Der Studierendenbeirat ist ein Beratungsgremium und koordiniert die Tätigkeit der Studierendenvertreter. Er besteht aus allen in die Gremien gewählten Studierendenvertretern und erfüllt folgende Aufgaben:
er erarbeitet Vorschläge und erfüllt auf Anfrage Gutachten bezüglich der Lehrtätigkeit, der Dienstleistungen für Studierende und des Rechts auf Studium;
er äußert sich zur Organisation der Teilzeitleistungen der Studierenden, die für unterstützende Tätigkeiten im Bereich der Lehre, der Forschung und des Rechts auf Studium herangezogen werden;
er verfasst eigene interne Bestimmungen, die vom Universitätsrat nach Anhörung des Senats genehmigt werden müssen.