Für Bürger*innen der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (inkl. Schweiz) ist die Bewerbung um einen Studienplatz nicht schwierig. Lesen Sie sich einfach die Informationen auf dieser Seite durch und Sie können Ihr Studium an der unibz beginnen oder fortsetzen. Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie die italienische, deutsche oder österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, die entsprechenden Seiten konsultieren sollten.
Für die Zulassung zu einem Studiengang der unibz sind Sprachen die erste Voraussetzung, die Sie erfüllen müssen. Überprüfen Sie die spezifischen Sprachanforderungen auf den Seiten des Studiengangs und laden Sie ein anerkanntes Sprachzertifikat hoch oder melden Sie sich für eine Sprachprüfung an der unibz. Wenn Ihre Hauptunterrichtssprache an der Schule oder an der Universität Englisch war, wird unser Sprachenzentrum Ihnen ein C1 in Englisch anerkennen.
Sie benötigen einen mit dem italienischen Sekundarschulabschluss gleichwertigen Abschluss, der am Ende einer mindestens 12-jährigen Sekundarschulzeit erworben wurde oder wird. Wenn die Dauer Ihrer schulischen Ausbildung weniger als 12 Jahre beträgt, gelten die Vorschriften des italienischen Ministeriums für Universität und Forschung.
Wenn in Ihrem Heimatland ein Eignungstest für den Hochschulzugang erforderlich ist, müssen Sie die Ergebnisse dieses Tests bei der Bewerbung an unserer Universität angeben. Für einige Qualifikationen (z.B. griechische Qualifikationen) hat das italienische Ministerium für Universität und Forschung spezifische Zulassungskriterien festgelegt.
Sie müssen ein sogenanntes Statement of Correspondence vorlegen, das Sie kostenlos von der ARDI (Automatic Recognition Database - Italy) herunterladen können, um nachzuweisen, dass Ihre Qualifikation Ihnen den Zugang zum italienischen Hochschulsystem gewährt.
Wenden Sie sich bei Fragen an unsere Studienberatung.
Welche Kriterien für die Zulassung gelten, können Sie auf der Seite des jeweiligen Masterstudiengangs überprüfen. Sie können sich entweder mit einem von Ihrer Heimatuniversität ausgestellten Diploma Supplement oder, falls Sie kein Diploma Supplement haben, mit einem sogenannten Statement of Correspondence, das Sie kostenlos von der ARDI (Automatic Recognition Database - Italy) herunterladen können, bewerben.
Nach der Immatrikulation sind einige Schritte notwendig, um Ihr Leben in Südtirol zu organisieren.
Studierende können beim Amt für Hochschulförderung um eine ordentliche Studienbeihilfe ansuchen. Diese beträgt je nach Einkommen zwischen 1680€ und 6960€ pro Jahr. Wenn Studierende Anrecht auf eine Studienbeihilfe haben, werden ihnen die eingezahlten Studiengebühren zurückerstattet. Die Südtiroler HochschülerInnenschaft (sh.asus) ist den Studierenden auf Anfrage beim Ausfüllen des Antrages für eine Studienbeihilfe behilflich.
Studierende mit einem Notendurchschnitt von mindestens 27/30 können nach dem ersten Jahr außerdem ein Leistungsstipendium beantragen.
Ausländische Studierende können sich auch um Stipendien bewerben, die vom Ministero degli Affari Esteri (MAE, dem italienischen Außenministerium) finanziert werden.