Bachelor in
Dieser dreisprachige Studiengang vereint Elektronik-, Computer- und Automatisierungstechnik, bietet eine interdisziplinäre Ausbildung mit enger Verknüpfung von Theorie und Praxis und eröffnet Karrierechancen in den innovativsten Branchen.
Der Bachelor vermittelt die notwendigen Kompetenzen für die Konzeption von elektronischen, eingebetteten und automatisierten Komponenten und Systemen und verbindet dabei eine fundierte theoretische Grundausbildung mit einem praxisorientierten Ansatz.
Es werden die drei Schlüsselbereiche Elektronik, Computer und Automatisierungstechnik vermittelt, wobei die interdisziplinären Fähigkeiten vom Entwurf elektronischer Geräte und integrierter Schaltungen bis hin zur Realisierung automatisierter Systeme und Softwarelösungen reichen. Durch gezielte Lehrveranstaltungen und intensive praxisorientierte Lernmodule kann Wissen in verschiedensten Bereichen angewandt werden , z. B. in der intelligenten Landwirtschaft, der Medizintechnik, der Industrieautomatisierung und den Technologien des Internet of Things.
Die praktischen Lehreinheiten werden in den modernen und gut ausgestatteten Labors abgehalten, in denen direkt mit fortschrittlichen Instrumenten gearbeitet wird und reale Projekte bearbeitet werden können. In diesem Studiengang lernen Studierende, elektronische Komponenten und automatisierte Systeme zu entwerfen und zu testen, um die Theorie in die Praxis umzusetzen, und zwar in einer Umgebung, die die Bedingungen in der Berufswelt simuliert.
Bachelorklasse: L-8
ECTS-Kreditpunkte: 180
Regelstudienzeit: 3 Jahre
Unterrichtssprachen: Deutsch, Italienisch und Englisch (Studium in allen drei Sprachen)
Verfügbare Plätze: 25 EU + 4 Nicht-EU
Campus: NOI Techpark Bozen
Studiengebühren: ca. 1200 € pro Jahr
Im ersten Teil des Studiums wird ein solides theoretisches Fundament durch die Vermittlung grundlegender Kenntnisse in Mathematik, Physik und Informatik gelegt, einschließlich mathematischer Analyse, linearer Algebra, Physik und Grundlagen der Programmierung. Bereits zu diesem frühen Zeitpunkt kommen Studierende mit den drei Schwerpunkten des Studiengangs - Elektrotechnik, Automatisierung und Informatik - durch Einführungsvorlesungen zu den Grundlagen der Elektronik, Automatisierung und Betriebssysteme in Berührung.
Im zweiten Teil des Studiums liegt der Schwerpunkt auf der Praxis und der Vertiefung der technischen Fähigkeiten, die für den Entwurf, den Aufbau und die Validierung von elektronischen, automatischen und eingebetteten Systemen erforderlich sind. Die Lehre wird durch praktische Aktivitäten in den modernen und gut ausgestatteten Labors abgerundet, in denen die Studierenden die Theorie anwenden und an konkreten Projekten arbeiten können. Themen wie elektronische Geräte, analoge Elektronik, digitale Schaltungen und Systeme, Datenstrukturen und Algorithmen, moderne Steuerungen, Robotik und maschinelles Lernen werden eingehend behandelt, wobei der Schwerpunkt auf fortgeschrittenen Anwendungen in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologie und Industrie 4.0 liegt.
Der Studiengang wird durch Statistik, Wirtschaft und Management, Wahlfächer, das Erlernen der Sprachen (Italienisch, Englisch oder Deutsch), ein Praktikum in einem Unternehmen und die Abschlussarbeit bereichert. Die Abschlussarbeit bietet den Studierenden die Möglichkeit, ein innovatives Projekt in Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen oder Forschungsgruppen der Fakultät zu entwickeln und bereitet sie auf eine Karriere in zukunftsorientierten Technologiebereichen vor.
Studiengangsleiterin: Prof. Luisa Petti (Foto)
Studierendenvertreter im Studiengangsrat: Daniël Timon Van Driel
Wir unterhalten Austauschprogramme mit den Technischen Universitäten in München, Dresden und Illmenau, und verfügen über ein umfangreiches Netzwerk von Kooperationen mit Unternehmen für Praktika in Italien oder im Ausland.
Absolvent:innen können in einer Vielzahl von Branchen Karriere machen, von Unternehmen, die Hard- und Software herstellen, bis hin zu solchen, die im öffentlichen und privaten Sektor tätig sind, wo der Einsatz von elektronischen, eingebetteten und automatisierten Systemen in speziellen Anwendungen entscheidend ist. Die Berufsmöglichkeiten sind vielfältig und die Tätigkeitsfelder reichen vom Entwurf und der Prüfung elektronischer Bauelemente, Schaltungen, Systeme und Maschinen über die Analyse und Modellierung komplexer Systeme bis hin zur Entwicklung von Methoden und Software für Mess-, Steuer- und Regelungsaufgaben.
Sie können in Schlüsselsektoren wie Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), Industrie 4.0, industrielle Automatisierung und in Bereichen mit Hightech-Anwendungen wie intelligente Landwirtschaft oder Robotik arbeiten, in denen fortgeschrittene Fähigkeiten in der Entwicklung von Elektronik- und Softwarelösungen erforderlich sind. Ihre Fähigkeiten bereiten sie auch auf Positionen in der Beratung, im technologischen Projektmanagement sowie in Forschung und Entwicklung vor, wo sie zur Lösung komplexer Herausforderungen in hochinnovativen Bereichen beitragen.
Der Open Day für Maturant:innen und Interessierte ab 9:00 Uhr. Lernen Sie unsere Bachelorstudiengänge kennen und stellen Sie unseren Lehrenden und Studierenden Fragen.
Leben in Südtirol, Wohnen, Studienbeihilfen, Außerordentliche Studierende und mehr
Alles, was Sie wissen müssen, um als internationaler Studierender oder Austauschstudierender an die unibz zu kommen
Alles, was Sie über die Bewerbung und die Zulassung zu diesem Studiengang wissen müssen, finden Sie unter den folgenden Menüpunkten.
Bewerbung: 03.03. - 06.05.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Sprachprüfungen (online): 17.03.2025 (Anmeldung: 03. - 09.03.2025) and 16. - 17. und 22. - 23.04.2024 (Anmeldung: 24.03. - 08.04.2025)
Aufnahmeprüfung: 14.05.2025 um 15:00 Uhr
Veröffentlichung Rangordnungen: bis 27.05.2025
Zahlung der 1. Rate der Studiengebühren: bis 05.06.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Immatrikulation: ab 11.07. - 05.08.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Bewerbung: 28.05. - 09.07.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Sprachprüfungen (online): 23. - 27.06.2025 (Anmeldung: 28.05. - 15.06.2025)
Aufnahmeprüfung: 17.07.2025um 15:00 Uhr
Veröffentlichung Rangordnungen: bis 29.07.2025
Zahlung der 1. Rate der Studiengebühren: bis 05.08.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Immatrikulation: ab Veröffentlichung der Ranglisten bis 05.08.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Die Fakultät kann für einzelne Studiengänge weitere Sessionen im August und im September anbieten, falls noch Studienplätze frei sind. Weitere Informationen über zusätzliche Bewerbungssessionen werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.
Intensivsprachkurse: 01. - 19.09.2025 (Monday to Friday, 6 h/day)
Vorbereitungskurs Mathematik: 22.09. - 03.10.2025
Vorbereitungskurs Physik: 22.09. - 03.10.2025
Erstsemestertage: 29. - 30.09.2025
Lehrbetrieb: 29.09. - 23.12.2025
Ferien: 24.12.2025 - 06.01.2026
Lehrbetrieb: 07.01 - 24.01.2026
Prüfungssession: 26.01 - 21.02.2026
Lehrbetrieb: 02.03. - 02.04.2026
Ferien: 03- 06.04.2026
Lehrbetrieb: 07.04. - 13.06.2026
Prüfungssession: 15.06. - 11.07.2026
Prüfungssession: 24.08. - 26.09.2026
EU-Bürger:innen und Gleichgestellte
1. Session: 20
2. Session: 5
Nicht-EU-Bürger:innen (im Ausland ansässig)
1. Session: 4
Für den Zugang zum Bachelor ist der Besitz eines der folgenden Titel erforderlich:
Im Ausland erlangte Studientitel (Abitur/Matura) sind dann gleichwertig, wenn sie nach einem Zyklus von mindestens 12 Schuljahren erlangt wurden. Dabei müssen Sie zumindest das letzte Biennium im ausländischen Schulsystem besucht haben (z.B. Irish Leaving Certificate: es reicht nicht, nur ein Auslandsjahr mit ausländischem Studienabschluss absolviert zu haben).
Für einige Studientitel (z.B. amerikanische High School, britische Studientitel, griechische Titel usw.) sieht das zuständige italienische Ministerium spezielle Zulassungsbedingungen vor. Kontakt für weitere Informationen: apply@unibz.it (Studienberatung).
Um zugelassen zu werden, müssen Sie die im Abschnitt „Erforderliche Sprachkompetenzen“ beschriebenen Sprachkompetenzen nachweisen.
Laut nationaler Regelung ist eine gleichzeitige Einschreibung in maximal 2 Studiengänge möglich (die zwei Studiengänge dürfen allerdings nicht derselben Klasse angehören, z.B. L-18/L-18 und mindestens 2/3 der Lehrinhalte müssen sich dabei unterscheiden).
Die Unterrichtssprachen sind Deutsch, Italienisch und Englisch. Daher müssen folgende Mindestvoraussetzungen, bei sonstigem Ausschluss vom Auswahlverfahren, erfüllt werden:
Eingangsniveau (um zugelassen zu werden)
1. Sprache: B2
2. Sprache: B1
3. Sprache: kein Niveau erforderlich
Bewerber*innen mit einem B2-Niveau in der 2. Sprache haben Vorrang. Das Erreichen des Sprachniveaus B1 ist Voraussetzung für das Ablegen der im Studienplan vorgesehenen Prüfungen in der betreffenden Sprache.
Abgangsniveau (um das Studium abschließen zu können)
1. Sprache: C1
2. Sprache: B2
3. Sprache: B2
Es zählen die Niveaus nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
Als erste Sprache gilt jene, in welcher Sie über das höchste Niveau verfügen (B2 oder C1). Mit der dritten Sprache ist jene gemeint, in der Sie sich am schwächsten fühlen (oder absoluter Anfänger sind).
Sie weisen Ihre Sprachkompetenzen im Bewerbungsportal (unter „Sprachzertifikate hochladen“ und/oder „Anmeldung zu den Sprachprüfungen“) nach, nachdem Sie eine Bewerbung unter „Bewerbung erstellen/verwalten“ erstellt haben.
Der Nachweis ist für die Erst- und Zweitsprache obligatorisch, für die Drittsprache wird er empfohlen (ab B1).
Als Nachweis zählen:
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur zu Sprachprüfungen der Niveaustufe B1 und B2 und nur für ein Sprachniveau pro Sprache anmelden können (z. B: Sie können sich in derselben Prüfungssession für eine B1-Italienischprüfung und ein B2-Englischprüfung anmelden, aber nicht für eine B1- und eine B2-Italienischprüfung).
Weitere Informationen zum Thema „dreisprachig studieren“ finden Sie auch auf der folgenden Seite.
Ausländische/ Bi- oder multilinguale Schulen
Wenn im Abiturzeugnis in einer Fremdsprache (Englisch, Italienisch oder Deutsch) das Niveau B1, B2 oder C1 angeführt wird und alle vier Fertigkeiten (Lese- und Hörverstehen, schriftliche und mündliche Produktion) abgedeckt sind, kann ggf. der Nachweis einer zweiten oder dritten Sprache anerkannt werden.
Bitte laden Sie Ihr Abiturzeugnis nochmals unter „Sprachzertifikate hochladen“ bei der entsprechenden Sprache hoch. Die Entscheidung über dessen Anerkennung obliegt dem Sprachenzentrum.
Dritte Sprache/ Intensivsprachkurse im September
Falls Sie ein Sprachzertifikat in der 3. Sprache erlangt haben, laden Sie es bitte innerhalb der Bewerbungsfrist im Portal hoch. Wenn Sie die Kompetenzen in der 3. Sprache nicht nachgewiesen haben und zugelassen wurden, müssen Sie einen Einstufungstest absolvieren. Sie werden diesbezüglich via E-Mail informiert. Anhand des Testergebnisses geben wir Ihnen den passenden Lernweg vor, damit Sie in möglichst kurzer Zeit Niveau B2 erreichen.
Wenn Sie in der dritten Sprache absoluter Anfänger sind oder Ihr Niveau unterhalb von B2 liegt, besuchen Sie während des Vorsemesters im September einen dreiwöchigen Intensivsprachkurs, um mit dem Lernweg zu beginnen.
Die Termine der Intensivsprachkurse finden Sie in der Terminübersicht. Anfängerkurse (A1) werden ausschließlich während der Intensivkurse im September angeboten. Während des akademischen Jahres werden sie nicht mehr angeboten, daher ist es für Anfänger ohne Vorkenntnisse absolut notwendig, den Lernweg im September zu beginnen.
Während des Semesters finden Kurse (4 Stunden/Woche) und in der vorlesungsfreien Zeit finden Intensivkurse (8 Stunden/Woche) statt.
Die Sprachkurse des Sprachenzentrums sind kostenlos und helfen Ihnen, folgende Niveaus zu erreichen:
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online im Bewerbungsportal. Die Termine finden Sie in der Terminübersicht.
Achtung: Falscherklärungen werden strafrechtlich verfolgt und haben den Ausschluss aus der Rangordnung zur Folge!
Innerhalb einer Bewerbungssession können Sie sich auch für mehrere unterschiedliche Studiengänge bewerben. Wenn Sie in der 1. Bewerbungssession keinen Studienplatz erhalten, können Sie sich in der 2. Bewerbungssession erneut bewerben.
Als gleichgestellt gelten:
Es steht eine einzige Bewerbungssession zur Verfügung. Bewerbungsgebühr: 50 €.
Die Gebühr versteht sich als Bearbeitungsgebühr und wird nicht rückerstattet.
Wenn Sie in der Rangliste zugelassen werden, müssen Sie zuerst ihren Studienplatz bestätigen, indem Sie die 1. Rate der Studiengebühren einzahlen, und danach den Antrag auf ein Visum auf dem Universitaly-Portal starten. Das Verfahren über Universitaly ist verpflichtend, sonst können Sie sich nicht immatrikulieren. Sie dürfen sich bei der Anmeldung über Universitaly nur für einen Studiengang bewerben.
Das Auswahlverfahren sieht folgende Bewertungskriterien vor:
Aufnahmeprüfung:
Mit einem Multiple-Choice-Test werden die erforderlichen Vorkenntnisse im Bereich der Logik, der Mathematik und der naturwissenschaftlichen Fächer überprüft. Die Aufnahmeprüfung findet Online an folgenden Tagen statt, die Sie unter "Fristen und wichtige Termine" finden.
Das Ergebnis des Eignungstests, der an einem der oben genannten Termine abgelegt wurde, bleibt für das Auswahlverfahren des laufenden Akademischen Jahres gültig.
Hier können Sie ein Beispiel der Aufnahmeprüfung und die Prüfungsschwerpunkte finden.
Die Bewerber:innen müssen daher im Bewerbungsportal:
Rangordnungen
Die Kommission bewertet lediglich die innerhalb der Bewerbungsfrist im Portal hochgeladenen Unterlagen. Die Rangordnungen werden hier veröffentlicht und haben nur für das Akademische Jahr Gültigkeit, für welches sie erstellt wurden.
Zusätzliche Studienleistungen
Sollte die Bewertungskommission im Rahmen des Auswahlverfahrens feststellen, dass des Vorbereitung des/der Studienanwärters:in unzureichend ist, so kann sie nachzuholende Leistungen festlegen, die innerhalb des ersten Studienjahres zu erbringen sind.
Um sich auf den spezifischen Test vorbereiten zu können, werden Vorbereitungskurse angeboten, die in den Wochen vor Beginn des ersten Semesters stattfinden. Insbesondere werden die Kurse als Intensivkurse angeboten, in den die grundlegenden Konzepte der Mathematik, Physik, Biologie und Chemie behandelt werden. Die zusätzliche Studienleistung wird durch das Bestehen einer speziellen Prüfung abgebaut.
Um die Prüfung zu absolvieren, werden bestimmte Termine innerhalb des ersten Jahres angeboten. Die OFA-Prüfung muss innerhalb des ersten akademischen Jahres des Studiums bestanden werden und ist eine unumgängliche Voraussetzung für die Teilnahme an den curricularen Prüfungen der folgenden Jahre. Wenn Sie die OFA-Prüfung nach den geplanten Prüfungen nicht bestanden haben, dürfen Sie sich nicht in das zweite Studienjahr einschreiben, sondern bleiben im ersten Jahr eingeschrieben.
Wenn Sie zu mehreren Studiengängen zugelassen wurden, können Sie Ihren Studienplatz für maximal 2 Studiengänge bestätigen, indem Sie die vorgesehene Rate zweimal bezahlen. >
1. Sie wählen im Bewerbungsportal den Studiengang aus und bezahlen die Studiengebühren (zur Bestätigung des Studienplatzes).
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Wenn Sie diese Frist versäumen, verzichten Sie automatisch auf Ihren Studienplatz, welcher der in der Rangordnung nachfolgenden Person angeboten wird.
Ausschließlich für EU-Bürger:innen und Gleichgestellte gilt: Werden nicht alle Studienplätze der 1. Session besetzt, so werden die freien Plätze in der 2. Session zusätzlich vergeben.
Achtung: Mit der Einzahlung der 1. Rate erwerben Sie noch nicht den Status als Studierende. Dies erfolgt erst mit der Immatrikulation.
Wenn Sie durch die Einzahlung den Studienplatz bestätigt haben, haben Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der Studiengebühren. Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn Sie die Reifeprüfung (Matura/Abitur) nicht bestehen oder wenn Sie – im Falle im Ausland ansässiger Nicht-EU-Bürger*innen – von der italienischen Auslandsvertretung nicht die für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen erhalten.
2. Sie nehmen im Bewerbungsportal die Online-Immatrikulation vor
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst früh zu immatrikulieren, damit Sie die Möglichkeit haben, eventuell unvollständige Unterlagen noch vor Ablauf der Ausschlussfrist zu ergänzen.
Versäumen Sie die Frist, so verlieren Sie Ihren Studienplatz und dieser wird der in der Rangordnung nachfolgenden Person angeboten.
Falls Sie Ihren Oberschulabschluss in Österreich oder Deutschland erlangt haben, oder das Europäische Abitur (European Baccalaureate) besitzen, müssen Sie im Portal das Abschlussdiplom der Oberschule hochladen.
Falls Sie Ihren Oberschulabschluss im Ausland in einem der Länder der Lissabon-Konvention (außer Österreich und Deutschland) erlangt haben oder ein Diploma of the International Baccalaureate besitzen, müssen Sie im Portal Folgendes hochladen:
Falls Sie Ihren Oberschulabschluss im Ausland in einem Land erlangt haben, das die Lissabon-Konvention nicht unterzeichnet hat, müssen Sie im Portal Folgendes hochladen:
Die unibz überprüft Ihren Oberschulabschluss und behält sich vor, in Zweifelsfällen zusätzliche Unterlagen zu erlangen.
Achtung: Sollten Sie keinen für die Zulassung gültigen Studientitel vorweisen, können Sie auch nach der Immatrikulation mit Dekret des Rektors ausgeschlossen werden.
Im Ausland ansässige Nicht-EU-Bürger:innen
Falls Sie zu einem Studiengang zugelassen worden sind und den Antrag über Universitaly vervollständigt haben, stellt Ihnen die italienische Vertretung (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Land ein Einreisevisum zu Studienzwecken aus. Damit können Sie sich in den Studiengang immatrikulieren, für den Sie sich beworben haben.
Die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung muss laut Gesetz innerhalb von 8 Werktagen nach Eintritt ins Land erfolgen (Montag bis Samstag). Bei Ihrer Ankunft sollten Sie sofort die Studienberatung kontaktieren, die Ihnen bei der Beantragung helfen wird.
Sobald Sie die Aufenthaltsgenehmigung von der Quästur bekommen, müssen Sie diese im Original im Studierendensekretariat abgeben oder als Scan per E-Mail schicken.
Falls Sie von einer anderen italienischen Universität an die unibz wechseln möchten, müssen Sie zu Beginn des Akademischen Jahres die Kopie des Antrags auf Studienortswechsel („domanda di trasferimento“), der an der Herkunftsuniversität vorgelegt wurde, im Studierendensekretariat einreichen.
Die Studiengebühren betragen 1200 €.
Eine verspätete Einzahlung der 2. Rate wird mit einer Strafgebühr belegt. Wenn Sie die Studiengebühren nicht einzahlen, dürfen Sie weder Prüfungen ablegen, noch um Studienorts- oder Studiengangwechsel ansuchen.
Wenn Sie das Studium abbrechen, sich exmatrikulieren oder vom Studium ausgeschlossen werden, haben Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der eingezahlten Beträge.
Anrecht auf vollständige Befreiung von den Studiengebühren (und der Landesabgabe) haben:
Anrecht auf Rückerstattung der Studiengebühren haben Studierende, die im betreffenden Akademischen Jahr eine Studienbeihilfe der Autonomen Provinz Bozen erhalten.
Erst nach der Immatrikulation können Kreditpunkte aus vorhergehenden Universitätsstudien anerkannt werden, wenn die dort abgelegten Prüfungen mit jenen des Studienganges an der unibz inhaltlich äquivalent sind. Der Antrag muss nach der Immatrikulation an die Fakultät gestellt werden.
Die Studienberatung steht Ihnen bei der Wahl des Studienganges beratend zur Seite. Oft genügt schon eine telefonische Beratung oder eine E-Mail, um die erforderlichen Erstinformationen einzuholen (Tel. +39 0471 012100).