* Deutsch, Italienisch und Englisch - Fachsprache
Die Prüfungen müssen in 2 der 3 angebotenen Fremdsprachen-Fachsprachen abgelegt werden, wobei die Hauptunterrichtssprache der Schule , nicht gewählt werden darf. Falls der/die Studierende zum Zeitpunkt des Beginns des Studiums bereits im Besitz der Sprachabgangsniveaus gemäß den vom Universitätsrat erarbeiteten „Richtlinien zur Mehrsprachigkeit und zu den Sprachnachweisen“ ist, kann er/sie die Prüfung "Fremdsprache-Fachsprache" durch ein Wahlfach bzw. durch Wahlfächer bis maximal 6 KP ersetzen. Die Absicht, die Möglichkeit, die Sprachlehrveranstaltungen durch sonstige 6 KP zu ersetzen, wahrzunehmen, muss zum Zeitpunkt des Beginns des Studiums erklärt werden
Die Prüfungen dürfen nicht in der Hauptunterrichtssprache der besuchten Oberschule abgelegt werden.
Absolvent*innen einer ladinischen Oberschule in Südtirol müssen die Englischprüfungen ablegen und können als weitere Sprache zwischen Deutsch und Italienisch wählen. Die Wahl muss dem Fakultätssekretariat mitgeteilt werden.
Absolvent*innen einer Oberschule, deren Hauptunterrichtssprache keine der drei offiziellen Unterrichtssprachen der unibz ist, müssen dem Fakultätssekretariat mitteilen, in welchen beiden Sprachen sie die Prüfungen in Fachsprache ablegen möchten.
** Deutsch, Italienisch und Englisch - Fortgeschrittene Fachsprache
Die Prüfungen müssen in 2 der 3 angebotenen Fremdsprachen- FORTGESCHRITTENE Fachsprachen abgelegt werden, wobei die Hauptunterrichtssprache der Schule abgelegt wurde, nicht gewählt werden darf.