Master der Grundstufe in
Der erste Executive Master in Südtirol, der sich mit Industrie 4.0/5.0-Technologien und ihrer praktischen Anwendung zur Verbesserung der Effizienz und Nachhaltigkeit von Produktionssystemen, Unternehmen und Lieferketten beschäftigt
Es handelt sich um einen Master, der im Rahmen der Aktivitäten des European Digital Innovation Hub (EDIH) in Bozen entwickelt wurde und darauf abzielt, Bachelorabsolvent:innen eine Spezialisierung im Bereich der Anwendung digitaler Technologien in der Produktion und in Lieferketten zu ermöglichen.
Die Studierenden erwerben vertiefte Kenntnisse in den Schlüsseltechnologien der Industrie 4.0/5.0 (z. B. kollaborative und fortgeschrittene Robotik, Simulation, IoT, Cybersicherheit, KI, additive Fertigung, AR/VR), auch aus praktischer/anwendungsbezogener Sicht, und lernen, die am besten geeigneten Technologien auszuwählen, um die gewählten Leistungsziele zu erreichen, sowie die Strategie und den entsprechenden Umsetzungsplan für die digitale Transformation ihres Unternehmens zu definieren.
Zielgruppen sind Produktionsleiter, Supply Chain Manager, Bereichsleiter für Produktion und Supply Chain sowie Linien-, Abteilungs- und Betriebsleiter in der Produktion und Logistik oder in Dienstleistungsunternehmen, die diese Bereiche unterstützen.
Die vorgesehenen praktischen Aktivitäten finden in der Smart Mini Factory, dem Industrie 4.0/5.0-Labor der Freien Universität Bozen und in anderen Labors der Fakultät für Ingenieurwesen statt.
Förderung: Die Studiengebühr kann dank der Förderung durch das EDIH NOI für Studierende, die in Unternehmen beschäftigt sind, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um bis zu 70 % auf 3.184 € reduziert werden (der Kofinanzierungssatz des EDIH NOI hängt von der Unternehmensgröße gemäß den Vorschriften für staatliche Beihilfen ab). Um die Förderung zu beantragen, muss eine vom gesetzlichen Vertreter des betreffenden Unternehmens unterzeichnete Absichtserklärung (Letter of Intent - LOI) bei der Bewerbung hochgeladen werden (die Vorlage ist im Bewerbungsportal verfügbar). Weitere Informationen finden Sie im Bereich „Studiengebühr und Bestätigung des Studienplatzes“.
ECTS-Punkte: 60
Dauer: 1 Jahr
Unterrichtssprachen: Italienisch und Deutsch
Verfügbare Plätze: maximal 20
Campus: NOI Techpark Bozen
Studiengebühren: 10.000 € (+ 173 € Landesabgabe für das Recht auf Hochschulstudium) (Förderung durch EDIH-Förderung möglich, sie unten im Abschnitt Studiengebühren)
Der Master ist in drei Module gegliedert, die sich mit den folgenden Themen befassen:
Darüber hinaus gibt es ein viertes Modul, in dem Fallstudien und bewährte Verfahren lokaler Unternehmen vorgestellt werden und in dem die Studierenden ein Abschlussprojekt entwickeln und präsentieren müssen.
Der Studiengang umfasst insgesamt 1500 Stunden (60 Kreditpunkte), davon:
Die Abschlussarbeit besteht aus einer Fallstudie über die Einführung einer oder mehrerer 4.0/5.0-Technologien im eigenen Unternehmen und/oder der Ausarbeitung eines strategischen Plans für die digitale Transformation des Unternehmens. Diese Arbeit wird einer Bewertungskommission vorgelegt, die sich aus dem Studiengangsleiter, mindestens einem weiteren Mitglied des Studiengangsrates und eventuell einem oder mehreren Fachleuten zusammensetzt. Bei der Ausarbeitung der Arbeit werden die Studierenden von internen Tutor:innen unterstützt.
Der Stundenplan ist auf Berufstätige zugeschnitten. Der Unterricht findet voraussichtlich von Januar bis November 2025 statt, mit einer Unterbrechung in den Sommermonaten (voraussichtlich vom 6. Juli bis 31. August).
Die Vorlesungen konzentrieren sich auf zwei Wochentage (Freitagnachmittag 16:00-20:00 Uhr und Samstag 09:00-13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr) und findet an etwa zwei Wochenenden pro Monat statt.
Die Online-Lehre hingegen ist asynchron und kann daher von den Studierenden nach ihren Bedürfnissen und Vorlieben verfolgt werden (vor der nächsten Präsenzeinheit, in der sie dann besprochen und angewendet werden).
Es wird eine Anwesenheitspflicht von 70 % erwartet.
Aus begründeten organisatorischen Gründen können Änderungen des Lehrplans vorgenommen werden. Änderungen der Vorlesungsplanung werden mit den Studierenden und den Lehrenden abgestimmt.
Studiengangsleiter: Prof. Guido Orzes (foto)
Studiengangsrat
Prof. Guido Orzes , Prof. Erwin Rauch, Prof. Renato Vidoni, Dr. Matteo De Marchi, Dott. Roland Cont (Unternehmerverband Südtirol)
Ziel ist es, Fachleute in den innovativen Technologien der Industrie 4.0 und 5.0 auszubilden, den Schlüsselbereichen für die Zukunft der Fertigung und der damit verbundenen Dienstleistungen. Die Studierenden erwerben fortgeschrittene Fähigkeiten in den Bereichen Automatisierung, Datennutzung und Management vernetzter Systeme, wobei der Schwerpunkt auf Technologien wie künstliche Intelligenz, Internet der Dinge (IoT) und Robotik liegt. Die Absolvent:innen werden nicht nur zu den digitalen Transformationsprozessen in ihren Unternehmen beitragen, sondern diese auch leiten und die Umsetzung von Lösungen unterstützen, die die Effizienz steigern, die Kosten senken und die ökologische und soziale Nachhaltigkeit verbessern. Durch einen strategischen und innovativen Ansatz werden sie in der Lage sein, wettbewerbsfähigere Produktionsprozesse zu entwickeln und gleichzeitig den Übergang zu nachhaltigeren Unternehmen und Lieferketten zu fördern.
Alles, was Sie über die Bewerbung und die Zulassung zu diesem Studiengang wissen müssen, finden Sie unter den folgenden Menüpunkten.
Bewerbung: 01.10.2024 - 15.11.2024 (bis 12 Uhr)
Aufnahmegespräch: 25.11.2024 (online)
Veröffentlichung der Ranglisten: 29.11.2024
Einschreibefrist: 13.12.2024 (12 Uhr)
Beginn der Vorlesungen: 10. Januar 2025
Die Mindestzahl der eingeschriebenen Studenten, die für die Aktivierung des Masters erforderlich ist, beträgt 11 und die Höchstzahl 20.
Voraussetzung für die Zulassung ist ein Hochschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss in den Bereichen Ingenieurwesen, Architektur, Wirtschaft/Verwaltung, Chemie und Physik oder ein Berufsabschluss für diplomierte Vermessungsingenieure oder diplomierte Industrieexperten.
Der Studiengangsrat kann jedoch auch Studierende mit anderen Abschlüssen zulassen, wenn sie eine gleichwertige Berufserfahrung nachweisen können. Auch Absolventinnen und Absolventen ausländischer Hochschulen können am Studiengang teilnehmen, wenn der erworbene Abschluss allein zum Zweck der Zulassung zum Studiengang vom Studiengangsrat als gleichwertig bewertet wird.
Von den Bewerber:innen werden außerdem gute Kenntnisse der italienischen und deutschen Sprache verlangt.
Für die gleichzeitige Immatrikulation an mehreren Universitäten und Hochschulen, an mehreren Fakultäten oder Schulen derselben Universität und für mehrere Studiengänge an derselben Fakultät oder Schule gelten die staatlichen Regelungen.
Auch Studierende, die ihren Abschluss machen, können ausgewählt werden, vorausgesetzt, dass die erforderliche Qualifikation zum Zeitpunkt der Einschreibung erworben wurde.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online im Bewerbungsportal. Die Termine finden Sie in der Terminübersicht.
Achtung: Falscherklärungen werden strafrechtlich sanktioniert und haben den Ausschluss aus der Rangliste zur Folge!
Nach den geltenden Bestimmungen ist die gleichzeitige Einschreibung in maximal 2 Studiengänge möglich. Die beiden Studiengänge müssen sich mindestens zu zwei Drittel ihrer Ausbildung unterscheiden.
Die Auswahlkommission setzt sich aus dem Studiengangsrat zusammen. Das Auswahlverfahren besteht aus:
Für die Zulassung ist eine Mindestpunktzahl von 50 Punkten erforderlich.
Ähnlich wie bei anderen Aktivitäten im Rahmen des EDIH-Projekts wird einem Studierenden pro Unternehmen Vorrang eingeräumt, um möglichst viele Unternehmen abdecken zu können.
Schließlich werden bei der Zulassung auch die Kriterien der Inklusion und der Chancengleichheit berücksichtigt.
Wenn Sie zu mehreren Studiengängen zugelassen wurden, können Sie Ihren Studienplatz für maximal 2 Studiengänge bestätigen, indem Sie die vorgesehene Rate zweimal bezahlen.
1. Sie wählen im Bewerbungsportal den Studiengang aus und bezahlen die Studiengebühren (zur Bestätigung des Studienplatzes).
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Achtung: Mit der Einzahlung der 1. Rate erwerben Sie noch nicht den Status als Studierende. Dies erfolgt erst mit der Immatrikulation. Wenn Sie durch die Einzahlung den Studienplatz bestätigt haben, haben Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der Studiengebühren.
Die gesamte Gebühr (inklusive der Landesgebühren) wird nur dann erstattet, wenn der Master aufgrund des Nicht-Erreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht aktiviert wird.
2. Sie nehmen im Bewerbungsportal die Online-Immatrikulation vor.
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst früh zu immatrikulieren, damit Sie die Möglichkeit haben, eventuell unvollständige Unterlagen noch vor Ablauf der Ausschlussfrist zu ergänzen.
Versäumen Sie die Frist, so verlieren Sie Ihren Studienplatz und dieser wird der in der Rangordnung nachfolgenden Person angeboten.
Zulassung mit Vorbehalt:
Wenn Sie nicht im Besitz des geforderten Studientitels sind, werden Sie mit Vorbehalt zugelassen und können den Titel bis zur Immatrikulation nachreichen. Wenn Sie den erforderlichen Studientitel nicht innerhalb der Immatrikulationsfrist erlangen, dürfen Sie sich nicht immatrikulieren und verlieren den Studienplatz, der dann der nachfolgenden Person der jeweiligen Session angeboten wird.
Falls Sie Ihren Universitätsabschluss im Ausland erlangt haben, müssen Sie im Portal Folgendes hochladen:
Falls Sie Ihren Universitätsabschluss im Ausland in einem der Länder der Lissabon-Konvention erlangt haben, müssen Sie zusätzlich Folgendes hochladen:
Falls Sie Ihren Universitätsabschluss im Ausland in einem Land erlangt haben, das die Lissabon-Konvention nicht unterzeichnet hat, müssen Sie zusätzlich Folgendes hochladen:
Die unibz überprüft Ihren Universitätsabschluss und behält sich vor, in Zweifelsfällen zusätzliche Unterlagen zu erlangen.
Achtung: Sollten Sie keinen für die Zulassung gültigen Studientitel vorweisen, können Sie auch nach der Immatrikulation mit Dekret des Rektors ausgeschlossen werden.
Die Studiengebühren belaufen sich auf 10.000 € (+ 173 € für die Provinzsteuer für das Recht auf ein Hochschulstudium). Die Beträge sind bei der Immatrikulation in einer einzigen Rate zu zahlen.
Die Zahlung der Gebühren ist eine Voraussetzung für die Einschreibung.
Wenn Sie Ihr Studium abbrechen, darauf verzichten oder davon ausgeschlossen werden, haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Betrags.
Unternehmen, die ihre Mitarbeiter:innen teilnehmen lassen möchten, können im Rahmen des EDIH-Projekts (das von der Europäischen Union über das EU-Programm Next Generation finanziert wird) eine Finanzierung nach den Regeln für staatliche Beihilfen erhalten. Zu diesem Zweck müssen die Unternehmen, die für den Zugang zu den EDIH-Diensten erforderliche Bewertung der digitalen Reife durchgeführt haben und die folgenden Anforderungen erfüllen:
Der Betrag, der dem Unternehmen in Rechnung gestellt wird, hängt von seiner Größe ab und ist in der nachstehenden Tabelle aufgeführt (Art. 28, 31 AGVO).
Kleines Unternehmen: Intensität der Subventionierung 70%, Betrag der Erleichterung (zu Lasten von NOI Techpark) 6.989 Euro, Verbleibender Betrag (zu Lasten des Unternehmens) 3.184 Euro
Mittelgroßes Unternehmen: Intensität der Subventionierung 60%, Betrag der Erleichterung (zu Lasten von NOI Techpark) 5.990 Euro , Verbleibender Betrag (zu Lasten des Unternehmens) 4.183 Euro
Großes Kunststück: Intensität der Subventionierung 40%, Betrag der Erleichterung (zu Lasten von NOI Techpark) 3.994 Euro, Verbleibender Betrag (zu Lasten des Unternehmens) 6.179 Euro
Diejenigen, die als Angestellte von Unternehmen, die für die Förderung in Frage kommen, an dem Masterstudiengang teilnehmen möchten, müssen bei Bewerbung eine vom gesetzlichen Vertreter des betreffenden Unternehmens unterzeichnete Absichtserklärung (Letter of Intent - LOI) vorlegen. Nach der Veröffentlichung der Rangliste müssen die Unternehmen der ausgewählten Studierenden die Vereinbarung mit unibz über die Bereitstellung der EDIH-Dienstleistung sowie die Zahlung des von ihnen zu entrichtenden Betrags unterzeichnen. Zu diesem Zweck stellt die Universität eine Belastungsanzeige und ein entsprechendes PagoPa-Bulletin aus.
Die Mustervereinbarung ("Mustervereinbarung") wird auf den Webseiten der Universität veröffentlicht.
Nach der Veröffentlichung der Rangliste müssen zum Studium Zugelassene, die nicht bei einem Unternehmen beschäftigt sind oder bei Unternehmen, die keinen Zuschuss beantragt haben, den vollen Betrag (10.173 EUR) zahlen.
Die Studienberatung steht Ihnen bei der Wahl des Studienganges beratend zur Seite. Oft genügt schon eine telefonische Beratung oder eine E-Mail, um die erforderlichen Erstinformationen einzuholen (Tel. +39 0471 012100).