Im Ausland erworbene Studientitel haben im Inland keine automatische Geltung, sondern müssen in Italien anerkannt werden.
Mit der Ratifizierung der Lissabon-Konvention durch Gesetz Nr. 148 vom 11. Juli 2002 wurde in Italien das Konzept der zielgerichteten Anerkennung ausländischer Studientitel eingeführt.
Bevor ein Bewertungsverfahren eingeleitet wird, ist es daher unerlässlich, Ziel und Zweck der Anerkennung zu kennen, da es unterschiedliche Verfahren gibt.
Es gibt Formen nicht-akademischer Anerkennung für spezifische Zwecke:
Die akademische Anerkennung von Studientiteln (Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien) zum Zweck des Erwerbs eines italienischen Studientitels liegt in der Verantwortung der Universitäten. Mit der akademischen Anerkennung wird allerdings nicht die Berufsbefähigung erlangt.
Für reglementierte Berufe (z. B. Chemiker, Arzt, Psychologe, Ingenieur usw.) gibt es schließlich die berufliche Anerkennung über das zuständige Ministerium (z. B. Gesundheit, Justiz, MUR usw.), mit der die Berufsbefähigung erlangt werden kann.
Für Informationen zu den einzelnen Verfahren wenden Sie sich bitte an die Studieninformation Südtirol der Abteilung 40 der Autonomen Provinz Bozen (cristina.pellini@provinz.bz.it oder +39 0471 413307/01).
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Für die akademische Anerkennung wendet die unibz die folgenden Verfahren an:
nur für österreichische Studientitel, die im Notenwechsel, d.h. im bilateralen Abkommen zwischen Österreich und Italien, enthalten sind.
für ausländische Studientitel, die mit den von der Freien Universität Bozen verliehenen Studientiteln gleichwertig sind.