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Freie Universität Bozen

Wettbewerbe

Text

Artikel 97 der Verfassung legt fest, dass der Zutritt zu den Stellen der öffentlichen Verwaltung grundsätzlich durch Wettbewerb erfolgt. In durch Gesetz bestimmten Fällen kann der Zutritt über andere Formen (Auswahl- und Vergleichsverfahren) erfolgen, wobei jedoch stets die Grundsätze der Unparteilichkeit, der Öffentlichkeit und der Transparenz des Verwaltungshandelns zu beachten sind.

In diesem Abschnitt werden die Wettbewerbsausschreibungen für Dozenten, Forscher und technisch-administratives Personal veröffentlicht.

In diesem Abschnitt werden die abgelaufenen Ausschreibungen samt Ergebnissen für das Verwaltungspersonal veröffentlicht.

Vergabeverfahren von Werkverträgen sowie andere Arten von Wettbewerben und Auswahlverfahren werden hier veröffentlicht.

Rechtliche Grundlage: Art. 19 des Gesetzesdekrets 33/2013