"Leitlinien für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die auch in Verwaltungsakten und -dokumenten enthalten sind und von öffentlichen Einrichtungen und anderen Verpflichteten zum Zwecke der Öffentlichkeit und Transparenz im Internet verarbeitet werden" (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 134 vom 12. Juni 2014): Veröffentlichte personenbezogene Daten dürfen nur „gemäß den Bestimmungen der geltenden Vorschriften über die Weiterverwendung öffentlicher Daten (EU-Richtlinie 2003/98/EG und Gesetzesdekret 36/2006 zur Umsetzung) weiterverwendet werden. Diese Weiterverwendung ist ausschließlich unter Bedingungen gestattet, die mit den Zwecken, für die die Daten erhoben und gespeichert wurden, in Einklang stehen, und sie muss den Datenschutzvorschriften entsprechen.
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