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Freie Universität Bozen

Spezialisierungslehrgänge für

Inklusion mit Fokus auf Kinder und Schüler*innen mit Behinderungen im Kindergarten und der Grundschule sowie in der Mittel- und Oberschule

Die Spezialisierungslehrgänge befähigen Absolvent*innen für den Integrationsunterricht von Menschen mit Behinderungen in Kindergarten, Grundschule, Mittelschule oder Oberschule.

Descrizione del corso

An der Fakultät für Bildungswissenschaften werden in Zusammenarbeit mit den Bildungsdirektionen der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol ab dem akademischen Jahr 2024/2025 die Spezialisierungslehrgänge für Inklusion mit Fokus auf Kinder, Schüler und Schülerinnen mit Behinderungen im Kindergarten und der Grundschule sowie in der Mittel- und Oberschule, auf der Grundlage des Beschlusses der Landesregierung vom 26. März 2024 Nr. 182 eingerichtet. Damit werden – getrennt für die drei Sprachgruppen – Kindergärtner, Kindergärtnerinnen und Lehrpersonen ausgebildet, welche die Integration und Inklusion von Kindern, Schülern und Schülerinnen mit Beeinträchtigungen in den Kindergärten und Schulen unterstützen.

Die Spezialisierungslehrgänge bieten eine umfassende theoretisch-praktische Ausbildung in Psychopädagogik, Methodik und Didaktik, Technologien und Forschung, die im jeweiligen Kompetenzprofil definiert sind.
Der Lehrgang gliedert sich in eine deutsche, eine italienische und eine ladinische Abteilung und man kann zwischen Kindergarten, Grundschule, Mittelschule oder Oberschule wählen.

Courses will definetely be starting

Kurzinfo

ECTS-Kreditpunkte: 60
Kursdauer: 3 Semester
Unterrichtssprachen: Italienisch, Deutsch und Ladinisch
Studienplätze: 80 für die deutsche Abteilung, 50 für die italienische Abteilung, 9 für die ladinische Abteilung
Campus: Brixen
Studiengebühren: 2.500 € (in drei Raten fällig)

Aufbau

Der Spezialisierungslehrgang umfasst 60 Kreditpunkte:

  • 36 Kreditpunkte für Vorlesungen
  • 9 Kreditpunkte für Laboratorien
  • 12 Kreditpunkte für Praktikum und Portfolio
  • 3 Kreditpunkte für die Abschlussprüfung.
     

Die Lehrveranstaltungen finden ab 27. September 2024 in der Regel an Freitagnachmittagen und an Samstagen (ganztägig), an verschiedenen schulfreien Tagen laut Schulkalender der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol (ganztägig) sowie während einer „Winterschool“ (im Oktober 2024/2025 und im März 2025 - ganztägig) und/oder einer „Summer School“ (im Juli/August 2025 - ganztägig) statt.
Alle Lehrveranstaltungen werden in Brixen abgehalten.
Der Lehrgang schließt im Frühjahr 2026 mit einer Abschlussprüfung ab.

Studienplan

Studiengangsregelung

Angebotene Lehrveranstaltungen - deutsche Abteilung

Angebotene Lehrveranstaltungen - italienische Abteilung

Zulassungstitel

Wer darf teilnehmen:

  • Die Teilnahme am Auswahlverfahren für den Kindergarten und für die Grundschule ist unter Beachtung der vom Autonomiestatut vorgesehenen Bestimmungen zur Muttersprache, den Kindergärtnern, Kindergärtnerinnen und Lehrpersonen vorbehalten, welche eine Berufsbefähigung bzw. Lehrbefähigung für die entsprechende Bildungsstufe besitzen, für welche sie die Spezialisierung für den Integrationsunterricht erwerben wollen;
  • nur für die deutsche und ladinische Abteilung: wer über die Voraussetzungen für eine unbefristete Anstellung für den Unterricht in katholischer Religion in Schulen in Südtirol verfügt, und zwar für jene Bildungsstufe, für die er/sie die Spezialisierung absolvieren möchte;
  • Die Teilnahme am Auswahlverfahren für die Mittelschule und Oberschule ist Lehrpersonen vorbehalten, welche einer der nachfolgenden Voraussetzungen besitzen:
    • Lehrbefähigung für eine der Wettbewerbsklassen, die sich auf die Bildungsstufe bezieht für welche man die Spezialisierung erlangen möchte, (mit eingeschlossen ist auch die Lehrbefähigung welche im Sinne der Beschlüsse der Landesregierung Nr. 206 vom 24.03.2020 und Nr. 752 vom 31.08.2021 erworben wurde);
    • im Ausland erworbene Lehrbefähigung, die in Italien anerkannt wurde (Zulassung unter Vorbehalt für jene Personen, die in Erwartung der Anerkennung sind)
    • ohne Lehrbefähigung: Master oder einstufiger Master (ex MD Nr. 270/2004, ex MD Nr. 506/1999, vierjähriger Laureatsstudiengang nach alter Studienordnung) oder akademisches Diplom der 2. Ebene im Rahmen der Höheren Kunst-, Musik- und Tanzausbildung, oder anderen gleichgestellten oder gleichwertigen Studientitel, der mit einer geltenden Wettbewerbsklasse übereinstimmt.

Ein Kontingent von 20% der verfügbaren Plätze (ladinische Abteilung für jede Schulstufe ein Platz) wird für befristet und unbefristet angestellte Kindergärtner, Kindergärtnerinnen und Lehrpersonen vorbehalten werden, die in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre eine Stelle für Integration innehatten und den notwendigen Studientitel für die gewählte Bildungsstufe besitzen.

Bewerbung

Um sich den Studienplatz zu sichern, ist zuerst eine Bewerbung und anschließend die Zahlung der Studiengebühren und die Immatrikulation notwendig. Dies erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal.

Die Bewerbung kann nur an einer einzigen Universität für ein einziges Auswahlverfahren, d.h. nur eine einzige Schulstufe (d.h. Kindergarten, Grund-, Mittel- oder Oberschule) eingereicht werden.

Online-Bewerbung vom 15. April bis 2. Mai 2024, 12:00 Uhr.

  • Erstellen Sie einen Account und laden Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (Vorder- und Rückseite) hoch; Achtung: ein ungültiges, unvollständiges oder unleserliches Dokument hat den Ausschluss vom Verfahren zur Folge;
  • Erstellen Sie Ihre Bewerbung und laden Sie die Unterlagen, die im Abschnitt „Auswahlverfahren“ angeführt sind, hoch;
  • Vervollständigen Sie die Online-Bewerbung und klicken Sie auf „senden“ innerhalb der Frist. Die Bewerbung kann anschließend nicht mehr bearbeitet oder geändert werden. Ausgefüllte und nicht abgeschickte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Achtung: Falscherklärungen werden strafrechtlich verfolgt und haben den Ausschluss aus der Rangordnung zur Folge!

Folgende Unterlagen sind hochzuladen:

  • Passfoto in Farbe;
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Vorder- und Rückseite); Achtung: Ein ungültiges, unvollständiges oder unleserliches Dokument hat den Ausschluss vom Verfahren zur Folge;
  • Eigenerklärung bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen und der Bewertungsunterlagen. Der Vordruck kann im Bewerbungsportal heruntergeladen werden.
    Bitte beachten Sie: Die Eigenerklärung muss vollständig und richtig ausgefüllt werden. Besonders wichtig sind die Fußnoten betreffend die Lehrerbildungsanstalt: den genauen Oberschulabschluss angeben und ebenso, ob er 3-, 4- oder 5-jährig ist.

Das Auswahlverfahren besteht aus einer schriftlichen und mündlichen Prüfung. Die schriftlichen Prüfungen finden vom 7. bis 10. Mai 2024 in Präsenz an der Fakultät für Bildungswissenschaften in Brixen statt - der aufgeschlüsselte Zeitplan wird innerhalb 6. Mai 2024 auf dieser Seite veröffentlicht. Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung und die Termine für die mündliche Prüfung werden anschließend festgelegt und auf dieser Seite veröffentlicht.

Die definitiven Ranglisten werden innerhalb 26. Juli 2024 veröffentlicht.

Die Zahlung der Studiengebühren und die Immatrikulation ab Veröffentlichung der Rangliste muss bis 20. September 2024, 12:00 Uhr getätigt werden. Die erste Rate der Studiengebühren beträgt 1.000 €. Wer das Auswahlverfahren besteht, zu genanntem Termin aber nicht im Besitz des Zulassungstitels bzw. des Anerkennungsdekrets ist, darf sich nicht immatrikulieren. Wenn Sie die oben angeführte Frist versäumen, verzichten Sie automatisch auf Ihren Studienplatz und sind damit vom Lehrgang ausgeschlossen. Wenn Sie durch die Zahlung der Studiengebühr den Studienplatz bestätigen, haben Sie anschließend kein Anrecht mehr auf eine Rückerstattung.

Detaillierte Informationen über Studienplätze, Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbung, Auswahlverfahren, Bewertungsgrundlagen, Immatrikulation, Studiengebühren usw. sind in der Ausschreibung angeführt.

Mitteilung des Ministeriums für Unterricht, Universität und Forschung vom 25.11.2014, Prot.-Nr. 16994: Als Zulassungstitel zum Spezialisierungslehrgang, gilt die Lehrbefähigung für die entsprechende Schulstufe, unabhängig davon, wie sie erworben wurde und unabhängig vom Zulassungstitel zu derselben. Praktisch ist jeder Titel, der zur Landesrangliste Zugang gibt, auch Zulassungstitel zum Auswahlverfahren und zum entsprechenden Lehrgang.

Für Informationen zu den Spezialisierungslehrgängen: Fakultätssekretariat +39 0472 014000 oder faculty.education@unibz.it.

Für Fragen oder Unklarheiten zur Bewerbung und Immatrikulation: Studierendensekretariat +39 0472 012200 oder studentofficeBX@unibz.it

Ausschreibung

ÄNDERUNGEN AUSSCHREIBUNG

Prüfungskommissionen

ZEITPLAN SCHRIFTLICHE PRÜFUNG

Bewertungskriterien und Hinweise

ZUM SPEZIALISIERUNGSLEHRGANG ZUGELASSENE PERSONEN

Zulassung zu den verkürzten Spezialisierungslehrgängen

Die Ausschreibung sieht unter Artikel 11 die Zulassung zu den verkürzten Spezialisierungslehrgängen vor. Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen laut Artikel 11, Absatz 1 der Ausschreibung besitzen und daran interessiert sind, folgen Sie bitte diesen Schritten:

Online-Bewerbung vom 7. bis 10. Mai 2024, 12:00.

  • Erstellen Sie einen Account im Bewerbungsportal und laden Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (Vorder- und Rückseite) hoch; Achtung: ein ungültiges, unvollständiges oder unleserliches Dokument hat den Ausschluss vom Verfahren zur Folge;
  • Erstellen Sie Ihre Bewerbung und laden Sie die Unterlagen, die im Abschnitt „Auswahlverfahren“ angeführt sind, hoch;
  • Vervollständigen Sie die Online-Bewerbung und klicken Sie auf „senden“ innerhalb der Frist. Die Bewerbung kann anschließend nicht mehr bearbeitet oder geändert werden. Ausgefüllte und nicht abgeschickte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Achtung: Falscherklärungen werden strafrechtlich verfolgt und haben den Ausschluss aus der Rangordnung zur Folge!

Folgende Unterlagen sind hochzuladen:

  • Passfoto in Farbe;
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Vorder- und Rückseite); Achtung: Ein ungültiges, unvollständiges oder unleserliches Dokument hat den Ausschluss vom Verfahren zur Folge;
  • Eigenerklärung bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen und der Bewertungsunterlagen. Der Vordruck kann im Bewerbungsportal heruntergeladen werden.

Die Bewerber*innen werden per E-Mail über die Zulassung informiert.

Zulassung zu den reservierten Studienplätzen und Zulassung in Überzahl

Die Ausschreibung sieht unter Artikel 12 zudem:

  • die Zulassung zu den reservierten Studienplätzen vor, für befristet sowie unbefristet angestellte Kindergärtner, Kindergärtnerinnen und Lehrpersonen, die in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre eine Stelle für Integration innehatten, so wie im Artikel 18-bis, Absatz 2 des GvD. Nr. 59/2017 vorgesehen. Sollten die Bewerbungen die Anzahl der reservierten Studienplätze überschreiten, erfolgt die Auswahl gemäß den Kriterien in Anlage A zum Interministerialdekret Nr. 549/2024;
  • die Zulassung in Überzahl für jene Personen vor, die in einem vorangegangenen Zyklus an der Freien Universität Bozen den Besuch des Spezialisierungslehrgangs unterbrochen haben oder in einer Rangordnung aufscheinen, aber sich nicht eingeschrieben haben.

Online-Bewerbung vom 14. bis 17. Mai 2024, 12:00 Uhr.

  • Erstellen Sie einen Account im Bewerbungsportal und laden Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (Vorder- und Rückseite) hoch; Achtung: ein ungültiges, unvollständiges oder unleserliches Dokument hat den Ausschluss vom Verfahren zur Folge;
  • Erstellen Sie Ihre Bewerbung und laden Sie die Unterlagen, die im Abschnitt „Auswahlverfahren“ angeführt sind, hoch;
  • Vervollständigen Sie die Online-Bewerbung und klicken Sie auf „senden“ innerhalb der Frist. Die Bewerbung kann anschließend nicht mehr bearbeitet oder geändert werden. Ausgefüllte und nicht abgeschickte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Achtung: Falscherklärungen werden strafrechtlich verfolgt und haben den Ausschluss aus der Rangordnung zur Folge!

Folgende Unterlagen sind hochzuladen:

  • Passfoto in Farbe;
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Vorder- und Rückseite); Achtung: Ein ungültiges, unvollständiges oder unleserliches Dokument hat den Ausschluss vom Verfahren zur Folge;
  • Eigenerklärung bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen und der Bewertungsunterlagen. Der Vordruck kann im Bewerbungsportal heruntergeladen werden.

Die Bewerber*innen werden per E-Mail über die Zulassung informiert.