übernimmt die gesamtuniversitäre Planung und Abstimmung im Bereich der Forschung;
schlägt dem Universitätsrat den finanziellen Rahmen für die Forschung vor;
legt im Rahmen der allgemeinen Ausrichtung der Universitätsentwicklung die Kriterien für die Zuweisung der Forschungsmittel fest;
erstellt ein Gutachten über das Jahrestätigkeitsprogramm im Bereich der Forschung;
schlägt dem Universitätsrat zwei Professoren/Professorinnen auf Planstelle als Mitglieder für das Qualitätspräsidium vor, davon eines aus dem naturwissenschaftlichen Bereich und eines aus dem geisteswissenschaftlichen Bereich.