integriert werden.
Die Universität übernimmt keine Verantwortung für mögliche Störungen durch Überlastung von Netzwerken oder Anwendungssystemen.
Um sich für das PhD-Programm zu bewerben, müssen die Bewerber:innen die unten aufgeführten Unterlagen beifügen. Unvollständige Bewerbungen werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Für ausländische Titel außerdem: von der Herkunftsuniversität ausgestellte Notenskala (mit der niedrigsten positiven Bewertung der Abschlussnote und der höchstmöglichen Abschlussnote).
Die oben angeführten Dokumente müssen folgende Angaben enthalten: Abschlussnote, abgelegte Prüfungen mit Note und Datum, Kreditpunkte, wissenschaftlich-disziplinäre Bereiche (nur für italienische Titel), Universität, an der der Abschluss erlangt wurde oder werden wird, Datum des Abschlusses.
Unibz behält sich vor, falls erforderlich die Inhaltsbeschreibung der einzelnen Lehrveranstaltungen und/oder die Anzahl der Unterrichtsstunden zu verlangen.
Am Anfang des eigenen Forschungsprojekts geben die Bewerber und die Bewerberinnen folgende Informationen an:
Es kann nur ein Forschungsprojekt pro Bewerbung eingereicht werden.
Die vom Bewerber oder von der Bewerberin angegebenen Projektpräferenzen sind für die Studienplätze nicht bindend: der beschriebene Forschungsvorschlag stellt nicht notwendigerweise das im Rahmen des Doktoratsstudiums zu entwickeln Projekt dar.
Zum Doktoratsstudium werden jene Bewerber und Bewerberinnen zugelassen, die das Aufnahmeverfahren erfolgreich abschließen. Das Aufnahmeverfahren besteht aus der Bewertung des Forschungsprojekts, das ins Bewerbungsportal hochgeladen wurde, und aus einer mündlichen Prüfung.
Zur mündlichen Prüfung werden jene Kandidaten und Kandidatinnen zugelassen, deren Projekt mindestens 40/60 Punkten erhält.
Das in das Bewerbungsportal hochzuladende Forschungsprojekt enthält am Anfang der ersten Seite folgende Angaben:
Das Forschungsprojekt kann je nach Wahl des Antragstellers in deutscher, italienischer oder englischer Sprache verfasst werden. Maximale Länge 8.000 Zeichen unter Verwendung der entsprechenden Vorlage , Schriftart Times New Roman 11.
Bewertungskriterien des Forschungsprojektes:
Zusätzlich werden folgende Kriterien für die Bewertung der mündlichen Prüfung berücksichtigt:
Die mündliche Prüfung gilt als bestanden, wenn eine Mindestbewertung von 40/60 Punkten erreicht wird.
Datum und Uhrzeit der mündlichen Prüfung finden Sie auf dieser Seite unter "Termine".
Um Ihren Studienplatz zu bestätigen, müssen Sie sich im Bewerbungsportal anmelden und die folgenden Gebühren (insgesamt 250 €) innerhalb der angegebenen Frist mit einer der im Portal angegebenen Zahlungsarten entrichten.
Wenn Sie diese Frist nicht einhalten, verlieren Sie automatisch Ihren Studienplatz. Nach der Bestätigung des Studienplatzes durch die Zahlung der Immatrikulationsgebühr ist keine Rückerstattung mehr möglich, es sei denn, Sie kommen aus einem Nicht-EU-Land und haben die erforderlichen Dokumente von den italienischen Behörden in Ihrem Land nicht erhalten.
Es sind keine weiteren Studiengebühren vorgesehen.
AUSSCHREIBUNG - ALLGEMEINER TEIL (PDF): EN – IT – DE
AUSSCHREIBUNG - ALLGEMEINER TEIL (PDF): EN – IT – DE
Kontaktieren Sie uns unter +39 0471 012800 oder per E-Mail: phd@unibz.it