Master der Grundstufe in
Dieser universitäre Master zielt darauf ab, Fachleute auszubilden, die innovative Maßnahmen zur Bewältigung neuer sozialer Herausforderungen - von der digitalen Kluft bis zu sozialen Ungleichheiten - konzipieren und umsetzen können, wobei der Schwerpunkt auf der Wechselbeziehung zwischen Privat- und Berufsleben liegt.
Die Lehrinhalte dieses über den FSE+ finanzierten Masters sind so strukturiert, dass die Teilnehmenden ein solides Grundwissen in Theorie und Methodik erhalten, das durch praktische Erfahrungen und Workshops ergänzt wird. Zu den wichtigsten Themenbereichen gehören:
Die Ausbildungsziele sind folgende:
Der Master richtet sich in erster Linie an Hochschulabsolvent:innen aus den Bereichen Soziales, Pädagogik, Psychologie und Anthropologie, steht aber allen offen, die eine Fachausbildung in Projektmanagement zur Verbesserung der Lebensqualität anstreben.
Er umfasst Vorlesungen, Workshops und Projektarbeit, um das praktische Lernen und den Erwerb von Fähigkeiten zu fördern, die direkt in der Arbeitswelt eingesetzt werden können.
ECTS-Kreditpunkte: 60
Regelstudienzeit: 18 Monate
Unterrichtssprachen: Italienisch und Deutsch
Studienplätze: 25
Campus: Brixen
Studiengebühren: der Master wird vollständig über den ESF+ finanziert und es fallen keine Studiengebühren an. € (zu entrichten ist hingegen die Landesabgabe für das Recht auf Universitätsstudium zu 173 € und die Stempelmarke zu 16 €)
Die Dauer beträgt 18 Monate, aufgeteilt in 3 Unterrichtsperioden, und wird in einem gemischten Vollzeitmodus durchgeführt, der Vorlesungen und Workshops In Präsenz mit Online- und Fernstudium kombiniert.
Der Studiengang ist in 60 ECTS-Kreditpunkte unterteilt, die sich auf theoretische Unterrichtsmodule, Labore, Online-Unterricht, Gruppen- und Projektarbeit verteilen. Er endet mit der Präsentation einer Abschlussarbeit, die aus der Umsetzung eines konkreten Interventionsprojekts zur Verbesserung der Lebensqualität besteht.
Die Vorlesungen und Workshops finden am Campus in Bozen, teilweise am Campus in Brixen und teilweise online statt.
Die Anwesenheit bei den Vorlesungen und Workshops ist für 75 % der vorgesehenen Stunden verpflichtend. Um die Teilnahme zu erleichtern, werden die Präsenzveranstaltungen, Vorlesungen und Workshops, größtenteils am Freitag- und Samstagvormittag stattfinden, um auch Berufstätigen die Teilnahme zu ermöglichen.
Das Online- und Fernstudium ist interaktiv und umfasst:
Studiengangsleiterin: Prof.in Kolis Summerer (Foto)
Mitglieder im Studiengangsrat: Prof. Demis Basso, Prof. Daniele Morselli
Der Master eröffnet zahlreiche Beschäftigungsmöglichkeiten in verschiedenen Bereichen: Die Absolvent:innen können in der öffentlichen Verwaltung (öffentliche Einrichtungen und lokale Behörden), in Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsdiensten, in Einrichtungen des dritten Sektors (Genossenschaften, Sozialunternehmen und gemeinnützige Vereine), in privaten Unternehmen und Organisationen (Humanressourcen, Ausbildungsagenturen, Beratungstätigkeiten) arbeiten oder sich als Freiberufler:innen zur Unterstützung von Einrichtungen und Diensten selbstständig machen.
Es handelt sich insbesondere um folgende Aufgaben:
Zusätzlich zu diesen spezifischen Berufsbildern vermittelt der Masterstudiengang übergreifende Fähigkeiten, die in einer Vielzahl von Arbeitskontexten genutzt werden können, wie zum Beispiel:
Die Flexibilität des Studienplanes und die Vielfalt der erworbenen Fähigkeiten ermöglichen es den Absolvent:innen, sich an die sich ändernden Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen und eine lohnende und anspruchsvolle Karriere aufzubauen.
Alles, was Sie über die Bewerbung und die Zulassung zu diesem Studiengang wissen müssen, finden Sie unter den folgenden Menüpunkten.
Bewerbungszeitraum: 20/09-15/11/2024 (12:00 Uhr mittags)
Online-Aufnahmegespräche: noch zu definieren
Veröffentlichung Rangordnungen: nach den Aufnahmegesprächen
Immatrikulation: ab 20.11.2024 bis 29.11.2024 (12:00 mittags)
Vorlesungsbeginn:metà/fine gennaio 2025
Der Studiengang wird mit einer Mindestzahl von 10 Immatrikulierten aktiviert, die Höchstzahl der Studienplätze ist 25.
Um zum Masterstudiengang zugelassen zu werden, müssen Sie einen dreijährigen Hochschulabschluss oder ein Diplom oder einen anderen im Ausland erworbenen und als geeignet anerkannten Abschluss, vorzugsweise im Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften, vorweisen und über ausreichende Kenntnisse der im Studiengang verwendeten Unterrichtssprachen (Italienisch, Deutsch) verfügen.
Für die gleichzeitige Immatrikulation an verschiedenen Universitäten und Hochschulen, an verschiedenen Fakultäten oder Schulen derselben Universität und an verschiedenen Studiengängen derselben Fakultät oder Hochschulen gelten die staatlichen Bestimmungen.
Um förderungswürdig zu sein, müssen die Studierenden zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist unter 35 Jahre alt sein (d.h. bis zum Tag vor ihrem 35. Geburtstag).
Zum Auswahlverfahren werden auch Studierende zugelassen, die sich in der Abschlussphase ihres Studiums befinden, sofern sie zum Zeitpunkt der Immatrikulation die erforderliche Qualifikation erworben haben.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online im Bewerbungsportal. Die Termine finden Sie in der Terminübersicht.
Achtung: Falscherklärungen werden strafrechtlich sanktioniert und haben den Ausschluss aus der Rangliste zur Folge!
Nach den geltenden Bestimmungen ist die gleichzeitige Einschreibung in maximal 2 Studiengänge möglich. Die beiden Studiengänge müssen sich mindestens zu zwei Drittel ihrer Ausbildung unterscheiden.
Der Auswahlkommission gehören mindestens drei Mitglieder des Studiengangsrates an.
Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt durch den Studiengangsrat, der auf der Grundlage der folgenden Kriterien eine Rangliste erstellt:
Für die Zulassung zum Masterstudiengang ist eine Mindestpunktzahl von 10/30 erforderlich. Sollte die Zahl der Bewerbungen die Zahl der angebotenen Plätze übersteigen, wird die Zulassung auf der Grundlage der Rangliste entschieden.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in der Lage sein, sich an Lehrveranstaltungen in den Unterrichtssprachen zu beteiligen, deren Kenntnis auf der Grundlage einer Eigenerklärung berücksichtigt wird; ein Sprachzertifikat ist nicht erforderlich.
Die Zulassung erfolgt unter Berücksichtigung des Kriteriums der Inklusion, um die Chancengleichheit zu wahren.
Wenn Sie zu mehreren Studiengängen zugelassen wurden, können Sie Ihren Studienplatz für maximal 2 Studiengänge bestätigen, indem Sie die vorgesehene Gebühr zweimal bezahlen.
1. Sie wählen im Bewerbungsportal den Studiengang aus und bezahlen die Gebühr (zur Bestätigung des Studienplatzes).
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Achtung: Mit der Einzahlung erwerben Sie noch nicht den Status als Studierende. Dies erfolgt erst mit der Immatrikulation. Wenn Sie durch die Einzahlung den Studienplatz bestätigt haben, haben Sie kein Anrecht auf Rückerstattung.
Die Gebühr wird nur dann erstattet, wenn der Master aufgrund des Nicht-Erreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht aktiviert wird.
2. Sie nehmen im Bewerbungsportal die Online-Immatrikulation vor.
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst früh zu immatrikulieren, damit Sie die Möglichkeit haben, eventuell unvollständige Unterlagen noch vor Ablauf der Ausschlussfrist zu ergänzen.
Versäumen Sie die Frist, so verlieren Sie Ihren Studienplatz und dieser wird der in der Rangordnung nachfolgenden Person angeboten.
Zulassung mit Vorbehalt:
Wenn Sie nicht im Besitz des geforderten Studientitels sind, werden Sie mit Vorbehalt zugelassen und können den Titel bis zur Immatrikulation nachreichen. Wenn Sie den erforderlichen Studientitel nicht innerhalb der Immatrikulationsfrist erlangen, dürfen Sie sich nicht immatrikulieren und verlieren den Studienplatz, der dann der nachfolgenden Person der jeweiligen Session angeboten wird.
Falls Sie Ihren Universitätsabschluss im Ausland erlangt haben, müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie im Ausstellungsland die Voraussetzungen für die Zulassung zum selben Universitätsstudium besitzen, für das Sie sich an der unibz bewerben:
und einer der folgenden:
Achtung: Sollten Sie keinen für die Zulassung gültigen Studientitel vorweisen, können Sie auch nach der Immatrikulation mit Dekret des Rektors ausgeschlossen werden.
Die Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen ist nicht vorgesehen.
Die Studienberatung steht Ihnen bei der Wahl des Studienganges beratend zur Seite. Oft genügt schon eine telefonische Beratung oder eine E-Mail, um die erforderlichen Erstinformationen einzuholen (Tel. +39 0471 012100).