Master in
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, einen konkreten Beitrag zum sozialen Wandel zu leisten? In einem globalen und multikulturellen Kontext sind die Herausforderungen im Zusammenhang mit Sozialleistungen, Inklusion und dem Management von Sozial-, Gesundheits- und Bildungsdiensten größer denn je.
Dieser Master bietet Ihnen die Möglichkeit, fundierte Fähigkeiten und Kenntnisse für die Planung und Entwicklung in den Bereichen Sozialarbeit, Bildung, Ausbildung, Kultur und Gesundheitswesen sowie in gemeinnützigen Organisationen zu erwerben.
Der Studiengang, der einen interdisziplinären und innovativen Ansatz verfolgt, der Theorie, angewandte Forschung und partizipative Praktiken vereint, ermöglicht es Ihnen, wichtige Themen wie die Nachhaltigkeit des Wohlfahrtsstaates, die soziale Inklusion und den Einsatz neuer Technologien im sozialen Bereich zu vertiefen. Ziel ist es, Fachkräfte auszubilden, die in komplexen Kontexten arbeiten und soziale Ungleichheiten angehen können, indem sie das Wohlergehen von Menschen und Gemeinschaften fördern.
Besondere Stärken des Studiengangs:
Die aktuelle soziale Situation erfordert soziale Innovation und die Fähigkeit, Ressourcen zu mobilisieren und effektiv einzusetzen, um die Ziele von Organisationen und öffentlichen und privaten Unternehmen in den Bereichen zu erreichen.
Das Programm zielt auf die Ausbildung von Fachkräften ab, die in der Lage sind, soziale Veränderungen in multikulturellen Kontexten zu verstehen und auf die Bedürfnisse zu reagieren, die sich aus verschiedenen Formen von Ungleichheiten sowie sozialen und individuellen Problemen ergeben. Besonderer Wert wird auf die Vermittlung von Kompetenzen zur Planung, Umsetzung und Evaluierung der Entwicklung von Maßnahmen in verschiedenen Interventionsbereichen, zur Förderung von Solidarität und Wohlbefinden in Gemeinschaften und zur Unterstützung demokratischer Prozesse der sozialen Eingliederung gelegt.
Der Studiengang richtet sich sowohl an Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen ohne Berufserfahrung als auch an Berufstätige mit Berufserfahrung, die sich weiterbilden möchten.
Masterklasse: LM-87
ECTS-Kreditpunkte: 120
Regelstudienzeit: 2 Jahre
Unterrichtssprachen: Deutsch, Italienisch und Englisch (Studium in allen drei Sprachen)
Studienplätze: 20 EU + 2 Nicht-EU
Campus: Brixen
Studiengebühren: 1200 € pro Jahr
Der Studiengang richtet sich an alle, die ihren beruflichen Handlungsrahmen durch Forschung und Methoden der sozialen Innovation erweitern möchten.
Der Studiengang verbindet Theorie und Praxis in einem interdisziplinären Umfeld, das verschiedene Wissensgebiete wie Soziologie, Sozialpolitik, Anthropologie, Pädagogik, Psychologie, Statistik, Recht sowie Methoden der Sozialplanung und des Managements von Organisationen des Dritten Sektors umfasst.
Zentrale Themen sind die Entwicklung eines nachhaltigen Wohlfahrtsstaates, Social Entrepreneurship, Border Studies, Digitalisierung und der Einsatz neuer Technologien, auch unter dem Aspekt der Ethik und der Inklusion marginalisierter Gruppen.
Es besteht die Möglichkeit, den Studienplan durch Wahlfächer selbstständig zu gestalten und individuelle Forschungsprojekte unter Betreuung der Lehrenden zu entwickeln.
Der Studiengang verfolgt einen innovativen didaktischen Ansatz, der auf Blended Learning basiert und Präsenz- und Online-Lehre mit aufgezeichneten Vorlesungen kombiniert, um partizipatives Lernen zu fördern.
Studiengangsleiter: Prof. Kolis Summerer
Studierendenvertreterin im Studiengangsrat: Alessia Corbo
Wir bieten Austauschabkommen mit Partneruniversitäten weltweit und verfügen über ein breites Netzwerk an Kooperationen mit Praktikumsbetrieben im In- und Ausland.
Fachlich begleitete Praxiserfahrungen und ein Forschungspraktikum sind vorgesehen.
In unserem Masterstudiengang werden dynamische und selbstständige Fachkräfte ausgebildet, die in der Lage sind, neue Handlungsmöglichkeiten zu erkennen und auf Forschung und Innovation basierende Interventionsmodelle anzuwenden, um die Herausforderungen der gegenwärtigen Gesellschaft zu bewältigen.
Unsere Absolventinnen und Absolventen übernehmen Führungs-, Koordinations- und Beratungsaufgaben in öffentlichen und privaten Organisationen, die im sozialen, pädagogischen, kulturellen und gesundheitlichen Bereich sowie im dritten Sektor tätig sind.
Dank einer soliden Fachausbildung erwerben sie fortgeschrittene Kompetenzen in der Planung, Entwicklung und Bewertung innovativer und integrativer sozialer Initiativen und führen partizipative Ansätze in multikulturellen Kontexten ein. Die multidisziplinäre Ausrichtung ermöglicht es ihnen, in dynamischen und vielfältigen Kontexten zu arbeiten und zur Entwicklung von Strategien und Programmen beizutragen, die auf das kollektive und individuelle Wohlbefinden abzielen. Sie sind damit in der Lage, neue Bedürfnisse zu erkennen und Lösungen zu finden, Ungleichheiten zu bekämpfen und die Prävention von Phänomenen wie Gewalt, Marginalisierung und Sucht zu fördern.
Leben in Südtirol, Wohnen, Studienbeihilfen, Außerordentliche Studierende und mehr
Alles, was Sie wissen müssen, um als internationaler Studierender oder Austauschstudierender an die unibz zu kommen
Alles, was Sie über die Bewerbung und die Zulassung zu diesem Studiengang wissen müssen, finden Sie unter den folgenden Menüpunkten.
Bewerbung: 03.03. - 06.05.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Sprachprüfungen (online): 17.03.2025 (Anmeldung: 03. – 09.03.2025) und 16. - 17. und 22. - 23.04.2025 (Anmeldung: 24.03. – 08.04.2025)
Aufnahmeprüfung: 15.05.2025
Veröffentlichung Rangordnungen: bis 27.05.2025
Zahlung der 1. Rate der Studiengebühren: bis 05.06.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Immatrikulation: ab 11.07. - 05.08.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Bewerbung: 28.05. -09.07.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Sprachprüfungen (online): 23. - 27.06.2025 (Anmeldung: 28.05. – 15.06.2025)
Aufnahmeprüfung: 17.07.2025
Veröffentlichung Rangordnungen: bis 29.07.2025
Zahlung der 1. Rate der Studiengebühren: bis 05.08.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Immatrikulation: ab Veröffentlichung der Rangordnungen bis 05.08.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Die Fakultät kann für einzelne Studiengänge weitere Sessionen im August und im September anbieten, falls noch Studienplätze frei sind. Weitere Informationen über zusätzliche Bewerbungssessionen werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.
Intensivsprachkurse: 01. - 19.09.2025 (Montag bis Freitag, 6 h täglich)
Erstsemestertage: 30.09 - 01.10.2025
Lehrbetrieb: 29.09. - 23.12.2025
Ferien: 24.12.2025 - 06.01.2026
Lehrbetrieb: 07.01. - 24.01.2026
Prüfungssession: 26.01. - 21.02.2026
Lehrbetrieb: 02.03. - 02.04.2026
Ferien: 03.- 06.04.2026
Lehrbetrieb: 07.04. - 13.06.2026
Prüfungssession: 15.06. - 11.07.2026
Prüfungen: 24.08. – 26.09.2026
EU-Bürger*innen und Gleichgestellte
1. Session: 15
2. Session: 5
Nicht-EU-Bürger*innen (im Ausland ansässig)
1. Session: 2
Der Studiengang wird mit einer Mindestzahl von 12 Immatrikulierten aktiviert.
Für den Zugang zum Master ist der Besitz eines der folgenden Titel erforderlich:
1. Bachelorabschluss in einer der folgenden Klassen:
L-39 (Servizio Sociale) (D.M. 270/2004)
6 (Scienze del Servizio Sociale) (D.M. 509/1999)
L-19 (Scienze dell’Educazione e della Formazione) (D.M. 270/2004)
18 (Scienze dell’Educazione e della Formazione) (D.M. 509/1999)
L-40 (Soziologie) (M.D. 270/2004)
oder
2. ein in Italien nach alter Studienordnung erlangter und gleichgestellter Studientitel:
Diploma Universitario in Servizio Sociale (DUSS)
Diploma Universitario di Educatore Professionale/di Comunità
Diploma di Scuola Diretta a Fini Speciali in Servizio Sociale
Akademische Anerkennung des Diploms in Sozialarbeit gemäß Artikel 5 des D.P.R.
14/1987
Vierjähriger Abschluss in Sozialarbeitswissenschaften
oder
3. ein im Ausland erworbener gleichwertiger Studientitel
oder
4. Bachelorabschluss in einer anderen Klasse oder Abschluss nach alter Studienordnung (laurea del vecchio ordinamento) oder im Ausland erworbener gleichwertiger Studientitel, und der Nachweis von mindestens 18 Kreditpunkten in den wissenschaftlichen Fachbereichen:
SPS/02 Politische Ideengeschichte
SPS/04 Politikwissenschaft
SPS/07 Allgemeine Soziologie
SPS/08 Soziologie kultureller und kommunikativer Prozesse
SPS/09 Wirtschaftssoziologie und Arbeitssoziologie und Organisationen
SPS/10 Wirtschafts-, Arbeits-, Umwelt-, Stadt- und Regionalsoziologie
SPS/12 Rechtssoziologie, Soziologie abweichenden Verhaltens und der sozialen Veränderungsprozesse
mindestens 12 Kreditpunkten in den wissenschaftlichen Fachbereichen:
M-PSI/01 Allgemeine Psychologie
M-PSI/04 Entwicklungspsychologie und Erziehungspsychologie
M-PSI/05 Sozialpsychologie
M-PSI/06 Arbeits- und Organisationspsychologie
M-PED/01 Allgemeine Pädagogik und Sozialpädagogik
M-PED/03 Didaktik und Integrationspädagogik
M-PED/04 Experimentelle Pädagogik
Die unter Punkt 4 angeführten Kreditpunkte müssen vor dem Bewerbungsgespräch erworben worden sein.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung den erforderlichen Studientitel noch nicht erlangt haben, werden Sie mit Vorbehalt zugelassen und können den Titel bis zur Immatrikulation nachreichen.
Wenn Sie den Studientitel nach der Immatrikulationsfrist erlangen, dürfen Sie sich nicht immatrikulieren und verlieren den Studienplatz, der dann der nachfolgenden Person der jeweiligen Session angeboten wird.
In diesem Fall sollten Sie keine Zahlung der Studiengebühren für die Studienplatzsicherung vornehmen. Sollten nach Erwerb des Studientitels noch Studienplätze verfügbar sein, können Sie einen Antrag auf Nachimmatrikulation stellen und sich bis spätestens 13 Dezember 2024 immatrikulieren.
Um zugelassen zu werden, müssen Sie außerdem angemessene Kenntnisse von mindestens zwei der innerhalb des Studiengangs verwendeten Unterrichtssprachen nachweisen. Siehe Abschnitt „Erforderliche Sprachkompetenzen“.
Laut nationaler Regelung ist eine gleichzeitige Einschreibung in maximal 2 Studiengänge möglich (die zwei Studiengänge dürfen allerdings nicht derselben Klasse angehören, z.B. LM-87/LM-87 und mindestens 2/3 der Lehrinhalte müssen sich dabei unterscheiden).
Die Unterrichtssprachen sind Deutsch, Italienisch und Englisch. Daher müssen folgende Mindestvoraussetzungen, bei sonstigem Ausschluss vom Auswahlverfahren, erfüllt werden:
Eingangsniveau (um zugelassen zu werden)
1. Sprache: C1
2. Sprache: B2
3. Sprache: kein Niveau erforderlich
Ab dem 2. Semester des 1. Jahres
3. Sprache: Das Erreichen des Sprachniveaus B1 ist Voraussetzung für das Ablegen der im Studienplan vorgesehenen Prüfungen in der betreffenden Sprache.
Abgangsniveau (um das Studium abschließen zu können)
1. Sprache: C1
2. Sprache: C1
3. Sprache: B1
Es zählen die Niveaus nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
Als erste Sprache gilt jene, in welcher Sie über das höchste Niveau verfügen (C1). Mit der dritten Sprache ist jene gemeint, in der Sie sich am schwächsten fühlen (oder absoluter Anfänger sind).
Sie weisen Ihre Sprachkompetenzen im Bewerbungsportal (unter „Sprachzertifikate hochladen“ und/oder „Anmeldung zu den Sprachprüfungen“) nach, nachdem Sie eine Bewerbung unter „Bewerbung erstellen/verwalten“ erstellt haben.
Der Nachweis ist für die Erst- und Zweitsprache obligatorisch, für die Drittsprache wird er empfohlen (ab B1).
Als Nachweis zählen:
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur zu Sprachprüfungen der Niveaustufe C1 und B2 und nur für ein Sprachniveau pro Sprache anmelden können (z. B: Sie können sich in derselben Prüfungssession für eine C1-Italienischprüfung und eine B2-Englischprüfung anmelden, aber nicht für eine C1- und eine B2-Italienischprüfung).
Weitere Informationen zum Thema „dreisprachig studieren“ finden Sie auch auf der folgenden Seite.
Ausländische/Bi- oder multilinguale Schulen
Wenn im Abiturzeugnis in einer Fremdsprache (Englisch, Italienisch oder Deutsch) das Niveau B1, B2 oder C1 angeführt wird und alle vier Fertigkeiten (Lese- und Hörverstehen, schriftliche und mündliche Produktion) abgedeckt sind, kann ggf. der Nachweis einer zweiten oder dritten Sprache anerkannt werden.
Bitte laden Sie Ihr Abiturzeugnis nochmals unter „Sprachzertifikate hochladen“ bei der entsprechenden Sprache hoch. Die Entscheidung über dessen Anerkennung obliegt dem Sprachenzentrum.
Dritte Sprache/Intensivsprachkurse im September
Falls Sie ein Sprachzertifikat in der 3. Sprache erlangt haben, laden Sie es bitte innerhalb der Bewerbungsfrist im Portal hoch. Wenn Sie die Kompetenzen in der 3. Sprache nicht nachgewiesen haben und zugelassen wurden, müssen Sie einen Einstufungstest absolvieren. Sie werden diesbezüglich via E-Mail informiert. Anhand des Testergebnisses geben wir Ihnen den passenden Lernweg vor, damit Sie in möglichst kurzer Zeit Niveau B1 erreichen.
Wenn Sie in der dritten Sprache absoluter Anfänger sind oder Ihr Niveau unterhalb von B1 liegt, besuchen Sie während des Vorsemesters im September einen dreiwöchigen Intensivsprachkurs, um mit dem Lernweg zu beginnen.
Die Termine der Intensivsprachkurse finden Sie in der Terminübersicht. Anfängerkurse (A1) werden ausschließlich während der Intensivkurse im September angeboten. Während des akademischen Jahres werden sie nicht mehr angeboten, daher ist es für Anfänger ohne Vorkenntnisse absolut notwendig, den Lernweg im September zu beginnen.
Während des Semesters finden Kurse (4 Stunden/Woche) und in der vorlesungsfreien Zeit finden Intensivkurse (6 Stunden/Tag) statt.
Die Sprachkurse des Sprachenzentrums sind kostenlos und helfen Ihnen, bis Ende des ersten Studienjahres das Niveau B1 zu erreichen.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online im Bewerbungsportal. Die Termine finden Sie in der Terminübersicht.
Achtung: Falscherklärungen werden strafrechtlich sanktioniert und haben den Ausschluss aus der Rangliste zur Folge!
Innerhalb einer Bewerbungssession können Sie sich auch für mehrere unterschiedliche Studiengänge bewerben. Wenn Sie in der 1. Bewerbungssession keinen Studienplatz erhalten, können Sie sich in der 2. Bewerbungssession erneut bewerben.
Als gleichgestellt gelten:
Es steht eine einzige Bewerbungssession zur Verfügung. Bewerbungsgebühr: 50 €.
Wenn Sie in der Rangliste zugelassen werden, müssen Sie zuerst ihren Studienplatz bestätigen, indem Sie die 1. Rate der Studiengebühren einzahlen, und danach den Antrag auf ein Visum auf dem Universitaly-Portal starten. Das Verfahren über Universitaly ist verpflichtend, sonst können Sie sich nicht immatrikulieren. Sie dürfen sich bei der Anmeldung über Universitaly nur für einen Studiengang bewerben.
Das Auswahlverfahren sieht folgende Bewertungskriterien vor:
Bei Punktegleichheit hat der/die jüngere Bewerber*in Vorrang
Im Bewerbungsportal müssen Sie hochladen:
Die Kommission bewertet lediglich die innerhalb der Bewerbungsfrist im Portal hochgeladenen Unterlagen. Die Rangordnungen werden hier veröffentlicht und haben nur für das Akademische Jahr Gültigkeit, für welches sie erstellt wurden.
Wenn Sie zu mehreren Studiengängen zugelassen wurden, können Sie Ihren Studienplatz für maximal 2 Studiengänge bestätigen, indem Sie die vorgesehene Rate zweimal bezahlen. Mit der Bestätigung des Studienplatzes verzichten Sie auf die Zulassung in den anderen Studiengängen und verlieren auch das Recht auf ein Nachrücken in denselben.
1. Sie wählen im Bewerbungsportal den Studiengang aus und bezahlen die Studiengebühren (zur Bestätigung des Studienplatzes).
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Wenn Sie diese Frist versäumen, verzichten Sie automatisch auf Ihren Studienplatz, welcher der in der Rangordnung nachfolgenden Person angeboten wird.
Ausschließlich für EU-Bürger*innen und Gleichgestellte gilt: Werden nicht alle Studienplätze der 1. Session besetzt, so werden die freien Plätze in der 2. Session zusätzlich vergeben.
Achtung: Mit der Einzahlung der 1. Rate erwerben Sie noch nicht den Status als Studierende. Dies erfolgt erst mit der Immatrikulation.
Wenn Sie durch die Einzahlung den Studienplatz bestätigt haben, haben Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der Studiengebühren. Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn Sie die Reifeprüfung (Matura/Abitur) nicht bestehen oder wenn Sie – im Falle im Ausland ansässiger Nicht-EU-Bürger*innen – von der italienischen Auslandsvertretung nicht die für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen erhalten.
2. Sie nehmen im Bewerbungsportal die Online-Immatrikulation vor.
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst früh zu immatrikulieren, damit Sie die Möglichkeit haben, eventuell unvollständige Unterlagen noch vor Ablauf der Ausschlussfrist zu ergänzen.
Versäumen Sie die Frist, so verlieren Sie Ihren Studienplatz und dieser wird der in der Rangordnung nachfolgenden Person angeboten.
Zulassung mit Vorbehalt:
Wenn Sie nicht im Besitz des geforderten Studientitels sind, werden Sie mit Vorbehalt zugelassen und können den Titel bis zur Immatrikulation nachreichen. Wenn Sie den erforderlichen Studientitel nicht innerhalb der Immatrikulationsfrist erlangen, dürfen Sie sich nicht immatrikulieren und verlieren den Studienplatz, der dann der nachfolgenden Person der jeweiligen Session angeboten wird. Empfehlung: Wenn Sie den Studientitel nicht innerhalb der Immatrikulationsfrist erlangen, nehmen Sie keine Zahlung der Studiengebühren für die Studienplatzreservierung vor. Sollten nach Erwerb des Studientitels noch Studienplätze verfügbar sein, können Sie einen Antrag auf Nachimmatrikulation stellen und sich bis spätestens 12. Dezember 2025 immatrikulieren.
Falls Sie von einer anderen italienischen Universität an die unibz wechseln möchten, müssen Sie zu Beginn des Akademischen Jahres die Kopie des Antrags auf Studienortswechsel („domanda di trasferimento“), der an der Herkunftsuniversität vorgelegt wurde, im Studierendensekretariat einreichen.
3. Falls Sie einen ausländischen Hochschulabschluss haben, laden Sie während der Immatrikulation folgende Unterlagen hoch:
Abhängig vom ausländischen Bildungssystem, dem Ihr Hochschulabschluss angehört, laden Sie zusätzlich folgende Unterlagen hoch:
a) EU-Länder, Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein:
b) Nicht-EU-Länder, die Unterzeichner der Lissabonner Konvention sind:
c) Nicht-EU-Länder, die nicht Unterzeichner der Lissabonner Konvention sind:
Die unibz überprüft Ihren Universitätsabschluss und behält sich vor, in Zweifelsfällen zusätzliche Unterlagen zu erlangen.
Achtung: Sollten Sie keinen für die Zulassung gültigen Studientitel vorweisen, können Sie auch nach der Immatrikulation mit Dekret des Rektors ausgeschlossen werden.
Im Ausland ansässige Nicht-EU-Bürger*innen müssen:
Falls Sie zu einem Studiengang zugelassen worden sind und den Antrag über Universitaly vervollständigt haben, stellt Ihnen die italienische Vertretung (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Land ein Einreisevisum zu Studienzwecken aus.
Sie können damit nach Italien einreisen, um sich an der Universität zu immatrikulieren, wenn Sie zugelassen worden sind.
Die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung muss laut Gesetz innerhalb von 8 Werktagen nach Eintritt ins Land erfolgen (Montag bis Samstag). Bei Ihrer Ankunft sollten Sie sofort die Studienberatung kontaktieren, die Ihnen bei der Beantragung helfen wird.
Sobald Sie die Aufenthaltsgenehmigung von der Quästur bekommen, müssen Sie diese im Original im Studierendensekretariat abgeben oder als Scan per E-Mail schicken.
Die Studiengebühren betragen 1200 €.
Eine verspätete Einzahlung der 2. Rate wird mit einer Strafgebühr belegt. Wenn Sie die Studiengebühren nicht einzahlen, dürfen Sie weder Prüfungen ablegen, noch um Studienorts- oder Studiengangwechsel ansuchen.
Wenn Sie das Studium abbrechen, sich exmatrikulieren oder vom Studium ausgeschlossen werden, haben Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der eingezahlten Beträge.
Anrecht auf vollständige Befreiung von den Studiengebühren (und der Landesabgabe) haben:
Anrecht auf Rückerstattung der Studiengebühren haben Studierende, die im betreffenden Akademischen Jahr eine Studienbeihilfe der Autonomen Provinz Bozen erhalten.
Erst nach der Immatrikulation können Kreditpunkte aus vorhergehenden Universitätsstudien anerkannt werden, wenn die dort abgelegten Prüfungen mit jenen des Studienganges an der unibz inhaltlich äquivalent sind. Der Antrag muss nach der Immatrikulation an die Fakultät gestellt werden.
Die Fakultät organisiert Termine für die vorläufige Bewertung der bisherigen Studienlaufbahn.
Die Studienberatung steht Ihnen bei der Wahl des Studienganges beratend zur Seite. Oft genügt schon eine telefonische Beratung oder eine E-Mail, um die erforderlichen Erstinformationen einzuholen (Tel. +39 0471 012100).