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Freie Universität Bozen

Durchschnittsdauer für die Erbringung von Dienstleistungen

Text

Die Veröffentlichung der Daten bezüglich der Durchschnittsdauer für die Erbringung von Dienstleistungen ist nicht mehr erforderlich.
Der Art. 32, Absatz 2, Buchstabe b) des Gesetzesdekretes 33/2013 wurde durch das Gesetzesdekret 97/2016 aufgehoben und deshalb wird die Seite nicht mehr aktualisiert.