Für in Italien ansässige Nicht-EU-Bürger*innen ist die Bewerbung um einen Studienplatz nicht schwierig. Lesen Sie sich einfach die Informationen auf dieser Seite durch und Sie können Ihr Studium an der unibz beginnen oder fortsetzen. Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie Schweizerin oder Schweizer, sowie EWR-Bürger*in sind, die entsprechende Seite konsultieren sollten.
Nicht-EU-Bürger*innen mit Wohnsitz in Italien können sich während aller Bewerbungssessionen bewerben, auch wenn sie nur für EU-Bürger*innen bestimmt sind. Nicht-EU-Bürger*innen, die in anderen europäischen Ländern leben, können sich nur in den Bewerbungssessionen für Nicht-EU-Bürger*innen bewerben.
Für die Zulassung zu einem Studiengang der unibz sind Sprachen die erste Voraussetzung, die Sie erfüllen müssen. Überprüfen Sie die spezifischen Sprachanforderungen auf den Seiten des Studiengangs und laden Sie ein anerkanntes Sprachzertifikat hoch oder melden Sie sich für eine Sprachprüfung an der unibz.
Sie müssen entweder den italienischen Sekundarschulabschluss erworben haben (oder dabei sein, ihn zu erwerben) oder über einen gleichwertigen Abschluss verfügen, der am Ende einer mindestens 12-jährigen Sekundarschulzeit erworben wurde oder wird. Wenn die Dauer Ihrer schulischen Ausbildung weniger als 12 Jahre beträgt, gelten die Vorschriften des italienischen Ministeriums für Universität und Forschung.
Wenn in dem Land, das Ihren Abschluss ausgestellt hat, eine Eignungsprüfung für den Zugang zur Hochschulbildung erforderlich ist, müssen Sie die Ergebnisse dieses Tests bei der Bewerbung an unserer Universität angeben. Für einige Qualifikationen (z.B. britische und amerikanische Qualifikationen) hat das italienische Ministerium für Universität und Forschung spezifische Zulassungskriterien festgelegt.
Je nachdem, ob das Land, das Ihren Abschluss ausgestellt hat, zu den Unterzeichnern des Lissabonner Übereinkommens gehört oder nicht, müssen Sie entweder ein sogenanntes Statement of Correspondence vorlegen, das Sie kostenlos von der ARDI (Automatic Recognition Database - Italy) herunterladen können, oder ein Statement of Comparability und ein Statement of Verification, die vom italienischen Zentrum für Informationen über Mobilität und akademische Äquivalenzen (CIMEA) herausgegeben werden, vorlegen, um nachzuweisen, dass Ihre Qualifikation Ihnen den Zugang zum italienischen Hochschulsystem gewährt.
Wenden Sie sich bei Fragen an unsere Studienberatung.
Welche Kriterien für die Zulassung gelten, können Sie auf der Seite des jeweiligen Masterstudiengangs überprüfen. Wenn Ihre Heimatuniversität einen Diploma Supplement ausstellt, können Sie sich mit diesem bewerben.
Wenn Sie kein Diploma Supplement haben, je nachdem, ob das Land, das Ihren Abschluss ausgestellt hat, zu den Unterzeichnern des Lissabonner Übereinkommens gehört oder nicht, müssen Sie entweder ein sogenanntes Statement of Correspondence vorlegen, das Sie kostenlos von der ARDI (Automatic Recognition Database - Italy) herunterladen können, oder ein Statement of Comparability und ein Statement of Verification, die vom italienischen Zentrum für Informationen über Mobilität und akademische Äquivalenzen (CIMEA) herausgegeben werden, vorlegen, um nachzuweisen, dass Ihre Qualifikation Ihnen den Zugang zum italienischen Hochschulsystem gewährt.
Nach der Immatrikulation sind einige Schritte notwendig, um Ihr Leben in Südtirol zu organisieren.
Studierende können beim Amt für Hochschulförderung um eine ordentliche Studienbeihilfe ansuchen. Diese beträgt je nach Einkommen zwischen 1680€ und 6960€ pro Jahr. Wenn Studierende Anrecht auf eine Studienbeihilfe haben, werden ihnen die eingezahlten Studiengebühren zurückerstattet. Die Südtiroler HochschülerInnenschaft (sh.asus) ist den Studierenden auf Anfrage beim Ausfüllen des Antrages für eine Studienbeihilfe behilflich.
Studierende mit einem Notendurchschnitt von mindestens 27/30 können nach dem ersten Jahr außerdem ein Leistungsstipendium beantragen.