Außerordentliche Studierende dürfen an einzelnen Lehrveranstaltungen teilnehmen und die entsprechenden Prüfungen ablegen.
Einschreiben dürfen sich:
- Personen mit Universitätsabschluss
- Personen mit Oberschulabschluss, der zur Immatrikulation an einer Universität berechtigt
- Studierende, die an anderen, auch ausländischen Universitäten eingeschrieben sind
- Personen, die keinen zulässigen Studientitel für eine Universität besitzen, aber nachweisliche Kenntnisse der Materie der Lehrveranstaltung aufweisen.
Dem Antrag wird nur stattgegeben, wenn die für die Lehrveranstaltung maximal vorgesehene Teilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Die Lehrveranstaltungen der weiterbildenden Master und Doktoratsstudien dürfen von außerordentlichen Studierenden nur besucht werden, wenn die Ausschreibung dies ausdrücklich vorsieht.
Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen:
- registrieren Sie sich bitte im Bewerbungsportal
- füllen Sie das Online-Formular aus und laden Sie die darin angeführten Unterlagen hoch
- drucken Sie das Formular aus, unterschreiben sie es und schicken es per E-Mail an das Studentensekretariat (die Mailadresse ist im Formular angeführt).
Eine Vorlesungsreihe kostet 200 Euro.
In einem akademischen Jahr dürfen Lehrveranstaltungen im Ausmaß von max. 40 ECTS-Kreditpunkten besucht werden.
Die Einschreibung ist bis zum 31. Oktober des nächsten akademischen Jahr gültig.
Bitte beachten Sie:
- Im Ausland ansässige Nicht-EU-Bürgerinnen/Bürger müssen sich über die zuständige italienische Auslandsvertretung (in der Regel die Botschaft) innerhalb der folgenden Fristen einschreiben: August für Lehrveranstaltungen des 1. Semesters, Dezember für Lehrveranstaltungen des 2. Semesters.
- Laut Gesetz kann die Einschreibung als außerordentliche Studierende in keinem Fall zur Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung aus Studiengründen verwendet werden. Die Universität behält sich das Recht vor, solche Einschreibungsgesuche abzulehnen.
- Außerordentliche Studierende haben keinen vollen Studierendenstatus. Das bedeutet beispielsweise, dass sie in der Mensa keine Ermäßigung erhalten, kein Anrecht auf einen Wohnheimplatz haben und nicht an Sprachkursen im Italienischen, Deutschen oder Englischen teilnehmen dürfen.