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Freie Universität Bozen

Kollektiverträge

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Professoren und Forscher auf Planstelle
Universitätsprofessoren und -forscher gehören zur Kategorie der nicht-vertraglichen Mitarbeiter des öffentlichen Rechts.

Forscher mit einem zeitbegrenzten Arbeitsverhältnis (RTD)
Das Arbeitsverhältnis von Forschern mit einem zeitbegrenzten Arbeitsverhältnis (RTD) wird durch den individuellen Arbeitsvertrag geregelt. Alle Aspekte, die nicht ausdrücklich vom individuellen Arbeitsvertrag geregelt werden, werden vom aktuellen nationalen Kollektivvertrag für den Universitätsbereich für befristet angestelltes Personal geregelt. (http://www.aranagenzia.it/index.php/contrattazione/comparti/universita/contratti).

Technisch-administratives Personal
Für die Bereiche, die nicht ausdrücklich im Kollektivvertrag des technisch-administrativen Personals der Freien Universität Bozen geregelt sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen und der nationale Kollektivvertrag für den Tertiär-, Vertriebs- und Dienstleistungsbereich.(http://www.contrattocommercio.it/).