Bachelor in
Dieser Studiengang, der in Zusammenarbeit mit Sternekoch Norbert Niederkofler entwickelt wurde, vermittelt Ihnen interdisziplinären Fähigkeiten, um im Bereich gesunder, nachhaltiger Gastronomie und Önologie in alpinen Regionen zu arbeiten. Sie lernen, die biologische Vielfalt zu respektieren, sich auf lokale Traditionen und Produkte zu stützen und auf Innovation im Lebensmittelsektor sowie auf Kreislaufwirtschaft zu achten.
Tradition (Achtung von Werten, von traditionellen Verarbeitungsmethoden und des Territoriums), Kreativität (Verwendung natürlicher Produkte, um deren Geschmack optimal zu nutzen), Ehrlichkeit (Wertschätzung der Arbeit der Erzeuger:innen, indem sie in einen positiven Kreislauf eingebunden werden, der sei es wirtschaftliches, wie auch soziales und kulturelles Wachstum hervorbringt), Innovation (Anwendung verschiedener Techniken, um das bestmögliche Geschmacksergebnis aus den Rohstoffen zu gewinnen und sie so natürlich wie möglich auf dem Teller zu präsentieren) und Nachhaltigkeit (Einbindung der Prozesse in ein Kreislaufsystem, das gleichzeitig das Kochen, die Wirtschaft und die Kultur weiterentwickelt) sind die Werte, die diesem Studienprogramm zugrunde liegen.
Ziel dieses dreisprachigen Studiengangs ist es, Lebensmittel- und Weinexpert:innen auszubilden, die in der Lage sind, Lebensmitteln auf der Basis der "Cook the Mountain"-Philosophie des Sternekochs Norbert Niederkofler einen Kulturstatus zu verschaffen und ihnen damit eine neue Identität zu verleihen. Ein innovatives Konzept, das darauf abzielt, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung neu zu überdenken, indem es die Beziehung zwischen Produktion, Produkt, Territorium und Essen analysiert, um eine Kochkultur zu schaffen, die als Katalysator für kulturelle Prozesse dient, um ein Modell der nachhaltigen Entwicklung zu propagieren. Die Rohstoffe, die in einem unzugänglichen Gebiet wie den Dolomiten oder anderen Bergregionen oft schwer zu finden sind, werden durch die Wiederbelebung von Traditionen und die Wiederentdeckung der biologischen Vielfalt aufgewertet, so dass das Essen zur Kultur erhoben wird und eine neue Identität erhält. Damit soll ein Beitrag zur Schaffung eines transversalen Forschungslabors für die Gastronomie geleistet werden, das die Werte untersucht, die auf globaler Ebene die Menschen, die die Berge als Ressource, Leidenschaft, Herausforderung und zu schützendes Erbe erleben, kulturell und sozial vereinen, und das eine neue Art der Erfahrung der Beziehung zwischen Küche und Bergen fördert, die Ethik und Gastlichkeit, ökologische Nachhaltigkeit und territoriale Entwicklung miteinander verknüpft.
In diesem Zusammenhang übernehmen die Absolvent:innen dieses Studiengangs die Rolle "emotionaler Erzieher:innen", die in der Lage sind, einen innovativen Lebensstil zu fördern.
Die Stadt Meran vergibt 5 Stipendien in Höhe von je 1.000 € an Studierende dieses Studienganges, die im akademischen Jahr 2023/24 im ersten Jahr eingeschrieben sind, wobei vier Stipendien an Studierende mit Wohnsitz in der Stadt Meran vergeben werden. Für den Fall, dass es keine Bewerber:innen für die den Einwohner:innen der Stadt Meran vorbehaltenen Stipendien gibt, werden diese nach der allgemeinen Rangliste vergeben.
Bachelorklasse: L/GASTR
ECTS-Kreditpunkte: 180
Regelstudienzeit: 3 Jahre
Unterrichtssprachen: Deutsch, Italienisch und Englisch (Studium in allen drei Sprachen)
Verfügbare Plätze: 50 EU + 4 Nicht-EU
Campus: Bozen
Studiengebühren: ca. 1200 € pro Jahr
Der Studiengang umfasst eine Mischung aus Vorlesungen, Vor-Ort-Besichtigungen und Aktivitäten mit Erzeuger:innen, Workshops, Erfahrungen in der Küche mit international bekannten Persönlichkeiten und ein Praktikum im AlpiNN - Food Space & Restaurant, dem Restaurant von Norbert Niederkofler und Paolo Ferretti, das sich auf dem Gipfel des Kronplatzes befindet und als das Zuhause von "Cook the Mountain" bezeichnet wird.
Im ersten Teil des Studiums werden grundlegende Inhalte in Mathematik, Statistik, Chemie und Biologie vermittelt, ebenso wie die nachhaltige Produktion von Pflanzen und Tieren und die historische und anthropologische Entwicklung ihrer Nutzung. Das zweite Jahr ist den Lebensmitteln und dem Wein gewidmet. Hier geht es um Prozesse, Technologien und Organisationsmodelle, die Rolle von Mikroorganismen in Lebensmitteln und deren Kontrolle, die Sicherstellung der Lebensmittelhygiene, fermentierte Produkte sowie das Management von kleinen und großen Lebensmittel- und Weinunternehmen (vom Agrotourismus bis hin zu Gastronomiebetrieben auf verschiedenen Ebenen der Produktionskette). Im dritten Jahr liegt der Fokus auf der visuellen und sensorischen Kommunikation von Lebensmitteln und Weinprodukten, auf Marketing und Lebensmittelrecht sowie auf Techniken zur Verwertung von Nebenerzeugnissen.
Die Hotelfachschulen des Landes und der Südtiroler Hotel- und Gaststättenverband (HGV) sind aktiv beteiligt.
Studiengangsleiter: Prof. Emanuele Boselli
Studierendenvertreterin im Studiengangsrat: Giulia Zarbo
Wir bieten Austauschabkommen mit Partneruniversitäten weltweit und verfügen über ein breites Netzwerk an Kooperationen mit Praktikumsbetrieben im In- und Ausland, bei denen Sie Ihr Pflichtpraktika absolvieren können.
Die Absolvent:innen arbeiten als Fachleute für Berggastronomie und Weinwissenschaften in technischen und organisatorischen Funktionen mit spezifischen Fähigkeiten im Lebensmittelbereich (Technologie und Qualitätskontrolle, Lebensmittelsicherheit und Hygiene; Management von Lebensmittel- und Weinproduktionsbetrieben), als Maître d'Hotel oder Küchenchef:innen, als Logistikmanager:innen, als Rohstofflieferant:innen oder als Manager:innen von spezialisierten Unternehmen wie Restaurants, Catering-Unternehmen oder Unternehmen, die typische Produkte und Dienstleistungen anbieten (Agrotourismus, Lebensmittel- und Weintourismus, E-Commerce, soziale Medien, Konferenzen und Events).
Die Absolventen:innen finden Beschäftigung im Bereich der Kommunikation und Marketing in großen Unternehmen des Lebensmittel-, Gastronomie-, Catering- und Weinsektors, im Management und in der Organisation von kulturellen Veranstaltungen, in der Lebensmittel- und Weinkritik, in der gastronomischen Förderung für lokale Institutionen, in der Analyse von Unternehmensstrategien und wirtschaftlich-finanziellen und kulturellen Werten (Geschichte der Landwirtschaft und der Lebensmittel; Lebensmittelkultur und -symbolik; anthropologische Studien, Kunst und Design).
Sie können danach auch zu einem Master in den Bereichen Lebensmittelwissenschaft und -technologie, Landwirtschaft oder Weinbau und Önologie zugelassen werden.
Strategischer Einkauf - Alois Dallmayr KG, München
"Unternehmen in der Lebensmittelbranche sind sehr daran interessiert, Absolvent:innen dieses Bachelorstudiengangs einzustellen. Die akademische Ausbildung in diesem Bereich stattet Kandidat*innen mit einer ganzheitlichen Perspektive aus, die Produkt- und Geschäftsentwicklung, Lebensmittelkultur, Produktionsmethoden, Ethik und Kommunikation umfasst. Durch die Berücksichtigung der Besonderheiten von Berggebieten erwarten wir, dass diese Absolvent:innen entscheiden zu den vielfältigen Kompetenzen in ihrem Team beitragen und so Innovation und nachhaltiges Wachstum in der Lebensmittelindustrie fördern."
Leben in Südtirol, Wohnen, Studienbeihilfen, Außerordentliche Studierende und mehr
Alles, was Sie wissen müssen, um als internationaler Studierender oder Austauschstudierender an die unibz zu kommen
Alles, was Sie über die Bewerbung und die Zulassung zu diesem Studiengang wissen müssen, finden Sie unter den folgenden Menüpunkten.
Bewerbung: 03.03. - 06.05.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Sprachprüfungen (online): 17.03.2025 (Anmeldung: 03. – 09.03.2025) und 16. - 17. und 22. - 23.04.2025 (Anmeldung: 24.03. - 08.04.2025)
Aufnahmeprüfung (online): noch zu definieren
Veröffentlichung Rangordnungen: bis 27.05.2025
Zahlung der 1. Rate der Studiengebühren: bis 05.06.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Immatrikulation: ab 11.07. - 05.08.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Bewerbung: 28.05. - 09.07.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Sprachprüfungen (online): 23. - 27.06.2025 (Anmeldung: 28/05 – 15/06/2025)
Aufnahmeprüfung (online): noch zu definieren
Veröffentlichung Rangordnungen: bis 29.07.2025
Zahlung der 1. Rate der Studiengebühren: bis 05.08.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Immatrikulation: ab Veröffentlichung der Rangordnungen bis 05.08.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Die Fakultät kann für einzelne Studiengänge weitere Sessionen im August und im September anbieten, falls noch Studienplätze frei sind. Weitere Informationen über zusätzliche Bewerbungssessionen werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.
Intensivsprachkurse: 01. - 19.09.2025 (Montag bis Freitag, 6 h täglich)
Vorbereitungskurs Mathematik: 22.09. - 03.10.2025
Erstsemestertage: 29. - 30.09.2025
Lehrbetrieb: 29.09. - 23.12.2025
Außerordentliche Prüfungssession: 11. - 23.12.2025
Ferien: 24.12.2025 - 06.01.2026
Lehrbetrieb: 07. - 24.01.2026
Prüfungssession: 26.01. - 21.02.2026
Lehrbetrieb: 02.03. - 02.04.2026
Ferien: 03.- 06.04.2026
Lehrbetrieb: 07.04. - 13.06.2026
Außerordentliche Prüfungssession 14. - 23.05.2026
Prüfungssession: 15.06. - 11.07.2026
Prüfungen: 24.08. – 26.09.2026
EU-Bürger:innen und Gleichgestellte
1. Session: 40
2. Session: 10
Nicht-EU-Bürger:innen (im Ausland ansässig)
1. Session: 4
Der Studiengang wird mit einer Mindestzahl von 15 Immatrikulierten aktiviert.
Für den Zugang zum Bachelor ist der Besitz eines der folgenden Titel erforderlich:
Im Ausland erlangte Studientitel (Abitur/Matura) sind dann gleichwertig, wenn sie nach einem Zyklus von mindestens 12 Schuljahren erlangt wurden. Dabei müssen Sie zumindest das letzte Biennium im ausländischen Schulsystem besucht haben (z.B. Irish Leaving Certificate: es reicht nicht, nur ein Auslandsjahr mit ausländischem Studienabschluss absolviert zu haben).
Für einige Studientitel (z.B. amerikanische High School, britische Studientitel, griechische Titel usw.) sieht das zuständige italienische Ministerium spezielle Zulassungsbedingungen vor. Kontakt für weitere Informationen: apply@unibz.it (Studienberatung).
Um zugelassen zu werden, müssen Sie die im Abschnitt „Erforderliche Sprachkompetenzen“ beschriebenen Sprachkompetenzen nachweisen.
Laut nationaler Regelung ist eine gleichzeitige Einschreibung in maximal 2 Studiengänge möglich (die zwei Studiengänge dürfen allerdings nicht derselben Klasse angehören, z.B. L-18/L-18 und mindestens 2/3 der Lehrinhalte müssen sich dabei unterscheiden).
Die Unterrichtssprachen sind Deutsch, Italienisch und Englisch. Daher müssen folgende Mindestvoraussetzungen, bei sonstigem Ausschluss vom Auswahlverfahren, erfüllt werden:
Eingangsniveau (um zugelassen zu werden)
1. Sprache: B2
2. Sprache: B2
3. Sprache: kein Niveau erforderlich
Das Erreichen des Sprachniveaus B1 ist Voraussetzung für das Ablegen der im Studienplan vorgesehenen Prüfungen in der betreffenden Sprache.
Bitte beachten Sie, dass wenn in Ihrem Studiengang die Vorlesungen des ersten Semesters ausschließlich auf Englisch abgehalten werden und Ihre dritte Sprache Englisch ist, Sie bis Mitte Januar mindestens ein B1-Niveau in Englisch nachweisen müssen, um alle im Wintersemester vorgesehenen curricularen Prüfungen ablegen zu können.
Abgangsniveau (um das Studium abschließen zu können)
1. Sprache: C1
2. Sprache: C1
3. Sprache: B2
Es zählen die Niveaus nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
Als erste Sprache gilt jene, in welcher Sie über das höchste Niveau verfügen (B2 oder C1). Mit der dritten Sprache ist jene gemeint, in der Sie sich am schwächsten fühlen (oder absolute:r Anfänger:in sind).
Sie weisen Ihre Sprachkompetenzen im Bewerbungsportal (unter „Sprachzertifikate hochladen“ und/oder „Anmeldung zu den Sprachprüfungen“) nach, nachdem Sie eine Bewerbung unter „Bewerbung erstellen/verwalten“ erstellt haben.
Der Nachweis ist für die Erst- und Zweitsprache obligatorisch, für die Drittsprache wird er empfohlen (ab B1).
Als Nachweis zählen:
Bei ausländischen Studientiteln: Wenn die Hauptunterrichtssprache nicht eindeutig aus dem Abschlusszeugnis hervorgeht, laden Sie bitte auch ein von der Universität ausgestelltes Dokument hoch, in dem die Unterrichtssprache während des Studiums bescheinigt wird.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur zu Sprachprüfungen der Niveaustufe B2 anmelden können.
Weitere Informationen zum Thema „dreisprachig studieren“ finden Sie auch auf der folgenden Seite.
Ausländische/Bi- oder multilinguale Schulen
Wenn im Abiturzeugnis in einer Fremdsprache (Englisch, Italienisch oder Deutsch) das Niveau B1, B2 oder C1 angeführt wird und alle vier Fertigkeiten (Lese- und Hörverstehen, schriftliche und mündliche Produktion) abgedeckt sind, kann ggf. der Nachweis einer zweiten oder dritten Sprache anerkannt werden.
Bitte laden Sie Ihr Abiturzeugnis nochmals unter „Sprachzertifikate hochladen“ bei der entsprechenden Sprache hoch. Die Entscheidung über dessen Anerkennung obliegt dem Sprachenzentrum.
Dritte Sprache/Intensivsprachkurse im September
Falls Sie ein Sprachzertifikat in der 3. Sprache erlangt haben, laden Sie es bitte innerhalb der Bewerbungsfrist im Portal hoch. Wenn Sie die Kompetenzen in der 3. Sprache nicht nachgewiesen haben und zugelassen wurden, müssen Sie einen Einstufungstest absolvieren. Sie werden diesbezüglich via E-Mail informiert. Anhand des Testergebnisses geben wir Ihnen den passenden Lernweg vor, damit Sie in möglichst kurzer Zeit Niveau B2 erreichen.
Wenn Sie in der dritten Sprache absolute:r Anfänger:in sind oder Ihr Niveau unterhalb von B2 liegt, besuchen Sie während des Vorsemesters im September einen dreiwöchigen Intensivsprachkurs, um mit dem Lernweg zu beginnen.
Die Termine der Intensivsprachkurse finden Sie in der Terminübersicht. Anfängerkurse (A1) werden ausschließlich während der Intensivkurse im September angeboten. Während des akademischen Jahres werden sie nicht mehr angeboten, daher ist es für Anfänger:innen ohne Vorkenntnisse absolut notwendig, den Lernweg im September zu beginnen.
Während des Semesters finden Kurse (4 Stunden/Woche) und in der vorlesungsfreien Zeit finden Intensivkurse (6 Stunden/Tag) statt.
Die Sprachkurse des Sprachenzentrums sind kostenlos und helfen Ihnen, folgende Niveaus zu erreichen:
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online im Bewerbungsportal. Die Termine finden Sie in der Terminübersicht.
Achtung: Falscherklärungen werden strafrechtlich verfolgt und haben den Ausschluss aus der Rangordnung zur Folge!
Innerhalb einer Bewerbungssession können Sie sich auch für mehrere unterschiedliche Studiengänge bewerben. Wenn Sie in der 1. Bewerbungssession keinen Studienplatz erhalten, können Sie sich in der 2. Bewerbungssession erneut bewerben.
Als gleichgestellt gelten:
Es steht eine einzige Bewerbungssession zur Verfügung. Bewerbungsgebühr: 50 €.
Die Gebühr versteht sich als Bearbeitungsgebühr und wird nicht rückerstattet.
Wenn Sie in der Rangliste zugelassen werden, müssen Sie zuerst ihren Studienplatz bestätigen, indem Sie die 1. Rate der Studiengebühren einzahlen, und danach den Antrag auf ein Visum auf dem Universitaly-Portal starten. Das Verfahren über Universitaly ist verpflichtend, sonst können Sie sich nicht immatrikulieren. Sie dürfen sich bei der Anmeldung über Universitaly nur für einen Studiengang bewerben.
Das Auswahlverfahren besteht aus zwei Teilen:
Hier können Sie ein Beispiel der Aufnahmeprüfung und die Prüfungsschwerpunkte finden.
Die Bewerber:innen müssen daher im Bewerbungsportal:
(*) Sollten Sie die Noten des drittletzten und/oder vorletzten Oberschuljahres nicht vorlegen, wird die Kommission für das Oberschuljahr, welches durch kein Zeugnis / keine Ersatzerklärung belegt wird, eine Endnote zuweisen, welche einer „genügenden Leistung“ entspricht.
(*) Sollte das Schulsystem im Herkunftsland stark vom italienischen abweichen, sodass Sie nicht über die Zeugnisse des drittletzten und/oder vorletzten Oberschuljahrs verfügen, behält es sich die Kommission vor, etwaige von Ihnen vorgelegte Oberschulzeugnisse anderer Schuljahre zu bewerten.
Das duale Studium wird nur angeboten, wenn die Mindestanzahl von 10 immatrikulierten Studierenden erreicht wird. Sollte diese Zahl nicht erreicht werden, können die immatrikulierten Studierenden zum Vollzeitstudium wechseln oder die Rückerstattung der bereits entrichteten Studiengebühr beantragen.
Rangordnungen
Die Kommission bewertet lediglich die innerhalb der Bewerbungsfrist im Portal hochgeladenen Unterlagen. Die Rangordnungen werden hier veröffentlicht und haben nur für das Akademische Jahr Gültigkeit, für welches sie erstellt wurden.
Zusätzliche Studienleistungen
Sollte die Bewertungskommission im Rahmen des Auswahlverfahrens feststellen, dass die Vorkenntnisse bestimmter Studienanwärter:innen unzureichend sind, so kann sie nachzuholende Leistungen festlegen, die innerhalb des ersten Studienjahres zu erbringen sind.
Um sich auf den spezifischen Test vorbereiten zu können, werden Vorbereitungskurse angeboten, die in den Wochen vor Beginn des ersten Semesters stattfinden.Die Kurse werden als Intensivkurse angeboten, in denen die grundlegenden Konzepte der Mathematik, Physik, Biologie und Chemie behandelt werden. Die zusätzliche Studienleistung wird durch das Bestehen einer speziellen Prüfung abgebaut.
Um die Prüfung zu absolvieren, werden bestimmte Termine innerhalb des ersten Jahres angeboten. Die OFA-Prüfung muss innerhalb des ersten akademischen Jahres des Studiums bestanden werden und ist eine unumgängliche Voraussetzung für die Teilnahme an den curricularen Prüfungen der folgenden Jahre. Wenn Sie die OFA-Prüfung nach den geplanten Prüfungen nicht bestanden haben, dürfen Sie sich nicht in das zweite Studienjahr einschreiben, sondern bleiben im ersten Jahr eingeschrieben.
Wenn Sie zu mehreren Studiengängen zugelassen wurden, können Sie Ihren Studienplatz für maximal 2 Studiengänge bestätigen, indem Sie die vorgesehene Rate zweimal bezahlen. >
1. Sie wählen im Bewerbungsportal den Studiengang aus und bezahlen die Studiengebühren (zur Bestätigung des Studienplatzes).
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Wenn Sie diese Frist versäumen, verzichten Sie automatisch auf Ihren Studienplatz, welcher der in der Rangordnung nachfolgenden Person angeboten wird.
Ausschließlich für EU-Bürger:innen und Gleichgestellte gilt: Werden nicht alle Studienplätze der 1. Session besetzt, so werden die freien Plätze in der 2. Session zusätzlich vergeben.
Achtung: Mit der Einzahlung der 1. Rate erwerben Sie noch nicht den Status als Studierende. Dies erfolgt erst mit der Immatrikulation.
Wenn Sie durch die Einzahlung den Studienplatz bestätigt haben, haben Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der Studiengebühren. Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn Sie die Reifeprüfung (Matura/Abitur) nicht bestehen oder wenn Sie – im Falle im Ausland ansässiger Nicht-EU-Bürger*innen – von der italienischen Auslandsvertretung nicht die für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen erhalten.
2. Sie nehmen im Bewerbungsportal die Online-Immatrikulation vor
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst früh zu immatrikulieren, damit Sie die Möglichkeit haben, eventuell unvollständige Unterlagen noch vor Ablauf der Ausschlussfrist zu ergänzen.
Versäumen Sie die Frist, so verlieren Sie Ihren Studienplatz und dieser wird der in der Rangordnung nachfolgenden Person angeboten.
Falls Sie Ihren Oberschulabschluss in Österreich oder Deutschland erlangt haben, oder das Europäische Abitur (European Baccalaureate) besitzen, müssen Sie im Portal das Abschlussdiplom der Oberschule hochladen.
Falls Sie Ihren Oberschulabschluss im Ausland in einem der Länder der Lissabon-Konvention (außer Österreich und Deutschland) erlangt haben oder ein Diploma of the International Baccalaureate besitzen, müssen Sie im Portal Folgendes hochladen:
Falls Sie Ihren Oberschulabschluss im Ausland in einem Land erlangt haben, das die Lissabon-Konvention nicht unterzeichnet hat, müssen Sie im Portal Folgendes hochladen:
Die unibz überprüft Ihren Oberschulabschluss und behält sich vor, in Zweifelsfällen zusätzliche Unterlagen zu erlangen.
Achtung: Sollten Sie keinen für die Zulassung gültigen Studientitel vorweisen, können Sie auch nach der Immatrikulation mit Dekret des Rektors ausgeschlossen werden.
Im Ausland ansässige Nicht-EU-Bürger:innen
Falls Sie zu einem Studiengang zugelassen worden sind und den Antrag über Universitaly vervollständigt haben, stellt Ihnen die italienische Vertretung (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Land ein Einreisevisum zu Studienzwecken aus. Damit können Sie sich in den Studiengang immatrikulieren, für den Sie sich beworben haben.
Die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung muss laut Gesetz innerhalb von 8 Werktagen nach Eintritt ins Land erfolgen (Montag bis Samstag). Bei Ihrer Ankunft sollten Sie sofort die Studienberatung kontaktieren, die Ihnen bei der Beantragung helfen wird.
Sobald Sie die Aufenthaltsgenehmigung von der Quästur bekommen, müssen Sie diese im Original im Studierendensekretariat abgeben oder als Scan per E-Mail schicken.
Falls Sie von einer anderen italienischen Universität an die unibz wechseln möchten, müssen Sie zu Beginn des Akademischen Jahres die Kopie des Antrags auf Studienortswechsel („domanda di trasferimento“), der an der Herkunftsuniversität vorgelegt wurde, im Studierendensekretariat einreichen.
Die Studiengebühren betragen 1200 €.
Eine verspätete Einzahlung der 2. Rate wird mit einer Strafgebühr belegt. Wenn Sie die Studiengebühren nicht einzahlen, dürfen Sie weder Prüfungen ablegen, noch um Studienorts- oder Studiengangwechsel ansuchen.
Wenn Sie das Studium abbrechen, sich exmatrikulieren oder vom Studium ausgeschlossen werden, haben Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der eingezahlten Beträge.
Anrecht auf vollständige Befreiung von den Studiengebühren (und der Landesabgabe) haben:
Anrecht auf Rückerstattung der Studiengebühren haben Studierende, die im betreffenden Akademischen Jahr eine Studienbeihilfe der Autonomen Provinz Bozen erhalten.
Erst nach der Immatrikulation können Kreditpunkte aus vorhergehenden Universitätsstudien anerkannt werden, wenn die dort abgelegten Prüfungen mit jenen des Studienganges an der unibz inhaltlich äquivalent sind. Der Antrag muss nach der Immatrikulation an die Fakultät gestellt werden.
Die Studienberatung steht Ihnen bei der Wahl des Studienganges beratend zur Seite. Oft genügt schon eine telefonische Beratung oder eine E-Mail, um die erforderlichen Erstinformationen einzuholen (Tel. +39 0471 012100).
Foto: IDM / Sennereiverband Südtirol / Franco Cogoli