Die Veröffentlichung der Daten bezüglich der Durchschnittsdauer für die Erbringung von Dienstleistungen ist nicht mehr erforderlich.
Der Art. 32, Absatz 2, Buchstabe b) des Gesetzesdekretes 33/2013 wurde durch das Gesetzesdekret 97/2016 aufgehoben und deshalb wird die Seite nicht mehr aktualisiert.