Bei Vorlesungen kann die Anwesenheitspflicht teilweise auch über individuelle Lernaktivitäten erfüllt werden. Diese müssen zuvor mit Dozenten/innen vereinbart werden und können beispielsweise in Form von E-Learning, durch die Lektüre von ergänzenden Studientexten oder in anderer Form erbracht werden.
Bei den Laboratorien ist die Anwesenheit obligatorisch. Bei eventuellen begründeten Abwesenheiten müssen diese durch Zusatzleistungen kompensiert werden.
Beim Praktikum ist die Ableistung der Gesamtstundenzahl erforderlich.