Spezialisierungslehrgänge für
Die Spezialisierungslehrgänge befähigen Absolvent*innen für den Integrationsunterricht von Menschen mit Behinderungen in Kindergarten, Grundschule, Mittelschule oder Oberschule.
An der Fakultät für Bildungswissenschaften werden in Zusammenarbeit mit den Bildungsdirektionen der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol ab dem akademischen Jahr 2024/2025 die Spezialisierungslehrgänge für Inklusion mit Fokus auf Kinder, Schüler und Schülerinnen mit Behinderungen im Kindergarten und der Grundschule sowie in der Mittel- und Oberschule, auf der Grundlage des Beschlusses der Landesregierung vom 26. März 2024 Nr. 182 eingerichtet. Damit werden – getrennt für die drei Sprachgruppen – Kindergärtner, Kindergärtnerinnen und Lehrpersonen ausgebildet, welche die Integration und Inklusion von Kindern, Schülern und Schülerinnen mit Beeinträchtigungen in den Kindergärten und Schulen unterstützen.
Die Spezialisierungslehrgänge bieten eine umfassende theoretisch-praktische Ausbildung in Psychopädagogik, Methodik und Didaktik, Technologien und Forschung, die im jeweiligen Kompetenzprofil definiert sind.
Der Lehrgang gliedert sich in eine deutsche, eine italienische und eine ladinische Abteilung und man kann zwischen Kindergarten, Grundschule, Mittelschule oder Oberschule wählen.
ECTS-Kreditpunkte: 60
Kursdauer: 3 Semester
Unterrichtssprachen: Italienisch, Deutsch und Ladinisch
Studienplätze: 80 für die deutsche Abteilung, 50 für die italienische Abteilung, 9 für die ladinische Abteilung
Campus: Brixen
Studiengebühren: 2.500 € (in drei Raten fällig)
Der Spezialisierungslehrgang umfasst 60 Kreditpunkte:
Die Lehrveranstaltungen finden ab 27. September 2024 in der Regel an Freitagnachmittagen und an Samstagen (ganztägig), an verschiedenen schulfreien Tagen laut Schulkalender der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol (ganztägig) sowie während einer „Winterschool“ (im Oktober 2024/2025 und im März 2025 - ganztägig) und/oder einer „Summer School“ (im Juli/August 2025 - ganztägig) statt.
Alle Lehrveranstaltungen werden in Brixen abgehalten.
Der Lehrgang schließt im Frühjahr 2026 mit einer Abschlussprüfung ab.
Angebotene Lehrveranstaltungen - deutsche Abteilung
Angebotene Lehrveranstaltungen - italienische Abteilung
Lehrgangsleiterin: Prof. Simone Seitz
Wer darf teilnehmen:
Ein Kontingent von 20% der verfügbaren Plätze (ladinische Abteilung für jede Schulstufe ein Platz) wird für befristet und unbefristet angestellte Kindergärtner, Kindergärtnerinnen und Lehrpersonen vorbehalten werden, die in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre eine Stelle für Integration innehatten und den notwendigen Studientitel für die gewählte Bildungsstufe besitzen.
Um sich den Studienplatz zu sichern, ist zuerst eine Bewerbung und anschließend die Zahlung der Studiengebühren und die Immatrikulation notwendig. Dies erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal.
Die Bewerbung kann nur an einer einzigen Universität für ein einziges Auswahlverfahren, d.h. nur eine einzige Schulstufe (d.h. Kindergarten, Grund-, Mittel- oder Oberschule) eingereicht werden.
Online-Bewerbung vom 15. April bis 2. Mai 2024, 12:00 Uhr.
Achtung: Falscherklärungen werden strafrechtlich verfolgt und haben den Ausschluss aus der Rangordnung zur Folge!
Folgende Unterlagen sind hochzuladen:
Das Auswahlverfahren besteht aus einer schriftlichen und mündlichen Prüfung. Die schriftlichen Prüfungen finden vom 7. bis 10. Mai 2024 in Präsenz an der Fakultät für Bildungswissenschaften in Brixen statt - der aufgeschlüsselte Zeitplan wird innerhalb 6. Mai 2024 auf dieser Seite veröffentlicht. Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung und die Termine für die mündliche Prüfung werden anschließend festgelegt und auf dieser Seite veröffentlicht.
Die definitiven Ranglisten werden innerhalb 26. Juli 2024 veröffentlicht.
Die Zahlung der Studiengebühren und die Immatrikulation ab Veröffentlichung der Rangliste muss bis 20. September 2024, 12:00 Uhr getätigt werden. Die erste Rate der Studiengebühren beträgt 1.000 €. Wer das Auswahlverfahren besteht, zu genanntem Termin aber nicht im Besitz des Zulassungstitels bzw. des Anerkennungsdekrets ist, darf sich nicht immatrikulieren. Wenn Sie die oben angeführte Frist versäumen, verzichten Sie automatisch auf Ihren Studienplatz und sind damit vom Lehrgang ausgeschlossen. Wenn Sie durch die Zahlung der Studiengebühr den Studienplatz bestätigen, haben Sie anschließend kein Anrecht mehr auf eine Rückerstattung.
Detaillierte Informationen über Studienplätze, Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbung, Auswahlverfahren, Bewertungsgrundlagen, Immatrikulation, Studiengebühren usw. sind in der Ausschreibung angeführt.
Mitteilung des Ministeriums für Unterricht, Universität und Forschung vom 25.11.2014, Prot.-Nr. 16994: Als Zulassungstitel zum Spezialisierungslehrgang, gilt die Lehrbefähigung für die entsprechende Schulstufe, unabhängig davon, wie sie erworben wurde und unabhängig vom Zulassungstitel zu derselben. Praktisch ist jeder Titel, der zur Landesrangliste Zugang gibt, auch Zulassungstitel zum Auswahlverfahren und zum entsprechenden Lehrgang.
Für Informationen zu den Spezialisierungslehrgängen: Fakultätssekretariat +39 0472 014000 oder faculty.education@unibz.it.
Für Fragen oder Unklarheiten zur Bewerbung und Immatrikulation: Studierendensekretariat +39 0472 012200 oder studentofficeBX@unibz.it
Die Ausschreibung sieht unter Artikel 11 die Zulassung zu den verkürzten Spezialisierungslehrgängen vor. Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen laut Artikel 11, Absatz 1 der Ausschreibung besitzen und daran interessiert sind, folgen Sie bitte diesen Schritten:
Online-Bewerbung vom 7. bis 10. Mai 2024, 12:00.
Achtung: Falscherklärungen werden strafrechtlich verfolgt und haben den Ausschluss aus der Rangordnung zur Folge!
Folgende Unterlagen sind hochzuladen:
Die Bewerber*innen werden per E-Mail über die Zulassung informiert.
Die Ausschreibung sieht unter Artikel 12 zudem:
Online-Bewerbung vom 14. bis 17. Mai 2024, 12:00 Uhr.
Achtung: Falscherklärungen werden strafrechtlich verfolgt und haben den Ausschluss aus der Rangordnung zur Folge!
Folgende Unterlagen sind hochzuladen:
Die Bewerber*innen werden per E-Mail über die Zulassung informiert.