Master der Grundstufe in
Der Master qualifiziert Fachkräfte in Landtechnik, Beratung und Praxis für die Zukunft der digitalen Landwirtschaft. Er vermittelt Wissen zu neuen Technologien, die Landwirtschaft revolutionieren, und schließt die Lücke zwischen technischem Fortschritt und bestehenden Bildungsangeboten
Der Lehrgang bietet eine interdisziplinäre technische und wissenschaftliche Grundlage mit Fokus auf Präzisionssysteme, Hard- und Software in der Pflanzenproduktion und Tierhaltung. Er vermittelt Methoden zur Gestaltung und Umsetzung digitaler Technologien in der Landwirtschaft, speziell für Berggebiete und unter Nachhaltigkeitsaspekten. Ziel ist es, Fachkräften Werkzeuge an die Hand zu geben, um digitale Technologien kompetent in komplexen Systemen einzuführen. Der Master richtet sich an Absolvent*innen aus Agrar- und Naturwissenschaften, Ingenieurwesen sowie verwandten Disziplinen, ebenso wie an Fachleute aus Verwaltung und Beratung.
Förderung: Die Studiengebühr kann dank der Förderung durch das EDIH NOI für Studierende, die in Unternehmen beschäftigt sind, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um bis zu 70 % auf 3.184 € reduziert werden (der Kofinanzierungssatz des EDIH NOI hängt von der Unternehmensgröße gemäß den Vorschriften für staatliche Beihilfen ab). Um die Förderung zu beantragen, muss eine vom gesetzlichen Vertreter des betreffenden Unternehmens unterzeichnete Absichtserklärung (Letter of Intent - LOI) bei der Bewerbung hochgeladen werden (die Vorlage ist im Bewerbungsportal verfügbar). Weitere Informationen finden Sie im Bereich „Studiengebühr und Bestätigung des Studienplatzes“.
ECTS-Punkte: 60
Dauer: 1 Jahr
Unterrichtssprachen: Deutsch, Italienisch und Englisch
Verfügbare Plätze: maximal 20
Campus: Campus Bozen NOI Techpark
Studiengebühren: 10.000 € (+ 173 € Landesabgabe für das Recht auf Hochschulstudium) (Förderung durch EDIH-Förderung möglich, sie unten im Abschnitt Studiengebühren)
Der Master ist eine Spezialisierung für Studierende mit einem Hochschulabschluss, insofern als er sich auf die Herausforderungen der digitalen Landwirtschaft konzentriert. Zu den Ausbildungszielen gehören Schlüsselbereiche wie Präzisionslandwirtschaft, intelligentes Management von Pflanzenschutzbehandlungen im Pflanzenbau, digitale Technologien in der Landwirtschaft und nachhaltige Praktiken. Weitere Themen sind Sensortechnologie, Positionierungssysteme und die Bewertung von intelligenten Landwirtschaftsmethoden. Auch landwirtschaftliche Rechtsvorschriften und nachhaltige landwirtschaftliche Praktiken werden behandelt, wobei der Schwerpunkt auf Prävention und Effizienz liegt.
Der Master gliedert sich in fünf Module. Im ersten Modul „Grundlagen“ werden Einführungsthemen, Begriffe und Technologien zur Digitalisierung landwirtschaftlicher Prozesse sowie Werkzeuge der Farm Management und Informationssysteme (FMIS) behandelt. Modul II „Methoden“ bietet praxisorientierte Laboreinheiten zu Sensoren, Ortung, digitalen Karten, Datenmanagement und Entscheidungsmodellen. In den Modulen III und IV liegt der Fokus auf der Anwendung digitaler Technologien im Pflanzenbau (z.B. Düngung, Robotik) und in der Tierhaltung (z.B. Automatisierung, Düngermanagement), ergänzt durch ökonomische, ökologische und soziale Bewertungen. Modul V umfasst eine praxisbezogene Abschlussarbeit mit einer Präsentation zu Studienabschluss.
Der Lehrgang umfasst insgesamt 1500 Stunden, von denen:
Die praktischen Aktivitäten umfassen Themen wie Sensoren und Positionierungssysteme und umfassen 125 Stunden zwischen Januar und Juni 2025 (7 CFU).
Der Stundenplan ist auf Berufstätige zugeschnitten. Der Unterricht findet voraussichtlich von Januar bis November 2025 statt.
Die Vorlesungen konzentrieren sich auf zwei Wochentage (Freitagnachmittag 16:00-20:00 Uhr und Samstag 09:00-13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr) und findet an etwa zwei Wochenenden pro Monat statt.
Die Online-Lehre hingegen ist asynchron und kann daher von den Studierenden nach ihren Bedürfnissen und Vorlieben verfolgt werden (vor der nächsten Präsenzeinheit, in der sie dann besprochen und angewendet werden).
Es wird eine Anwesenheit von 70 % erwartet.
Aus begründeten organisatorischen Gründen können Änderungen des Lehrplans vorgenommen werden. Änderungen der Vorlesungsplanung werden mit den Studierenden und den Lehrenden abgestimmt.
Lehrgangsleiter: Prof. Andreas Gronauer
Lehrgangsrat: Fabrizio Mazzetto, Luisa Petti, Guido Orzes
Der Master zielt darauf ab, neue Fachkräfte mit interdisziplinären Kompetenzen auszubilden, die in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden können. Dazu gehören auch freiberufliche Tätigkeiten als technisch-wissenschaftliche Berater:innen für Berufsgruppen wie Land- und Forstwirt:innen, Geolog:innen, Landschaftsarchitekt:innen und Ingenieur:innen.
Darüber hinaus ermöglicht der Studiengang eine Anstellung in lokalen Institutionen und Behörden wie Gemeinden, Provinzen und Regionen sowie Firmen in der Landwirtschaft und den vor- und nachgelagerten Wirtschaftssektoren. Die Absolvent:innen können dort ihr Expertise einbringen, insbesondere in den technischen Strukturen nationaler Behörden und öffentlicher Einrichtungen, die für agrarwirtschaftliche Entwicklungsmaßnahmen zuständig sind, sowie in den Büros der Europäischen Union und internationaler Organisationen, wo sie in der technisch-administrativen Unterstützung sowie in der Beratung und Planung von agrarwirtschaftlichen Entwicklungsstrategien tätig sein können.
Alles, was Sie über die Bewerbung und die Zulassung zu diesem Studiengang wissen müssen, finden Sie unter den folgenden Menüpunkten.
Bewerbung: 21.10.2024 - 15.11.2024 (bis 12 Uhr)
Veröffentlichung der Ranglisten: 29.11.2024
Einschreibefrist: 13.12.2024 (12 Uhr)
Beginn der Vorlesungen: 10. Januar 2025
Die Mindestzahl an eingeschriebenen Studierenden, die für die Aktivierung des Masters erforderlich ist, beträgt 11 und die Höchstzahl 20.
Zum universitären Masterstudiengang kann zugelassen werden, wer verfügt über:
Von den Bewerber:innen werden gute Kenntnisse der deutschen, englischen und italienischen Sprache verlangt.
Für die gleichzeitige Immatrikulation an verschiedenen Universitäten und Hochschulen, an verschiedenen Fakultäten oder Schulen derselben Universität und an verschiedenen Studiengängen derselben Fakultät oder Schule gelten die staatlichen Regelungen.
Auch Personen, die kurz vor dem Abschluss ihres Studiums stehen, sind wählbar, sofern die erforderliche Qualifikation in jedem Fall zum Zeitpunkt der Immatrikulation erworben wurde.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online im Bewerbungsportal. Die Termine finden Sie in der Terminübersicht.
Achtung: Falscherklärungen werden strafrechtlich sanktioniert und haben den Ausschluss aus der Rangliste zur Folge!
Nach den geltenden Bestimmungen ist die gleichzeitige Einschreibung in maximal 2 Studiengänge möglich. Die beiden Studiengänge müssen sich mindestens zu zwei Drittel ihrer Ausbildung unterscheiden.
Die Auswahl der Studierenden erfolgt durch den Studiengangsrat, der eine Rangliste auf der Grundlage folgender Kriterien erstellt
Für die Zulassung zum Masterstudiengang ist eine Mindestpunktzahl von 10 Punkten erforderlich.
Analog zu anderen im Rahmen des EDIH-Projekts geplanten Aktivitäten wird ein/e Studierende/r pro Unternehmen bevorzugt, um eine möglichst große Zahl von Unternehmen zu erreichen.
Schließlich werden bei der Zulassung die Kriterien der Inklusion und der Chancengleichheit berücksichtigt.
Wenn Sie zu mehreren Studiengängen zugelassen wurden, können Sie Ihren Studienplatz für maximal 2 Studiengänge bestätigen, indem Sie die vorgesehene Rate zweimal bezahlen.
1. Sie wählen im Bewerbungsportal den Studiengang aus und bezahlen die Studiengebühren (zur Bestätigung des Studienplatzes).
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Achtung: Mit der Einzahlung der 1. Rate erwerben Sie noch nicht den Status als Studierende. Dies erfolgt erst mit der Immatrikulation. Wenn Sie durch die Einzahlung den Studienplatz bestätigt haben, haben Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der Studiengebühren.
Die gesamte Gebühr (inklusive der Landesgebühren) wird nur dann erstattet, wenn der Master aufgrund des Nicht-Erreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht aktiviert wird.
2. Sie nehmen im Bewerbungsportal die Online-Immatrikulation vor.
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst früh zu immatrikulieren, damit Sie die Möglichkeit haben, eventuell unvollständige Unterlagen noch vor Ablauf der Ausschlussfrist zu ergänzen.
Versäumen Sie die Frist, so verlieren Sie Ihren Studienplatz und dieser wird der in der Rangordnung nachfolgenden Person angeboten.
Zulassung mit Vorbehalt:
Wenn Sie nicht im Besitz des geforderten Studientitels sind, werden Sie mit Vorbehalt zugelassen und können den Titel bis zur Immatrikulation nachreichen. Wenn Sie den erforderlichen Studientitel nicht innerhalb der Immatrikulationsfrist erlangen, dürfen Sie sich nicht immatrikulieren und verlieren den Studienplatz, der dann der nachfolgenden Person der jeweiligen Session angeboten wird.
Falls Sie Ihren Universitätsabschluss im Ausland erlangt haben, müssen Sie im Portal Folgendes hochladen:
Falls Sie Ihren Universitätsabschluss im Ausland in einem der Länder der Lissabon-Konvention erlangt haben, müssen Sie zusätzlich Folgendes hochladen:
Falls Sie Ihren Universitätsabschluss im Ausland in einem Land erlangt haben, das die Lissabon-Konvention nicht unterzeichnet hat, müssen Sie zusätzlich Folgendes hochladen:
Die unibz überprüft Ihren Universitätsabschluss und behält sich vor, in Zweifelsfällen zusätzliche Unterlagen zu erlangen.
Achtung: Sollten Sie keinen für die Zulassung gültigen Studientitel vorweisen, können Sie auch nach der Immatrikulation mit Dekret des Rektors ausgeschlossen werden.
Die Studiengebühren belaufen sich auf 10.000 € (+ 173 € für die Provinzsteuer für das Recht auf ein Hochschulstudium). Die Beträge sind bei der Immatrikulation in einer einzigen Rate zu zahlen.
Die Zahlung der Gebühren ist eine Voraussetzung für die Einschreibung.
Wenn Sie Ihr Studium abbrechen, darauf verzichten oder davon ausgeschlossen werden, haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Betrags.
Unternehmen, die ihre Mitarbeiter:innen teilnehmen lassen möchten, können im Rahmen des EDIH-Projekts (das von der Europäischen Union über das EU-Programm Next Generation finanziert wird) eine Finanzierung nach den Regeln für staatliche Beihilfen erhalten. Zu diesem Zweck müssen die Unternehmen, die für den Zugang zu den EDIH-Diensten erforderliche Digital Maturity Assessment durchgeführt haben und folgenden Anforderungen erfüllen:
Der Betrag, der dem Unternehmen in Rechnung gestellt wird, hängt von seiner Größe ab und ist in der nachstehenden Tabelle aufgeführt (Art. 28, 31 AGVO).
Kleines Unternehmen: Intensität der Subventionierung 70%, Betrag der Erleichterung (zu Lasten von NOI Techpark) 6.989 Euro, Verbleibender Betrag (zu Lasten des Unternehmens) 3.184 Euro
Mittelgroßes Unternehmen: Intensität der Subventionierung 60%, Betrag der Erleichterung (zu Lasten von NOI Techpark) 5.990 Euro , Verbleibender Betrag (zu Lasten des Unternehmens) 4.183 Euro
Großes Unternehmen: Intensität der Subventionierung 40%, Betrag der Erleichterung (zu Lasten von NOI Techpark) 3.994 Euro, Verbleibender Betrag (zu Lasten des Unternehmens) 6.179 Euro
Diejenigen, die als Angestellte von Unternehmen, die für die Förderung in Frage kommen, an dem Masterstudiengang teilnehmen möchten, müssen bei Bewerbung eine vom gesetzlichen Vertreter des betreffenden Unternehmens unterzeichnete Absichtserklärung (Letter of Intent - LOI) vorlegen. Nach der Veröffentlichung der Rangliste müssen die Unternehmen der ausgewählten Studierenden die Vereinbarung mit unibz über die Bereitstellung der EDIH-Dienstleistung sowie die Zahlung des von ihnen zu entrichtenden Betrags unterzeichnen. Zu diesem Zweck stellt die Universität eine Belastungsanzeige und ein entsprechendes PagoPa-Bulletin aus.
Die Mustervereinbarung ("Mustervereinbarung") wird auf den Webseiten der Universität veröffentlicht.
Nach der Veröffentlichung der Rangliste müssen zum Studium Zugelassene, die nicht bei einem Unternehmen beschäftigt sind oder bei Unternehmen, die keinen Zuschuss beantragt haben, den vollen Betrag (10.173 EUR) zahlen.
Die Studienberatung steht Ihnen bei der Wahl des Studienganges beratend zur Seite. Oft genügt schon eine telefonische Beratung oder eine E-Mail, um die erforderlichen Erstinformationen einzuholen (Tel. +39 0471 012100).