Art. 42 des Gesetzesdekrets 33/2013
Regel nicht anwendbar an der Freien Universität Bozen.
Auf der Webseite finden Sie die von der Freien Universität Bozen erlassenen dringlichen Maßnahmen zur Vorbeugung und Bewältigung des epidemiologischen Notstandes aufgrund von Covid-19, welche die Fortführung der universitären Tätigkeiten in Sicherheit ermöglichen.
Letzte Änderung: 11.05.2021