Die Präsidentin des Universitätsrates ist die Rechtsvertreterin der Universität. Sie beruft den Universitätsrat ein und führt dessen Vorsitz. Nähere Informationen zu den Zuständigkeiten der Präsidentin finden Sie in Art. 7 des Statuts der unibz.
Prof. Ulrike Tappeiner wurde mit Beschluss des Universitätsrates Nr. 14 vom 18.02.2022 für vier Jahre zur Präsidentin ernannt.
Dott. Antonio Lampis wurde mit Beschluss des Universitätsrates Nr. 20 vom 25.03.2022 zum Vizepräsidenten ernannt.