Art. 26 Abs. 1 des GvD Nr. 33/2013
Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen gemäß Art. 12 des Gesetzes Nr. 241 vom 7. August 1990 die Akte, mit welchen die Kriterien und Modalitäten festgelegt wurden, welche bei der Vergabe von Beihilfen, Beiträgen und anderen finanziellen Unterstützungen sowie von jedweden ökonomischen Vorteilen für natürliche Personen und öffentliche und private Körperschaften einzuhalten sind.
Initiative: Kriterien und Modalitäten