Master in
Sind Sie daran interessiert, ein tiefgehendes Verständnis der Finanzinformationen von Unternehmen und Finanzmärkten zu erlangen? Möchten Sie lernen, welche finanziellen Entscheidungen den Erfolg eines Unternehmens in einem hochdynamischen Geschäftsumfeld sichern können? Dann ist dieser Master genau das Richtige für Sie!
Die Berufe im Bereich Rechnungswesen und Finanzdienstleistungen entwickeln sich aufgrund von Innovationen in den Bereichen Big-Data-Analytik, künstlicher Intelligenz und nachhaltigen Investitionen rasant weiter. Mit diesem Master können Sie die modernsten Fähigkeiten, Erkenntnisse und Denkweisen für eine nachhaltige geschäftliche Zukunft und eine erfolgreiche globale Karriere entwickeln.
Dieser Master erforscht eine breite Palette von Finanzthemen und bereitet Sie auf eine Vielzahl von Karrierewegen vor. Je nach Studienrichtung ist das Programm darauf ausgerichtet, Sie als zukünftigen Wirtschaftsprüfer:in, Finanzmanager:in, Finanzanalyst:in oder Unternehmensberater:in auszubilden. Es wird Ihnen die Möglichkeit geben, Fähigkeiten zu entwickeln, um ein erfolgreicher Teilnehmer an der digitalen und nachhaltigen Transformation von Unternehmen und Finanzmärkten zu werden.
Der Studiengang vermittelt unter anderem Fachwissen in den Bereichen Finanzberichterstattung, Big Data-Analytik und Managementkontrolle, Unternehmensfinanzierung und finanzielle Restrukturierung, Risikomanagement, Handel und Vermögensverwaltung sowie Anwendungen der künstlichen Intelligenz (KI) im Bereich Rechnungswesen und Finanzen.
Masterklasse: LM-77
ECTS-Kreditpunkte: 120
Regelstudienzeit: 2 Jahre
Unterrichtssprachen: Deutsch, Italienisch und Englisch (Studium in allen drei Sprachen)
Studienplätze: 70 EU + 5 Nicht-EU
Campus: Bozen
Studiengebühren: ca. 1200 € pro Jahr
Das erste Jahr bereitet Sie mit grundlegenden Lehrveranstaltungen in Rechnungswesen, Finanzen, Wirtschaft, Big Data und Wirtschaftsrecht vor. Im zweiten Jahr entwickeln Sie dann spezialisierte Fachkompetenzen. Interessieren Sie sich für die Interpretation von Finanzberichten und die Entwicklung von Wirtschaftsprüfungskompetenzen? Dann können Sie sich für den Studienzweig freiberufliche Tätigkeiten entscheiden, um modernes Fachwissen in den Bereichen Finanzbuchhaltung und Nachhaltigkeit, Wirtschaftsprüfung und Steuerrecht zu erwerben. Streben Sie stattdessen eine Karriere als Finanzmanager:in oder Finanzanalyst:in an? Der Studienzweig Finanzwirtschaft und Finanzmärkte vermittelt Ihnen fortgeschrittene Kenntnisse in den Bereichen Unternehmensfinanzierung, finanzielles Risikomanagement, Vermögensverwaltung, nachhaltige Investitionen und KI-gestützte Finanzanalysen. Wenn Sie eine Karriere in der Unternehmensberatung oder im Controlling anstreben, vermittelt Ihnen der Studienzweig Unternehmensführung und -beratung Schlüsselkompetenzen in den Bereichen strategisches Management, Management Accounting und Business Analytics. Neben den drei angebotenen Studienrichtungen haben Studierende auch die Möglichkeit, ihren eigenen Studienplan zu erstellen, indem sie Lehrveranstaltungen von Interesse miteinander kombinieren.
Der Studienplan hat einen praxisorientierten Ansatz, der die Studierenden durch fallbasierten Unterricht, Workshops und Präsentationen von Gastredner:innen mit den besten Praktiken des Managements vertraut macht. Durch den Einsatz von realen Fällen in einem hochgradig interaktiven Unterricht können die Studierenden Fähigkeiten im analytischen Denken und in der Entscheidungsfindung entwickeln.
Studiengangsleiterin: Prof. Claudia Curi (Foto)
Studierendenvertreter im Studiengangsrat: Francesco Benetti
Während des Studiums absolvieren Sie ein Praktikum von mindestens 150 Stunden. Sie können unsere etablierten Beziehungen zu mehreren nationalen und internationalen Unternehmen nutzen, um sich ein Praktikum Ihrer Wahl zu sichern. Wir bieten außerdem Austauschmöglichkeiten mit ausgewählten europäischen und internationalen Universitäten an.
Wir bieten ein exklusives Double-Degree-Programm in Zusammenarbeit mit zwei renommierten Universitäten in den Vereinigten Staaten an, dem Baruch College, City University of New York (CUNY), und der Stern Business School, New York University (NYU). Der Double Degree richtet sich an Studierende mit hervorragenden akademischen Leistungen im ersten Jahr und guten Englischkenntnissen. Die ausgewählten Studierenden können den Master of Science in Finance am Baruch College oder den Master of Science in Accounting an der Stern Business School absolvieren. Am Ende des Programms erhalten die Studierenden sowohl den von der unibz verliehenen Mastertitel (laurea magistrale) als auch den entsprechenden von der CUNY oder NYU verliehenen Master of Science.
Zur Deckung der Studiengebühren für das Double-Degree-Programm stehen mehrere Stipendien zur Verfügung. Diese werden großzügig vom Bureau Plattner, der Südtiroler Sparkasse AG, der Südtiroler Volksbank AG und dem Raiffeisen Verband Südtirol gesponsert.
Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen können unsere Studierenden zwei Vorteile erhalten, um in Italien als Wirtschaftsprüfer:innen und Steuerberater:innen anerkannt zu werden (siehe auch dieses kurze Video):
Unsere Lehrveranstaltungen bereiten Sie auch auf den erfolgreichen Erwerb der folgenden beruflichen Bescheinigungen vor, die von internationalen Verbänden ausgestellt werden, bei denen unser Programm akkreditiert ist:
Interessierte Studierende müssen die von der jeweiligen Vereinigung angebotene Prüfung zur Zertifizierung ablegen. Für diese Prüfungen werden Ermäßigungen auf die Anmeldegebühr gewährt.
Laut der letzten AlmaLaurea-Umfrage sind 93% unserer Absolventen:innen in Führungspositionen beschäftigt, wie z.B.:
Studienzweig: freiberufliche Tätigkeiten
Studienzweig: Finanzwirtschaft und Finanzmärkte
Studienzweig: Unternehmensführung und -beratung
Außerdem ist ein Weiterstudium in einem Doktoratsstudium möglich.
Bestens gewappnet für einen erfolgreichen Jobeinstieg. Auf der Webseite von Almalaurea finden Sie statistische Daten zur Studierendenzufriedenheit und zur Beschäftigungssituation unserer Absolventen:innen.
Erfahren Sie mehr über unsere internationalen Studiengänge und stellen Sie alle Ihre Fragen an Lehrende und Studierende, die sich für ein Studium an der unibz entschieden haben.
Leben in Südtirol, Wohnen, Studienbeihilfen, Außerordentliche Studierende und mehr
Alles, was Sie wissen müssen, um als internationaler Studierender oder Austauschstudierender an die unibz zu kommen
Alles, was Sie über die Bewerbung und die Zulassung zu diesem Studiengang wissen müssen, finden Sie unter den folgenden Menüpunkten.
Bewerbung: 03.03. - 06.05.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Sprachprüfungen (online): 17.03.2025 (Anmeldung: 03. - 09.03.2025) und 16. - 17. - 22. und 23.04.2025 (Anmeldung: 24.03. - 08.04.2025)
Veröffentlichung Rangordnungen: bis 27.05.2025
Zahlung der 1. Rate der Studiengebühren: bis 05.06.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Immatrikulation: ab 11.07. - 05.08.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Bewerbung: 28.05. - 17.07.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Sprachprüfungen (online): 23. - 27.06.2025 (Anmeldung: 28.05. - 15.06.2025)
Veröffentlichung Rangordnungen: bis 06.08.2025
Zahlung der 1. Rate der Studiengebühren: bis 19.08.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Immatrikulation: ab Veröffentlichung der Rangordnungen bis 14.10.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Die Fakultät kann für einzelne Studiengänge weitere Sessionen im August und im September anbieten, falls noch Studienplätze frei sind. Weitere Informationen über zusätzliche Bewerbungssessionen werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.
Intensivsprachkurse: 01. - 19.09.2025 (Montag bis Freitag, 6 h täglich)
Vorbereitungskurs (Fakultativ): 22.09. - 03.10.2025
Erstsemestertage: 29.09. - 30.09.2025
Lehrbetrieb: 29.09. - 23.12.2025
Außerordentliche Prüfungssession: 11. - 23.12.2025
Ferien: 24.12.2025 - 06.01.2026
Lehrbetrieb: 07.01. - 24.01.2026
Prüfungssession: 26.01. - 21.02.2026
Lehrbetrieb: 02.03. - 02.04.2026
Ferien: 03. - 06.04.2026
Lehrbetrieb: 07.04. - 13.06.2026
Außerordentliche Prüfungssession 14. - 23.05.2026
Prüfungssession: 15.06. - 11.07.2026
Prüfungen: 24.08. – 26.09.2026
EU-Bürger:innen und Gleichgestellte
1. Session: 60
2. Session: 10
Nicht-EU-Bürger:innen (im Ausland ansässig)
1. Session: 5
Der Studiengang wird mit einer Mindestzahl von 15 Immatrikulierten aktiviert.
Für den Zugang zum Master ist der Besitz eines der folgenden Titel erforderlich:
1.Bachelor (*) in einer der folgenden Klassen oder ein gleichwertiger, im Ausland erworbener Studientitel:
(*) Personen mit italienischer Staatsbürgerschaft und einem ausländischen Universitätsabschluss müssen auf jeden Fall im Besitz eines Oberschulabschlusses sein.
oder:
2. Bachelor in einer anderen Klasse oder Universitätsdiplom oder gleichwertiger, im Ausland erlangter Studientitel. Mindestens 15 Kreditpunkte müssen in einem oder mehreren der folgenden wissenschaftlich-disziplinären Bereiche erlangt worden sein:
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung den erforderlichen Studientitel noch nicht erlangt haben,
können Sie sich bewerben, wenn Sie mindestens 140 Kreditpunkte (ECTS) erworben haben. In diesem Fall werden Sie mit Vorbehalt zugelassen und können den Titel bis zur Immatrikulation nachreichen.
Wenn Sie den Studientitel nach der Immatrikulationsfrist erlangen,
dürfen Sie sich nicht immatrikulieren und verlieren den Studienplatz, der dann der nachfolgenden Person der jeweiligen Session angeboten wird. In diesem Fall sollten Sie keine Zahlung der Studiengebühren für die Studienplatzsicherung vornehmen. Sollten nach Erwerb des Studientitels noch Studienplätze verfügbar sein, können Sie einen Antrag auf Nachimmatrikulation stellen und sich bis spätestens 13. Dezember 2024 immatrikulieren.
Um zugelassen zu werden, müssen Sie die im Abschnitt „Erforderliche Sprachkompetenzen“ beschriebenen Sprachkompetenzen nachweisen.
Laut nationaler Regelung ist eine gleichzeitige Einschreibung in maximal 2 Studiengänge möglich (die zwei Studiengänge dürfen allerdings nicht derselben Klasse angehören, z.B. LM-18/LM-18 und mindestens 2/3 der Lehrinhalte müssen sich dabei unterscheiden).
Die Unterrichtssprachen sind Deutsch, Italienisch und Englisch. Daher müssen folgende Mindestvoraussetzungen, bei sonstigem Ausschluss vom Auswahlverfahren, erfüllt werden:
Eingangsniveau (um zugelassen zu werden)
1. Sprache: C1
2. Sprache: B2
3. Sprache: kein Niveau erforderlich
Das Erreichen des Sprachniveaus B1 ist Voraussetzung für das Ablegen der im Studienplan vorgesehenen Prüfungen in der betreffenden Sprache.
Abgangsniveau (um das Studium abschließen zu können)
1. Sprache: C1
2. Sprache: C1
3. Sprache: B1
Es zählen die Niveaus nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
Als erste Sprache gilt jene, in welcher Sie über das höchste Niveau verfügen (C1). Mit der dritten Sprache ist jene gemeint, in der Sie sich am schwächsten fühlen (oder absoluter Anfänger sind).
Sie weisen Ihre Sprachkompetenzen im Bewerbungsportal (unter „Sprachzertifikate hochladen“ und/oder „Anmeldung zu den Sprachprüfungen“) nach, nachdem Sie eine Bewerbung unter „Bewerbung erstellen/verwalten“ erstellt haben.
Der Nachweis ist für die Erst- und Zweitsprache obligatorisch, für die Drittsprache wird er empfohlen (ab B1).
Als Nachweis zählen:
Bei ausländischen Studientiteln: Wenn die Hauptunterrichtssprache nicht eindeutig aus dem Abschlusszeugnis hervorgeht, laden Sie bitte auch ein von der Universität ausgestelltes Dokument hoch, in dem die Unterrichtssprache während des Studiums bescheinigt wird
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur zu Sprachprüfungen der Niveaustufe C1 und B2 und nur für ein Sprachniveau pro Sprache anmelden können (z. B: Sie können sich in derselben Prüfungssession für eine C1-Italienischprüfung und eine B2-Englischprüfung anmelden, aber nicht für eine C1- und eine B2-Italienischprüfung).
Weitere Informationen zum Thema „dreisprachig studieren“ finden Sie auch auf der folgenden Seite.
Ausländische/Bi- oder multilinguale Schulen
Wenn im Abiturzeugnis in einer Fremdsprache (Englisch, Italienisch oder Deutsch) das Niveau B1, B2 oder C1 angeführt wird und alle vier Fertigkeiten (Lese- und Hörverstehen, schriftliche und mündliche Produktion) abgedeckt sind, kann ggf. der Nachweis einer zweiten oder dritten Sprache anerkannt werden.
Bitte laden Sie Ihr Abiturzeugnis nochmals unter „Sprachzertifikate hochladen“ bei der entsprechenden Sprache hoch. Die Entscheidung über dessen Anerkennung obliegt dem Sprachenzentrum.
Dritte Sprache/Intensivsprachkurse im September
Falls Sie ein Sprachzertifikat in der 3. Sprache erlangt haben, laden Sie es bitte innerhalb der Bewerbungsfrist im Portal hoch. Wenn Sie die Kompetenzen in der 3. Sprache nicht nachgewiesen haben und zugelassen wurden, müssen Sie einen Einstufungstest absolvieren. Sie werden diesbezüglich via E-Mail informiert. Anhand des Testergebnisses geben wir Ihnen den passenden Lernweg vor, damit Sie in möglichst kurzer Zeit Niveau B1 erreichen.
Wenn Sie in der dritten Sprache absoluter Anfänger sind oder Ihr Niveau unterhalb von B1 liegt, besuchen Sie während des Vorsemesters im September einen dreiwöchigen Intensivsprachkurs, um mit dem Lernweg zu beginnen.
Die Termine der Intensivsprachkurse finden Sie in der Terminübersicht. Anfängerkurse (A1) werden ausschließlich während der Intensivkurse im September angeboten. Während des akademischen Jahres werden sie nicht mehr angeboten, daher ist es für Anfänger ohne Vorkenntnisse absolut notwendig, den Lernweg im September zu beginnen.
Während des Semesters finden Kurse (4 Stunden/Woche) und in der vorlesungsfreien Zeit finden Intensivkurse (8 Stunden/Woche) statt.
Die Sprachkurse des Sprachenzentrums sind kostenlos und helfen Ihnen, bis Ende des ersten Studienjahres das Niveau B1 zu erreichen.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online im Bewerbungsportal. Die Termine finden Sie in der Terminübersicht.
Achtung: Falscherklärungen werden strafrechtlich sanktioniert und haben den Ausschluss aus der Rangliste zur Folge!
Innerhalb einer Bewerbungssession können Sie sich auch für mehrere unterschiedliche Studiengänge bewerben. Wenn Sie in der 1. Bewerbungssession keinen Studienplatz erhalten, können Sie sich in der 2. Bewerbungssession erneut bewerben.
Als gleichgestellt gelten:
Es steht eine einzige Bewerbungssession zur Verfügung. Bewerbungsgebühr: 50 €.
Wenn Sie in der Rangliste zugelassen werden, müssen Sie zuerst ihren Studienplatz bestätigen, indem Sie die 1. Rate der Studiengebühren einzahlen, und danach den Antrag auf ein Visum auf dem Universitaly-Portal starten. Das Verfahren über Universitaly ist verpflichtend, sonst können Sie sich nicht immatrikulieren. Sie dürfen sich bei der Anmeldung über Universitaly nur für einen Studiengang bewerben.
Die Bewertung der Bewerber:innen wird unter Berücksichtigung folgender Modalitäten und folgender Gewichtung vorgenommen:
Minimum an Gesamtpunkten für die Zulassung zur Rangliste: 55 Punkte
Die Gesamtpunktezahl wird auf- bzw. abgerundet
Gemäß Art. 26, Absatz 2, Buchstabe b) der geltenden Zulassungsregelung wird bei Punktegleichheit jener Person Vorrang gegeben, welche für das stärker gewichtete Bewertungskriterium zur Bestimmung der Gesamtpunktezahl der Rangliste eine höhere Teilpunktezahl erreicht hat. Bei weiterem Gleichstand haben Bewerber:innen mit einem GMAT- oder GRE-Test, der in den letzten 5 Jahren bestanden wurde und eine Punktzahl von mehr als 490 für den GMAT-Test und 300 für den GRE-Test aufweist, Vorrang, ohne dass die Punktzahl selbst einen weiteren Vorrang gewährt. Bei weiterer Punktegleichheit hat der/die Jüngere Vorrang.
Nur vollständige Dossiers werden bewertet. Das Fehlen eines oder mehrerer für die Berechnung des Notendurchschnitts erforderlichen Dokumente bewirkt den Ausschluss von der Rangliste.
Bewerber:innen die den Studientitel noch nicht erlangt haben, werden mit Vorbehalt in die Rangordnung aufgenommen.
Anmerkungen:
Bewertung der Tests GMAT® (www.mba.com) und GRE® (www.ets.org/gre/):
Der GMAT-Test wird nur bewertet, wenn er in den 5 Jahren vor dem Auswahlverfahren mit einer Punktzahl von mehr als 490 Punkten bestanden wurde. Die Kommission wird auch eventuelle inoffizielle GMAT Score Reports in Betracht ziehen, wobei die Bewerber:innen sich verpflichten, den offiziellen Report spätestens innerhalb des Termins für die Zahlung der ersten Rate einzureichen.
Der GRE-Test wird nur dann als Alternative zum GMAT-Test gewertet, wenn er in den 5 Jahren vor dem Auswahlverfahren mit einer Punktzahl von mehr als 300 Punkten abgelegt wurde.
Lehrveranstaltungen, die vom Studienplan des Masters in Accounting und Finanzwirtschaft vorgesehen sind, werden für die Erreichung der für die Zulassung zum Masterstudiengang notwendigen 15 Kreditpunkte nicht berücksichtigt.
Lehrveranstaltungen, welche für die Erreichung der oben genannten 15 KP anerkannt werden, können nicht für eine eventuelle Verkürzung der Studienlaufbahn verwendet werden.
Im Bewerbungsportal hochzuladen sind:
a) Studientitel:
Die oben angeführten Dokumente müssen folgende Angaben enthalten: Abschlussnote, abgelegte Prüfungen mit Note und Datum, Kreditpunkte, wissenschaftlich-disziplinäre Bereiche (nur für italienische Titel).
Für ausländische Titel außerdem: von der Herkunftsuniversität ausgestellte Notenskala (mit der niedrigsten positiven Bewertung der Abschlussnote und der höchstmöglichen Abschlussnote).
Die Fakultät behält sich vor, falls erforderlich die Inhaltsbeschreibung der einzelnen Lehrveranstaltungen und/oder die Anzahl der Unterrichtsstunden zu verlangen.
b) Excel-Datei: Wenn Sie den Studientitel noch nicht erlangt haben, müssen Sie nachweisen, dass Sie im Herkunftsstudiengang mindestens 140 Kreditpunkte (ECTS) erworben haben. Die auszufüllende Excel-Datei finden Sie im Bewerbungsportal.
c) Eventuelle Sprachzertifikate (siehe Punkt 3).
d) Eventuelle GMAT-und/oder GRE-Zertifikate (siehe Punkt 2).
e) Eventuelle Selbsterklärung für bestandene Prüfungen, welche im Studienplan des Masters in Accounting und Finanzwirtschaft vorgesehen sind (siehe Punkt 4).
Achtung: Falscherklärungen werden strafrechtlich verfolgt und haben den Ausschluss zur Folge.
Wenn Sie zu mehreren Studiengängen zugelassen wurden, können Sie Ihren Studienplatz für maximal 2 Studiengänge bestätigen, indem Sie die vorgesehene Rate zweimal bezahlen. Mit der Bestätigung des Studienplatzes verzichten Sie auf die Zulassung in den anderen Studiengängen und verlieren auch das Recht auf ein Nachrücken in denselben.
1. Sie wählen im Bewerbungsportal den Studiengang aus und bezahlen die Studiengebühren (zur Bestätigung des Studienplatzes).
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Wenn Sie diese Frist versäumen, verzichten Sie automatisch auf Ihren Studienplatz, welcher der in der Rangordnung nachfolgenden Person angeboten wird.
Ausschließlich für EU-Bürger*innen und Gleichgestellte gilt: Werden nicht alle Studienplätze der 1. Session besetzt, so werden die freien Plätze in der 2. Session zusätzlich vergeben.
Achtung: Mit der Einzahlung der 1. Rate erwerben Sie noch nicht den Status als Studierende. Dies erfolgt erst mit der Immatrikulation.
Wenn Sie durch die Einzahlung den Studienplatz bestätigt haben, haben Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der Studiengebühren. Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn Sie die Reifeprüfung (Matura/Abitur) nicht bestehen oder wenn Sie – im Falle im Ausland ansässiger Nicht-EU-Bürger*innen – von der italienischen Auslandsvertretung nicht die für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen erhalten.
2. Sie nehmen im Bewerbungsportal die Online-Immatrikulation vor.
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst früh zu immatrikulieren, damit Sie die Möglichkeit haben, eventuell unvollständige Unterlagen noch vor Ablauf der Ausschlussfrist zu ergänzen.
Versäumen Sie die Frist, so verlieren Sie Ihren Studienplatz und dieser wird der in der Rangordnung nachfolgenden Person angeboten.
Zulassung mit Vorbehalt:
Wenn Sie nicht im Besitz des geforderten Studientitels sind, werden Sie mit Vorbehalt zugelassen und können den Titel bis zur Immatrikulation nachreichen. Wenn Sie den erforderlichen Studientitel nicht innerhalb der Immatrikulationsfrist erlangen, dürfen Sie sich nicht immatrikulieren und verlieren den Studienplatz, der dann der nachfolgenden Person der jeweiligen Session angeboten wird. Empfehlung: Wenn Sie den Studientitel nicht innerhalb der Immatrikulationsfrist erlangen, nehmen Sie keine Zahlung der Studiengebühren für die Studienplatzreservierung vor. Sollten nach Erwerb des Studientitels noch Studienplätze verfügbar sein, können Sie einen Antrag auf Nachimmatrikulation stellen und sich bis spätestens 13. Dezember 2024 immatrikulieren.
Falls Sie Ihren Universitätsabschluss im Ausland erlangt haben, müssen Sie im Portal Folgendes hochladen:
Falls Sie Ihren Universitätsabschluss im Ausland in einem der Länder der Lissabon-Konvention erlangt haben, müssen Sie zusätzlich Folgendes hochladen:
Falls Sie Ihren Universitätsabschluss im Ausland in einem Land erlangt haben, das die Lissabon-Konvention nicht unterzeichnet hat, müssen Sie zusätzlich Folgendes hochladen:
Die unibz überprüft Ihren Universitätsabschluss und behält sich vor, in Zweifelsfällen zusätzliche Unterlagen zu erlangen.
Achtung: Sollten Sie keinen für die Zulassung gültigen Studientitel vorweisen, können Sie auch nach der Immatrikulation mit Dekret des Rektors ausgeschlossen werden.
Im Ausland ansässige Nicht-EU-Bürger*innen müssen:
Falls Sie zu einem Studiengang zugelassen worden sind und den Antrag über Universitaly vervollständigt haben, stellt Ihnen die italienische Vertretung (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Land ein Einreisevisum zu Studienzwecken aus.
Sie können damit nach Italien einreisen, um sich an der Universität zu immatrikulieren, wenn Sie zugelassen worden sind.
Die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung muss laut Gesetz innerhalb von 8 Werktagen nach Eintritt ins Land erfolgen (Montag bis Samstag). Bei Ihrer Ankunft sollten Sie sofort die Studienberatung kontaktieren, die Ihnen bei der Beantragung helfen wird.
Sobald Sie die Aufenthaltsgenehmigung von der Quästur bekommen, müssen Sie diese im Original im Studierendensekretariat abgeben oder als Scan per E-Mail schicken.
Falls Sie von einer anderen italienischen Universität an die unibz wechseln möchten, müssen Sie zu Beginn des Akademischen Jahres die Kopie des Antrags auf Studienortswechsel („domanda di trasferimento“), der an der Herkunftsuniversität vorgelegt wurde, im Studierendensekretariat einreichen.
Die Studiengebühren betragen 1200 €.
Eine verspätete Einzahlung der 2. Rate wird mit einer Strafgebühr belegt. Wenn Sie die Studiengebühren nicht einzahlen, dürfen Sie weder Prüfungen ablegen, noch um Studienorts- oder Studiengangwechsel ansuchen.
Wenn Sie das Studium abbrechen, sich exmatrikulieren oder vom Studium ausgeschlossen werden, haben Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der eingezahlten Beträge.
Anrecht auf vollständige Befreiung von den Studiengebühren (und der Landesabgabe) haben:
Anrecht auf Rückerstattung der Studiengebühren haben Studierende, die im betreffenden Akademischen Jahr eine Studienbeihilfe der Autonomen Provinz Bozen erhalten.
Erst nach der Immatrikulation können Kreditpunkte aus vorhergehenden Universitätsstudien anerkannt werden, wenn die dort abgelegten Prüfungen mit jenen des Studienganges an der unibz inhaltlich äquivalent sind. Der Antrag muss nach der Immatrikulation an die Fakultät gestellt werden.
Die Studienberatung steht Ihnen bei der Wahl des Studienganges beratend zur Seite. Oft genügt schon eine telefonische Beratung oder eine E-Mail, um die erforderlichen Erstinformationen einzuholen (Tel. +39 0471 012100).
Das Studienprogramm wird von bureauPlattner, Banca Popolare dell'Alto Adige, Cassa di Risparmio di Bolzano, Graber & Partner, Manteco, Raiffeisen Verband Südtirol, Rego, REVI & Partners unterstützt.