Bachelor in
Anders als an Kunsthochschulen und Akademien orientiert sich dieses Kunststudium an den kulturellen Entwicklungen des 21. Jahrhunderts. Fotografie, Film und der Computer sind die Leitmedien. Ihre künstlerischen Projekte sind Teil einer kreativen Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Entwicklungen.
Vom ersten Tag an steht die schöpferische Teamarbeit im Mittelpunkt. Gearbeitet wird in Studios, die von international renommierten Künstlerpersönlichkeiten geleitet werden. Hier können sie experimentieren und auch eigenständig Schwerpunkte setzen, etwa indem Sie eines der Studios nochmals absolvieren.
Bei uns können Sie die Nachbarschaft zum Design nutzen und die Grenzen zwischen freien und zweckorientierten Projekten erkunden! Die optimalen Betreuungsrelation – sie studieren in modernen Räumlichkeiten in kleinen Gruppen betreut von jeweils drei Lehrenden – garantiert einen intensiven und kontinuierlichen kreativen Austausch.
Bachelorklasse: L-4
ECTS-Kreditpunkte: 180
Regelstudienzeit: 3 Jahre
Unterrichtssprachen: Deutsch, Italienisch und Englisch (Studium in allen drei Sprachen)
Studienplätze: 28 EU + 2 Nicht-EU
Campus: Bozen
Studiengebühren: ca. 1200 € pro Jahr
Im ersten Semester absolvieren die Studierenden das so genannte Warm-up, Kurzprojekte, die erste direkte Erfahrungen in unterschiedlichen Bereichen der Gestaltung ermöglichen.
In den folgenden Semestern besuchen sie die Studios ‚Image‘ (Foto/Film), ‚Space‘ (Skulptur/Installation), ‚Interact‘ (Perfomance/neue Medien) und ‚Exhibit‘ (Ausstellen). Sie können entweder alle diese Studios besuchen oder wahlweise eines ein zweites Mal durchlaufen und damit einen Schwerpunkt in ihrer Ausbildung setzen. Das letzte Semester ist der praktischen Bachelorarbeit gewidmet, die sich auf die Praxisbereiche eines der vier Studios bezieht.
Um die kritische Sicht der Studierenden zu schärfen, wird in Vorlesungen und Seminaren, wie beispielsweise Kunstgeschichte oder Web and Communication Design, das dafür notwendige wissenschaftlich-technische Rüstzeug vermittelt.
Die Showcase- und Projektarchivseite ist eine Online-Plattform, die einen allgemeinen Überblick über die Werke bietet, die unsere Studierenden seit 2018 in den Studienzweigen in Design und Künste und dem Master in Eco-Social Design entworfen haben.
Die Ausarbeitung der Studioprojekte findet in Ateliers statt, welche den Projektgruppen für jeweils ein Semester Raum für persönliche Entwicklung und intensives Arbeiten im Team bieten. Die Büros der Lehrenden grenzen direkt an die Ateliers und ermöglichen so eine kontinuierlichen Gedankenaustausch mit den Studierenden.
Den Studierenden stehen von Werkzeugen aus traditionellen Handwerksberufen bis hin zu State-of-the-Art-Technologien alle Hilfsmittel zur Verfügung, die für die Realisierung ihrer Entwürfe gebraucht werden. In den Werkstätten werden die Studierenden von erfahrenen Fachleuten bei der praktischen Umsetzung ihrer Konzepte begleitet.
Studiengangsleiter: Prof. Roberto Gigliotti
Studierendenvertreterin im Studiengangsrat: Alessia Farinola
Wir bieten derzeit Austauschabkommen mit Partneruniversitäten weltweit. Dieser Studiengang sieht kein Pflichtpraktikum vor, jedoch machen viele Studierende während ihres Studiums praktische Arbeitserfahrungen bei Designstudios in Italien und im Ausland.
Künstler:innen arbeiten in der Regel freiberuflich. Die Nähe zum Studienzweig Design ermöglicht es Ihnen aber auch, als Fotograf:in, Grafiker:in, Produktgestalter:in oder Kurator:in zu arbeiten. Das Kunststudium an der unibz ist generell als Förderung kreativer Kompetenzen zu verstehen, die für weiterführende Studien im Bereich Design, kuratorische Praxis oder auch Unternehmensführung qualifiziert.
Bestens gewappnet für einen erfolgreichen Jobeinstieg. Auf der Webseite von Almalaurea finden Sie statistische Daten zur Studierendenzufriedenheit und zur Beschäftigungssituation unserer Absolventen:innen.
Studentin
Questo corso mi sta dando la possibilità ogni semestre di esplorare un aspetto artistico differente come scultura, performance, video, fotografia, pratica curatoriale, così da potermi creare una visione a tutto campo sul mondo dell’arte contemporanea. L’ambiente lavorativo è stimolante, abbiamo accesso a officine ben fornite, entriamo in contatto con professionisti e collaboriamo con altri corsi della facoltà, come quello in design. Attraverso questo bachelor ho l’opportunità di studiare sia arte sia, in parte, anche design, dandomi tempo e spazio per attività pratiche, accompagnando il tutto con approfonditi corsi teorici. unibz è un luogo dove le idee possono essere realizzate!
Leben in Südtirol, Wohnen, Studienbeihilfen, Außerordentliche Studierende und mehr
Alles, was Sie wissen müssen, um als internationaler Studierender oder Austauschstudierender an die unibz zu kommen
Alles, was Sie über die Bewerbung und die Zulassung zu diesem Studiengang wissen müssen, finden Sie unter den folgenden Menüpunkten.
Bewerbung: 03.03. - 06.05.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Video hochladen im Bewerbungsportal: bis 06.05.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Sprachprüfungen (online): 17.03.2025 (Anmeldung: 03. - 09.03.2025) und 16. - 17. und 22. - 23.04.2025 (Anmeldung: 24.03. - 08.04.2025)
Aufnahmeprüfung (online): 21.05.2025
Veröffentlichung Rangordnungen: bis 27.05.2025
Zahlung der 1. Rate der Studiengebühren: bis 05.06.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Immatrikulation: ab 11.07. - 05.08.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Bewerbung: 28.05. - 03.07.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Video hochladen im Bewerbungsportal: bis 03.07.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Sprachprüfungen (online): 23. - 27.06.2025 (Anmeldung: 28.05. - 15.06.2025)
Aufnahmeprüfung (online): 18.07.2025
Veröffentlichung Rangordnungen: bis 24.07.2025
Zahlung der 1. Rate der Studiengebühren: bis 05.08.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Immatrikulation: ab Veröffentlichung der Rangordnungen bis 05.08.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Intensivsprachkurse: 01. - 19.09.2025 (Montag bis Freitag, 6 h täglich)
Erstsemestertage: 29. - 30.09.2025
Lehrbetrieb: 29.09. - 23.12.2025
Ferien: 24.12.2025 - 06.01.2026
Lehrbetrieb: 07. - 24.01.2026
Prüfungssession: 26.01. - 03.03.2026
Lehrbetrieb: 02.03. - 02.04.2026
Ferien: 03.- 06.04.2026
Lehrbetrieb: 07.04. - 13.06.2026
Prüfungssession: 15.06. - 11.07.2026
Prüfungen: 24.08. – 29.09.2026
EU-Bürger:innen und Gleichgestellte
1. Session: 18
2. Session: 10
Nicht-EU-Bürger:innen (im Ausland ansässig)
1. Session: 2
Der Studiengang wird mit einer Mindestzahl von 30 Immatrikulierten aktiviert (Studienzweig Design + Studienzweig Kunst).
Für den Zugang zum Bachelor ist der Besitz eines der folgenden Titel erforderlich:
Im Ausland erlangte Studientitel (Abitur/Matura) sind dann gleichwertig, wenn sie nach einem Zyklus von mindestens 12 Schuljahren erlangt wurden. Dabei müssen Sie zumindest das letzte Biennium im ausländischen Schulsystem besucht haben (z.B. Irish Leaving Certificate: es reicht nicht, nur ein Auslandsjahr mit ausländischem Studienabschluss absolviert zu haben).
Für einige Studientitel (z.B. amerikanische High School, britische Studientitel, griechische Titel usw.) sieht das zuständige italienische Ministerium spezielle Zulassungsbedingungen vor. Kontakt für weitere Informationen: apply@unibz.it (Studienberatung).
Um zugelassen zu werden, müssen Sie die im Abschnitt „Erforderliche Sprachkompetenzen“ beschriebenen Sprachkompetenzen nachweisen.
Laut nationaler Regelung ist eine gleichzeitige Einschreibung in maximal 2 Studiengänge möglich (die zwei Studiengänge dürfen allerdings nicht derselben Klasse angehören, z.B. L-4/L-4 und mindestens 2/3 der Lehrinhalte müssen sich dabei unterscheiden).
Wenn Sie Lücken in der Grundausbildung aufweisen, werden zusätzliche Studienleistungen („obblighi formativi aggiuntivi“ - OFA) zugewiesen.
Zusätzliche Studienleistungen (OFA) in der dritten Sprache sind von all jenen Studierenden zu erfüllen, die das Niveau B1 in der dritten Sprache nicht nachgewiesen haben.
Außerdem erhalten Bewerber:innen, die zur Immatrikulation zugelassen sind, jedoch beim Auswahlverfahren eine Punktzahl von unter 48 Punkten erreicht haben, zusätzliche Studienleistungen (OFA).
Die Studienleistungen werden vor Beginn des akademischen Jahres im Studiengangsrat definiert und in den Syllabi der Projekte WUP-Design und WUP-Kunst veröffentlicht.
Die zusätzlichen Studienleistungen werden ferner durch das Bestehen einer Prüfung abgedeckt.
Die Unterrichtssprachen sind Deutsch, Italienisch und Englisch. Daher müssen folgende Mindestvoraussetzungen, bei sonstigem Ausschluss vom Auswahlverfahren, erfüllt werden:
Eingangsniveau (um zugelassen zu werden)
1. Sprache: B2
2. Sprache: B2
3. Sprache: kein Niveau erforderlich
Das Erreichen des Sprachniveaus B1 ist Voraussetzung für das Ablegen der im Studienplan vorgesehenen Prüfungen in der betreffenden Sprache. Im ersten Studienjahr ist es möglich, Prüfungen im Rahmen von projektbezogenen Lehrtätigkeiten abzulegen, bevor das Niveau B1 in der dritten Sprache erreicht wurde.
Abgangsniveau (um das Studium abschließen zu können)
1. Sprache: C1
2. Sprache: C1
3. Sprache: B2
Es zählen die Niveaus nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
Als erste Sprache gilt jene, in welcher Sie über das höchste Niveau verfügen (B2 oder C1). Mit der dritten Sprache ist jene gemeint, in der Sie sich am schwächsten fühlen (oder absolute:r Anfänger:in sind).
Sie weisen Ihre Sprachkompetenzen im Bewerbungsportal (unter „Sprachzertifikate hochladen“ und/oder „Anmeldung zu den Sprachprüfungen“) nach, nachdem Sie eine Bewerbung unter „Bewerbung erstellen/verwalten“ erstellt haben.
Der Nachweis ist für die Erst- und Zweitsprache obligatorisch, für die Drittsprache wird er empfohlen (ab B1).
Als Nachweis zählen:
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur zu Sprachprüfungen der Niveaustufe B2 anmelden können.
Weitere Informationen zum Thema „dreisprachig studieren“ finden Sie auch auf der folgenden Seite.
Ausländische/Bi- oder multilinguale Schulen
Wenn im Abiturzeugnis in einer Fremdsprache (Englisch, Italienisch oder Deutsch) das Niveau B1, B2 oder C1 angeführt wird und alle vier Fertigkeiten (Lese- und Hörverstehen, schriftliche und mündliche Produktion) abgedeckt sind, kann ggf. der Nachweis einer zweiten oder dritten Sprache anerkannt werden.
Bitte laden Sie Ihr Abiturzeugnis nochmals unter „Sprachzertifikate hochladen“ bei der entsprechenden Sprache hoch. Die Entscheidung über dessen Anerkennung obliegt dem Sprachenzentrum.
Dritte Sprache/Intensivsprachkurse im September
Falls Sie ein Sprachzertifikat in der 3. Sprache erlangt haben, laden Sie es bitte innerhalb der Bewerbungsfrist im Portal hoch. Wenn Sie die Kompetenzen in der 3. Sprache nicht nachgewiesen haben und zugelassen wurden, müssen Sie einen Einstufungstest absolvieren. Sie werden diesbezüglich via E-Mail informiert. Anhand des Testergebnisses geben wir Ihnen den passenden Lernweg vor, damit Sie in möglichst kurzer Zeit Niveau B2 erreichen.
Wenn Sie in der dritten Sprache absolute:r Anfänger:in sind oder Ihr Niveau unterhalb von B2 liegt, besuchen Sie während des Vorsemesters im September einen dreiwöchigen Intensivsprachkurs, um mit dem Lernweg zu beginnen.
Die Termine der Intensivsprachkurse finden Sie in der Terminübersicht. Anfängerkurse (A1) werden ausschließlich während der Intensivkurse im September angeboten. Während des akademischen Jahres werden sie nicht mehr angeboten, daher ist es für Anfänger ohne Vorkenntnisse absolut notwendig, den Lernweg im September zu beginnen.
Während des Semesters finden Kurse (4 Stunden/Woche) und in der vorlesungsfreien Zeit finden Intensivkurse (6 Stunden/Tag) statt.
Die Sprachkurse des Sprachenzentrums sind kostenlos und helfen Ihnen, folgende Niveaus zu erreichen:
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online im Bewerbungsportal. Die Termine finden Sie in der Terminübersicht.
Achtung: Falscherklärungen werden strafrechtlich verfolgt und haben den Ausschluss aus der Rangordnung zur Folge!
Innerhalb einer Bewerbungssession können Sie sich auch für mehrere unterschiedliche Studiengänge bewerben. Wenn Sie in der 1. Bewerbungssession keinen Studienplatz erhalten, können Sie sich in der 2. Bewerbungssession erneut bewerben.
Als gleichgestellt gelten:
Es steht eine einzige Bewerbungssession zur Verfügung. Bewerbungsgebühr: 50 €.
Die Gebühr versteht sich als Bearbeitungsgebühr und wird nicht rückerstattet.
Wenn Sie in der Rangliste zugelassen werden, müssen Sie zuerst ihren Studienplatz bestätigen, indem Sie die 1. Rate der Studiengebühren einzahlen, und danach den Antrag auf ein Visum auf dem Universitaly-Portal starten. Das Verfahren über Universitaly ist verpflichtend, sonst können Sie sich nicht immatrikulieren. Sie dürfen sich bei der Anmeldung über Universitaly nur für einen Studiengang bewerben.
Das Auswahlverfahren gliedert sich in drei Phasen.
Video (zu Hause zu erstellen)
Realisieren Sie ein Video und laden Sie es innerhalb der Bewerbungsfristen im Bewerbungsportal hoch. Falls Sie sich für beide Studienzweige bewerben, müssen Sie zwei verschiedene Bewerbungsvideos im Bewerbungsportal hochladen, eines für Design und eines für Kunst.
Der Upload des Videos innerhalb der Frist ist Voraussetzung für die Zulassung.
Wenn das Video nicht innerhalb der Fristen hochgeladen wird, führt dies zum Ausschluss vom Auswahlverfahren.
Technische Eigenschaften der Videoaufnahme:
Die Kandidat:innen müssen nicht über eine professionelle Ausrüstung verfügen, um das Video zu erstellen, das keine perfekte "Hollywood-Produktion" sein muss. Es geht hier viel mehr um gute Ideen!
Studienzweig Design
Sie können den Inhalt des Videos frei wählen. Zeigen Sie uns, wie Sie die Welt um sich herum sehen, indem Sie sich vielleicht mit einem zwei- oder dreidimensionalen Artefakt auseinandersetzen. Mit einem kreativen und intelligenten Video zeigen Sie Ihre Leidenschaft für Design und Ihre Denkweise und demonstrieren, dass Sie die Voraussetzungen haben, um ein Design-Student oder eine Design-Studentin zu werden!
Studienzweig Kunst
Sie können den Inhalt des Videos frei wählen. Zeigen Sie uns, wie Sie die Welt um sich herum sehen. Mit einem Video, in dem Sie Ihre Persönlichkeit, Ihr Interesse an Kunst und Ihre künstlerischen Ideen vermitteln, demonstrieren Sie, dass Sie die Voraussetzung haben, ein Kunst-Student oder eine Kunst-Studentin zu werden. Seien Sie mutig, überraschen Sie uns!
Praktische kreative Aufgabe (zu Hause zu erstellen)
Das Thema und die technischen Angaben (Größe, Materialien, Format usw.) der praktischen kreativen Aufgabe werden ungefähr eine Woche vor dem Bewerbungsgespräch per E-Mail mitgeteilt.
Die praktische Aufgabe muss vollständig von Ihnen ausgeführt werden. Sie müssen die gesamte Dokumentation der Aufgabe senden, entsprechend der Vorgaben, die Ihnen per E-Mail gleichzeitig mit der Zusendung des Themas mitgeteilt werden.
Es ist auf keinen Fall möglich, die Aufgaben per Post zu versenden.
Aus Ihrer Ausarbeitung der praktischen Aufgabe müssen Ihre Beobachtungs- und Urteilsfähigkeit sowie Ihre Kreativität hervorgehen.
Online-Bewerbungsgespräch
Das Gespräch dient der aus Lehrenden der Fakultät zusammengesetzten Kommission dazu, Ihr fächerübergreifendes Interesse, Ihre Kommunikationsfähigkeit und Ihre gestalterische Auffassungsgabe festzustellen. Vor dem Gespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen notwendigen Informationen (Uhrzeit, Plattform, mit der Sie sich verbinden müssen, usw.).
Das Bewerbungsgespräch dauert etwa 10-15 Minuten, in denen Sie:
Die Auswahlkommission vergibt maximal 100 Punkte, die wie folgt aufgeteilt sind.
Video: max. 20 Punkte
Bewertet werden:
Das Video ist eine Zulassungsvoraussetzung. Wird es nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfristen hochgeladen, führt dies zum Ausschluss vom Auswahlverfahren.
Praktische kreative Aufgabe: max. 40 Punkte
Bewertung für Design-Bereich: max. 20 Punkte
Bewertet werden:
Bewertung für Kunst-Bereich: max. 20 Punkte
Bewertet werden:
Online-Bewerbungsgespräch: max. 40 Punkte
Bewertet werden:
Die Mindestpunktzahl für die Zulassung zum Studiengang beträgt 42/100 Punkte.
Um zum Studienzweig Design und/oder Kunst zugelassen zu werden, müssen die Kandidaten und Kandidatinnen in der Bewertung der praktischen kreativen Aufgabe eine Mindestpunktzahl von je 8/20 Punkten für Design-Bereich und 8/20 Punkten für Kunst-Bereich erreichen.
Bei gleicher Gesamtpunktzahl wird die Priorität in folgender Reihenfolge vergeben:
Nur bei erneuter Stimmengleichheit erhält der/die jüngste Bewerber:in den Vorzug.
Die Rangordnungen werden hier veröffentlicht und haben nur für das Akademische Jahr Gültigkeit, für welches sie erstellt wurden.
Wenn Sie zu mehreren Studiengängen zugelassen wurden, können Sie Ihren Studienplatz für maximal 2 Studiengänge bestätigen, indem Sie die vorgesehene Rate zweimal bezahlen. >
1. Sie wählen im Bewerbungsportal den Studiengang aus und bezahlen die Studiengebühren (zur Bestätigung des Studienplatzes).
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Wenn Sie diese Frist versäumen, verzichten Sie automatisch auf Ihren Studienplatz, welcher der in der Rangordnung nachfolgenden Person angeboten wird.
Ausschließlich für EU-Bürger:innen und Gleichgestellte gilt: Werden nicht alle Studienplätze der 1. Session besetzt, so werden die freien Plätze in der 2. Session zusätzlich vergeben.
Achtung: Mit der Einzahlung der 1. Rate erwerben Sie noch nicht den Status als Studierende. Dies erfolgt erst mit der Immatrikulation.
Wenn Sie durch die Einzahlung den Studienplatz bestätigt haben, haben Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der Studiengebühren. Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn Sie die Reifeprüfung (Matura/Abitur) nicht bestehen oder wenn Sie – im Falle im Ausland ansässiger Nicht-EU-Bürger*innen – von der italienischen Auslandsvertretung nicht die für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen erhalten.
2. Sie nehmen im Bewerbungsportal die Online-Immatrikulation vor
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst früh zu immatrikulieren, damit Sie die Möglichkeit haben, eventuell unvollständige Unterlagen noch vor Ablauf der Ausschlussfrist zu ergänzen.
Versäumen Sie die Frist, so verlieren Sie Ihren Studienplatz und dieser wird der in der Rangordnung nachfolgenden Person angeboten.
Falls Sie Ihren Oberschulabschluss in Österreich oder Deutschland erlangt haben, oder das Europäische Abitur (European Baccalaureate) besitzen, müssen Sie im Portal das Abschlussdiplom der Oberschule hochladen.
Falls Sie Ihren Oberschulabschluss im Ausland in einem der Länder der Lissabon-Konvention (außer Österreich und Deutschland) erlangt haben oder ein Diploma of the International Baccalaureate besitzen, müssen Sie im Portal Folgendes hochladen:
Falls Sie Ihren Oberschulabschluss im Ausland in einem Land erlangt haben, das die Lissabon-Konvention nicht unterzeichnet hat, müssen Sie im Portal Folgendes hochladen:
Die unibz überprüft Ihren Oberschulabschluss und behält sich vor, in Zweifelsfällen zusätzliche Unterlagen zu erlangen.
Achtung: Sollten Sie keinen für die Zulassung gültigen Studientitel vorweisen, können Sie auch nach der Immatrikulation mit Dekret des Rektors ausgeschlossen werden.
Im Ausland ansässige Nicht-EU-Bürger:innen
Falls Sie zu einem Studiengang zugelassen worden sind und den Antrag über Universitaly vervollständigt haben, stellt Ihnen die italienische Vertretung (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Land ein Einreisevisum zu Studienzwecken aus. Damit können Sie sich in den Studiengang immatrikulieren, für den Sie sich beworben haben.
Die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung muss laut Gesetz innerhalb von 8 Werktagen nach Eintritt ins Land erfolgen (Montag bis Samstag). Bei Ihrer Ankunft sollten Sie sofort die Studienberatung kontaktieren, die Ihnen bei der Beantragung helfen wird.
Sobald Sie die Aufenthaltsgenehmigung von der Quästur bekommen, müssen Sie diese im Original im Studierendensekretariat abgeben oder als Scan per E-Mail schicken.
Falls Sie von einer anderen italienischen Universität an die unibz wechseln möchten, müssen Sie zu Beginn des Akademischen Jahres die Kopie des Antrags auf Studienortswechsel („domanda di trasferimento“), der an der Herkunftsuniversität vorgelegt wurde, im Studierendensekretariat einreichen.
Die Studiengebühren betragen 1200 €.
Eine verspätete Einzahlung der 2. Rate wird mit einer Strafgebühr belegt. Wenn Sie die Studiengebühren nicht einzahlen, dürfen Sie weder Prüfungen ablegen, noch um Studienorts- oder Studiengangwechsel ansuchen.
Wenn Sie das Studium abbrechen, sich exmatrikulieren oder vom Studium ausgeschlossen werden, haben Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der eingezahlten Beträge.
Anrecht auf vollständige Befreiung von den Studiengebühren (und der Landesabgabe) haben:
Anrecht auf Rückerstattung der Studiengebühren haben Studierende, die im betreffenden Akademischen Jahr eine Studienbeihilfe der Autonomen Provinz Bozen erhalten.
Erst nach der Immatrikulation können Kreditpunkte aus vorhergehenden Universitätsstudien anerkannt werden, wenn die dort abgelegten Prüfungen mit jenen des Studienganges an der unibz inhaltlich äquivalent sind. Der Antrag muss nach der Immatrikulation an die Fakultät gestellt werden.
Die Studienberatung steht Ihnen bei der Wahl des Studienganges beratend zur Seite. Oft genügt schon eine telefonische Beratung oder eine E-Mail, um die erforderlichen Erstinformationen einzuholen (Tel. +39 0471 012100).