Die Freie Universität Bozen verpflichtet sich, jeglicher Form von Belästigung und Diskriminierung am Arbeits- und Studienplatz entgegenzuwirken und hat aus diesem Grund die „Regelung zum Schutz der Würde der Arbeitnehmer*innen und der Studierenden der unibz“ verabschiedet. Die Regelung betrifft alle Mitarbeiter*innen und Studierenden sowie alle Personen, die in irgendeiner Form für unibz tätig sind.
Art. 4 der Regelung sieht die Ernennung einer Vertrauensperson (m/w/x) vor, welche von Belästigung und/oder Diskriminierung betroffenen Mitgliedern der Universitätsgemeinschaft beratend und unterstützend zur Seite steht. Die Vertrauensperson ist eine universitätsexterne Person mit entsprechenden beruflichen Erfahrungen und Kompetenzen. Sie bleibt für einen Zeitraum von drei Jahren im Amt und arbeitet – mit vorschlagender Funktion – auch mit dem Beirat für Chancengleichheit zusammen.
Bis 17. März 2027 ist Rechtsanwalt Alexander Stricker als Vertrauensrat der Freien Universität Bozen im Amt. Sie erreichen den Vertrauensrat über die E-Mailadresse confidentialcounsellor@unibz.it. Die Beratungsgespräche finden je nach Bedarf telefonisch oder persönlich an den Universitätssitzen von Bozen, Brixen oder Bruneck statt.