Mitglieder der unibz können neben dem sogenannten „persönlichen Fonds“, den Forschungsmitteln und den Kostenstellen für Veranstaltungen auf diesen neu angebotenen Fonds zugreifen, um sogenannte Article Processing Charges (APC) abzudecken, die bei der Veröffentlichung von Artikeln in Open Access-Zeitschriften anfallen.
Förderantrag beim unibz Open Access-Publikationsfonds stellen
Autorinnen und Autoren holen beim Verlag alle relevanten Informationen zu den Publikationsgebühren ein. Dabei ist es wichtig, dass im Zuge der Manuskripteinreichung die Zugehörigkeit zur unibz angegeben wird.
Nachdem das Antragsformular ausgefüllt wurde, prüft die Bibliothek die Angaben. Wenn der Antrag angenommen werden kann, werden die Daten (CIG etc.) generiert und dem Antragsteller/der Antragstellerin gemailt, welche/r sie dem Verlag zur korrekten Rechnungslegung weiterleitet.
Die Autonome Provinz Südtirol hat eine Initiative zur Rückvergütung von sogenannten Article Processing Charges gestartet. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der unibz, die eine Artikelveröffentlichung in einer JCR-gelisteten Zeitschrift (Q1 und Q2-Quartil im vergangenen Jahr!) planen, können die Anträge über die Bibliothek abwickeln.
Zu beachten ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Autonomen Provinz Bozen die Publikationskosten vorab mit dem persönlichen oder einem anderen Fonds der unibz abgedeckt werden müssen.
Die Publikation und die entsprechende Rechnung dürfen vor der Antragsstellung noch nicht vorliegen.