Die Anwesenheitspflicht ist wie folgt geregelt:
Der Studiengang stellt eine weiterführende Studienmöglichkeit für Absolvent*innen der Fakultät dar. Es soll aber in besonderer Weise die Qualifizierung und Entwicklung von erfahrenen Fachkräften gefördert werden, weshalb die Regelung der Anwesenheitspflicht auf das Kriterium beruflicher Verpflichtungen Rücksicht nimmt. Die Anwesenheit in den Lehrveranstaltungen ist nicht verpflichtend, verpflichtend ist sie hingegen in den Laboratorien. Präsenz- oder Fernstudium werden gleichwertig behandelt.