Gemäß dem Statut wird der Dekan/die Dekanin vom jeweiligen Fakultätsrat gewählt und vom Universitätsrat ernannt.
Er/Sie vertritt die Fakultät, beruft den Fakultätsrat ein, führt dessen Vorsitz, sorgt für die Ausführung der Beschlüsse, wacht über die didaktische und wissenschaftliche Tätigkeit sowie die Forschung an der Fakultät.
Die Fakultätsräte erstellen jährlich den Plan für das Studienangebot der jeweiligen Fakultät und koordinieren die wissenschaftlichen und didaktischen Tätigkeiten. Das Statut der unibz regelt ihre Zuständigkeiten.
Für jeden Studiengang gibt es einen Studiengangsrat. Mitglieder sind zwei Professoren/innen und ein/e Studierendenvertreter/in.
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