Der Beirat hat die Aufgabe - unter Wahrung der Freiheit der wissenschaftlichen Forschung - die ihr zur Prüfung vorgelegten Forschungsvorschläge und Versuchsprotokolle ethisch zu bewerten.
Ziel der ethischen Bewertung ist es, die Rechte, die Würde, die Integrität und das Wohlergehen der an der Forschung beteiligten Menschen zu schützen.
Insbesondere prüft der Beirat
Die Entscheidung, ob eine ethische Bewertung von Forschungsprojekten erforderlich ist oder nicht, bleibt den Forschenden überlassen und richtet sich nach den Anforderungen in den verschiedenen Forschungsbereichen. Der Ausschuss prüft keine abgeschlossenen Projekte, die aus redaktionellen Gründen veröffentlicht werden sollen.
Die an der Earbeitung eines Forschungsprojekts Beteiligten müssen die Europäische Datenschutzverordnung (GDPR 2016/679) einhalten.
Mehr Informationen finden Sie im Intranet (University Handbook: Login erforderlich)
Kontakt: researchethics@unibz.it