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Freie Universität Bozen

Monitoring der Verfahrensdauer

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Die Veröffentlichung der Daten bezüglich des Monitorings der Verfahrensdauer ist nicht mehr erforderlich.
Der Art. 24 des Gesetzesdekretes 33/2013 wurde durch das Gesetzesdekret 97/2016 aufgehoben und deshalb wird die Seite nicht mehr aktualisiert.