Bachelor in
Werden Sie Expert:innen in der Welt der Lebensmittel und der Gastronomie im Spannungsfeld zwischen Tradition, Innovation und Nachhaltigkeit zur Gestaltung der Zukunft der Ernährung
Dieses interdisziplinäre Studienprogramm, das in Zusammenarbeit mit dem Spitzenkoch Norbert Niederkofler entwickelt wurde, bietet eine einzigartige Lernerfahrung "vom Feld bis auf den Tisch" und vermittelt technisches und geisteswissenschaftliches Fachwissen über Qualität, Technologie, Sicherheit und kulturelle Aufwertung von Lebensmitteln. Die unibz bietet ein multikulturelles und dynamisches Umfeld im Herzen der Alpen, einer Region, die für ihre hervorragenden Lebensmittel und Weine bekannt ist.
In diesem Bachelor-Studiengang wird eine umfassende und interdisziplinäre Ausbildung angeboten. Die Studierenden erwerben wissenschaftliche, technologische, kulturelle und wirtschaftliche Kompetenzen, um alle Phasen der Lebensmittelproduktion vom Anbau, über die Tierzucht bis zur Verarbeitung in einem integrierten und nachhaltigen Ansatz zu beherrschen. Besondere Schwerpunkte sind innovative Lebensmitteltechnologien, Qualitätsmanagement, Lebensmittelsicherheit, Abfallvermeidung und die Aufwertung lokaler gastronomischer Traditionen unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Entwicklung in der Region. Das Programm zielt darauf ab, Expert:innen auszubilden, die in der Lage sind, durch Innovation und Kreislaufwirtschaft neue Lebensmittelprodukte zu entwickeln und traditionelle Spezialitäten neu zu interpretieren. Die Studierenden profitieren von Labors, Praktika und Kursen, die auf die Bedürfnisse des Agro-Food- und Gastronomiesektors zugeschnitten sind.
Die Stadt Meran vergibt 5 Stipendien in Höhe von je 1.000 € an Studierende dieses Studienganges, die im akademischen Jahr 2023/24 im ersten Jahr eingeschrieben sind, wobei vier Stipendien an Studierende mit Wohnsitz in der Stadt Meran vergeben werden. Für den Fall, dass es keine Bewerber:innen für die den Einwohner:innen der Stadt Meran vorbehaltenen Stipendien gibt, werden diese nach der allgemeinen Rangliste vergeben.
Bachelorklasse: L-26
ECTS-Kreditpunkte: 180
Regelstudienzeit: 3 Jahre
Unterrichtssprachen: Deutsch, Italienisch und Englisch (Studium in allen drei Sprachen)
Verfügbare Plätze: 50 EU + 4 Nicht-EU
Campus: Bozen
Studiengebühren: ca. 1200 € pro Jahr
Das dreijährige Programm beginnt mit einem gemeinsamen ersten Jahr, das Grundlagen in Mathematik, Chemie, Biologie, Physik, Informatik, Agrarwissenschaften, Recht und Marketing abdeckt. Ab dem zweiten Jahr wählen die Studierenden zwischen zwei Studienzweigen:
Die Lehrpläne umfassen grundlegende Lehrveranstaltungen wie Mathematik, Statistik, Physik, Chemie, Biologie, Informatik, Recht und Agrarwissenschaften wie Pflanzen- und Tierproduktion, Lebensmittelsysteme, Marketing und Recht. Charakterisierende Lehrveranstaltungen sind u. a. Lebensmitteltechnologie und Mikrobiologie, Önologie, Ernährung, sensorische Analyse, Lebensmittelschutz, mit Schwerpunkt auf Sicherheit, Innovation und Nachhaltigkeit. Neben Wahlfächern für weiterführende Studien gibt es Praktika und eine Abschlussprüfung, die den Studiengang vervollständigen.
Studiengangsleiter: Prof. Emanuele Boselli
Studierendenvertreterin im Studiengangsrat: Giulia Zarbo
Wir bieten Austauschabkommen mit Partneruniversitäten weltweit und verfügen über ein breites Netzwerk an Kooperationen mit Praktikumsbetrieben im In- und Ausland, bei denen Sie Ihr Pflichtpraktika absolvieren können.
Die Absolvent:innen können in Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft, der Lebensmittel- und Weinindustrie, des Gastgewerbes und des Fremdenverkehrs arbeiten und sich mit der Qualitätskontrolle, der Entwicklung neuer Produkte und der Aufwertung des lokalen kulinarischen und weinbaulichen Kulturguts befassen. Sie werden in der Lage sein, bei der Steuerung der Produktionsprozesse mitzuarbeiten, die Nachhaltigkeit zu fördern und innovative Methoden zur Verbesserung der Lebensmittelqualität und -sicherheit anzuwenden, und zwar im Hinblick auf die Schaffung territorialer Allianzen auf der Grundlage der Lebensmittel- und Weinkultur.
Darüber hinaus können die Absolvent:innen ihr Studium mit einem Master in Lebensmittelwissenschaften fortsetzen. Der Studiengang bereitet Sie außerdem auf das Staatsexamen zur Einschreibung in die Kammer für Agronomenund Forstwirte Junior (Sektion B) vor. Mit dem dreisprachigen Abschluss eröffnen sich außerdem internationale Karrieremöglichkeiten.
Strategischer Einkauf - Alois Dallmayr KG, München
"Unternehmen in der Lebensmittelbranche sind sehr daran interessiert, Absolvent:innen dieses Bachelorstudiengangs einzustellen. Die akademische Ausbildung in diesem Bereich stattet Kandidat*innen mit einer ganzheitlichen Perspektive aus, die Produkt- und Geschäftsentwicklung, Lebensmittelkultur, Produktionsmethoden, Ethik und Kommunikation umfasst. Durch die Berücksichtigung der Besonderheiten von Berggebieten erwarten wir, dass diese Absolvent:innen entscheiden zu den vielfältigen Kompetenzen in ihrem Team beitragen und so Innovation und nachhaltiges Wachstum in der Lebensmittelindustrie fördern."
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Leben in Südtirol, Wohnen, Studienbeihilfen, Außerordentliche Studierende und mehr
Alles, was Sie wissen müssen, um als internationaler Studierender oder Austauschstudierender an die unibz zu kommen
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Die Besichtigungen finden vom 03. März bis zum 30. Mai 2025 von Montag bis Freitag jeweils am Nachmittag statt.
Täglich bieten wir 60-minütige Termine an, die Sie hier direkt online buchen können: unibz Campus Tours | Bozen.
Jeder Einzeltermin beinhaltet:
Alles, was Sie über die Bewerbung und die Zulassung zu diesem Studiengang wissen müssen, finden Sie unter den folgenden Menüpunkten.
Vorbehaltlich der Akkreditierung durch das Ministerium.
Bewerbung: 03.03. - 06.05.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Sprachprüfungen (online): 17.03.2025 (Anmeldung: 03. – 09.03.2025) und 16. - 17. und 22. - 23.04.2025 (Anmeldung: 24.03. - 08.04.2025)
Veröffentlichung Rangordnungen: bis 27.05.2025
Zahlung der 1. Rate der Studiengebühren: bis 05.06.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Immatrikulation: ab 11.07. - 05.08.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Bewerbung: 28.05. - 09.07.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Sprachprüfungen (online): 23. - 27.06.2025 (Anmeldung: 28/05 – 15/06/2025)
Veröffentlichung Rangordnungen: bis 29.07.2025
Zahlung der 1. Rate der Studiengebühren: bis 05.08.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Immatrikulation: ab Veröffentlichung der Rangordnungen bis 05.08.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Die Fakultät kann für einzelne Studiengänge weitere Sessionen im August und im September anbieten, falls noch Studienplätze frei sind. Weitere Informationen über zusätzliche Bewerbungssessionen werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.
Intensivsprachkurse: 01. - 19.09.2025 (Montag bis Freitag, 6 h täglich)
Vorbereitungskurs Mathematik: 22.09. - 03.10.2025
Erstsemestertage: 29. - 30.09.2025
Lehrbetrieb: 29.09. - 23.12.2025
Außerordentliche Prüfungssession: 11. - 23.12.2025
Ferien: 24.12.2025 - 06.01.2026
Lehrbetrieb: 07. - 24.01.2026
Prüfungssession: 26.01. - 21.02.2026
Lehrbetrieb: 02.03. - 02.04.2026
Ferien: 03.- 06.04.2026
Lehrbetrieb: 07.04. - 13.06.2026
Außerordentliche Prüfungssession 14. - 23.05.2026
Prüfungssession: 15.06. - 11.07.2026
Prüfungen: 24.08. – 26.09.2026
EU-Bürger:innen und Gleichgestellte
1. Session: 40
2. Session: 10
Nicht-EU-Bürger:innen (im Ausland ansässig)
1. Session: 4
Der Studiengang wird mit einer Mindestzahl von 15 Immatrikulierten aktiviert.
Für den Zugang zum Bachelor ist der Besitz eines der folgenden Titel erforderlich:
Im Ausland erlangte Studientitel (Abitur/Matura) sind dann gleichwertig, wenn sie nach einem Zyklus von mindestens 12 Schuljahren erlangt wurden. Dabei müssen Sie zumindest das letzte Biennium im ausländischen Schulsystem besucht haben (z.B. Irish Leaving Certificate: es reicht nicht, nur ein Auslandsjahr mit ausländischem Studienabschluss absolviert zu haben).
Für einige Studientitel (z.B. amerikanische High School, britische Studientitel, griechische Titel usw.) sieht das zuständige italienische Ministerium spezielle Zulassungsbedingungen vor. Kontakt für weitere Informationen: apply@unibz.it (Studienberatung).
Um zugelassen zu werden, müssen Sie die im Abschnitt „Erforderliche Sprachkompetenzen“ beschriebenen Sprachkompetenzen nachweisen.
Laut nationaler Regelung ist eine gleichzeitige Einschreibung in maximal 2 Studiengänge möglich (die zwei Studiengänge dürfen allerdings nicht derselben Klasse angehören, z.B. L-18/L-18 und mindestens 2/3 der Lehrinhalte müssen sich dabei unterscheiden).
Die Unterrichtssprachen sind Deutsch, Italienisch und Englisch. Daher müssen folgende Mindestvoraussetzungen, bei sonstigem Ausschluss vom Auswahlverfahren, erfüllt werden:
Eingangsniveau (um zugelassen zu werden)
1. Sprache: B2
2. Sprache: B1
3. Sprache: kein Niveau erforderlich
Bewerber*innen mit einem B2-Niveau in der 2. Sprache haben Vorrang. Das Erreichen des Sprachniveaus B1 ist Voraussetzung für das Ablegen der im Studienplan vorgesehenen Prüfungen in der betreffenden Sprache.
Abgangsniveau (um das Studium abschließen zu können)
1. Sprache: C1
2. Sprache: B2
3. Sprache: B2
Es zählen die Niveaus nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
Als erste Sprache gilt jene, in welcher Sie über das höchste Niveau verfügen (B2 oder C1). Mit der dritten Sprache ist jene gemeint, in der Sie sich am schwächsten fühlen (oder absoluter Anfänger sind).
Sie weisen Ihre Sprachkompetenzen im Bewerbungsportal (unter „Sprachzertifikate hochladen“ und/oder „Anmeldung zu den Sprachprüfungen“) nach, nachdem Sie eine Bewerbung unter „Bewerbung erstellen/verwalten“ erstellt haben.
Der Nachweis ist für die Erst- und Zweitsprache obligatorisch, für die Drittsprache wird er empfohlen (ab B1).
Als Nachweis zählen:
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur zu Sprachprüfungen der Niveaustufe B1 und B2 und nur für ein Sprachniveau pro Sprache anmelden können (z. B: Sie können sich in derselben Prüfungssession für eine B1-Italienischprüfung und ein B2-Englischprüfung anmelden, aber nicht für eine B1- und eine B2-Italienischprüfung).
Weitere Informationen zum Thema „dreisprachig studieren“ finden Sie auch auf der folgenden Seite.
Ausländische/ Bi- oder multilinguale Schulen
Wenn im Abiturzeugnis in einer Fremdsprache (Englisch, Italienisch oder Deutsch) das Niveau B1, B2 oder C1 angeführt wird und alle vier Fertigkeiten (Lese- und Hörverstehen, schriftliche und mündliche Produktion) abgedeckt sind, kann ggf. der Nachweis einer zweiten oder dritten Sprache anerkannt werden.
Bitte laden Sie Ihr Abiturzeugnis nochmals unter „Sprachzertifikate hochladen“ bei der entsprechenden Sprache hoch. Die Entscheidung über dessen Anerkennung obliegt dem Sprachenzentrum.
Dritte Sprache/ Intensivsprachkurse im September
Falls Sie ein Sprachzertifikat in der 3. Sprache erlangt haben, laden Sie es bitte innerhalb der Bewerbungsfrist im Portal hoch. Wenn Sie die Kompetenzen in der 3. Sprache nicht nachgewiesen haben und zugelassen wurden, müssen Sie einen Einstufungstest absolvieren. Sie werden diesbezüglich via E-Mail informiert. Anhand des Testergebnisses geben wir Ihnen den passenden Lernweg vor, damit Sie in möglichst kurzer Zeit Niveau B2 erreichen.
Wenn Sie in der dritten Sprache absoluter Anfänger sind oder Ihr Niveau unterhalb von B2 liegt, besuchen Sie während des Vorsemesters im September einen dreiwöchigen Intensivsprachkurs, um mit dem Lernweg zu beginnen.
Die Termine der Intensivsprachkurse finden Sie in der Terminübersicht. Anfängerkurse (A1) werden ausschließlich während der Intensivkurse im September angeboten. Während des akademischen Jahres werden sie nicht mehr angeboten, daher ist es für Anfänger ohne Vorkenntnisse absolut notwendig, den Lernweg im September zu beginnen.
Während des Semesters finden Kurse (4 Stunden/Woche) und in der vorlesungsfreien Zeit finden Intensivkurse (8 Stunden/Woche) statt.
Die Sprachkurse des Sprachenzentrums sind kostenlos und helfen Ihnen, folgende Niveaus zu erreichen:
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online im Bewerbungsportal. Die Termine finden Sie in der Terminübersicht.
Achtung: Falscherklärungen werden strafrechtlich verfolgt und haben den Ausschluss aus der Rangordnung zur Folge!
Innerhalb einer Bewerbungssession können Sie sich auch für mehrere unterschiedliche Studiengänge bewerben. Wenn Sie in der 1. Bewerbungssession keinen Studienplatz erhalten, können Sie sich in der 2. Bewerbungssession erneut bewerben.
Als gleichgestellt gelten:
Es steht eine einzige Bewerbungssession zur Verfügung. Bewerbungsgebühr: 50 €.
Die Gebühr versteht sich als Bearbeitungsgebühr und wird nicht rückerstattet.
Wenn Sie in der Rangliste zugelassen werden, müssen Sie zuerst ihren Studienplatz bestätigen, indem Sie die 1. Rate der Studiengebühren einzahlen, und danach den Antrag auf ein Visum auf dem Universitaly-Portal starten. Das Verfahren über Universitaly ist verpflichtend, sonst können Sie sich nicht immatrikulieren. Sie dürfen sich bei der Anmeldung über Universitaly nur für einen Studiengang bewerben.
Zusätzlich zu den Sprachkenntnissen und den anderen oben genannten Anforderungen stützt sich das Auswahlverfahren auf die folgenden Kriterien: (max. 15 Punkte)
Die Kommission vergibt:
Grundlage für die Bewertung sind ausschließlich die Unterlagen, die die Studienanwärter:innen bei der Bewerbung über das entsprechende Portal einreichen. Die Unterlagen können in einer der drei Unterrichtssprachen eingereicht werden.
Sie müssen daher im Bewerbungsportal:
(*) Sollten Sie die Noten der letzten beiden verfügbaren Oberschuljahre nicht vorlegen, wird die Kommission für das Oberschuljahr, welches durch kein Zeugnis/keine Ersatzerklärung belegt wird, eine Endnote zuweisen, welche einer „genügenden Leistung“ entspricht.
(*) Sollte das Schulsystem im Herkunftsland stark vom italienischen abweichen, sodass Sie nicht über die Zeugnisse der letzten beiden verfügbaren Oberschuljahre verfügen, behält es sich die Kommission vor, etwaige von Ihnen vorgelegte Oberschulzeugnisse anderer Schuljahre zu bewerten.
Die Kommission bewertet lediglich die innerhalb der Bewerbungsfrist im Portal hochgeladenen Unterlagen. Die Rangordnungen werden hier veröffentlicht und haben nur für das Akademische Jahr Gültigkeit, für welches sie erstellt wurden.
Für diesen Studiengang ist ein angemessenes Grundwissen in den Fächern Mathematik, Physik, Chemie und Biologie erforderlich. Dieses wird anhand der Durchschnittsnoten überprüft. Falls die Kommission das Grundwissen als unzureichend erachtet, kann sie nachzuholende Leistungen (OFA) festlegen, die innerhalb des ersten Studienjahres zu erbringen sind.
Um zum Studiengang zugelassen zu werden, ohne dass OFA zugewiesen werden, müssen mind. 3 Punkte für die Durchschnittsnoten in Mathematik sowie mind. 3 Punkte für die Durchschnittsnoten in Biologie, Physik und Chemie erreicht werden.
Studierende, die bei der Bewertung der Durchschnittsnoten in Mathematik 3 Punkte oder weniger erreichen, müssen Leistungen in Mathematik nachholen.
Studierende, die bei der Bewertung der Durchschnittsnoten in Biologie, Physik und Chemie 3 Punkte oder weniger erreichen, müssen Leistungen in Chemie nachholen.
Die zusätzlichen Studienleistungen werden durch das Bestehen einer speziellen Prüfung erfüllt. Zur Vorbereitung werden zusätzliche Kurse zum Aufholen von Grundkenntnissen in Mathematik und/oder Chemie angeboten. Studierende, die die OFA-Prüfung nicht innerhalb des ersten Jahres bestehen, dürfen sich zwar in das zweite Studienjahr einschreiben, dürfen jedoch im zweiten und dritten Studienjahr keine Prüfungen ablegen.
Wenn Sie zu mehreren Studiengängen zugelassen wurden, können Sie Ihren Studienplatz für maximal 2 Studiengänge bestätigen, indem Sie die vorgesehene Rate zweimal bezahlen.
1. Sie wählen im Bewerbungsportal den Studiengang aus und bezahlen die Studiengebühren (zur Bestätigung des Studienplatzes).
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Wenn Sie diese Frist versäumen, verzichten Sie automatisch auf Ihren Studienplatz, welcher der in der Rangordnung nachfolgenden Person angeboten wird.
Ausschließlich für EU-Bürger:innen und Gleichgestellte gilt: Werden nicht alle Studienplätze der 1. Session besetzt, so werden die freien Plätze in der 2. Session zusätzlich vergeben.
Achtung: Mit der Einzahlung der 1. Rate erwerben Sie noch nicht den Status als Studierende. Dies erfolgt erst mit der Immatrikulation. Wenn Sie durch die Einzahlung den Studienplatz bestätigt haben, haben Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der Studiengebühren. Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn Sie die Reifeprüfung (Matura/Abitur) nicht bestehen oder wenn Sie – im Falle im Ausland ansässiger Nicht-EU-Bürger*innen – von der italienischen Auslandsvertretung nicht die für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen erhalten.
2. Sie nehmen im Bewerbungsportal die Online-Immatrikulation vor
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst früh zu immatrikulieren, damit Sie die Möglichkeit haben, eventuell unvollständige Unterlagen noch vor Ablauf der Ausschlussfrist zu ergänzen.
Versäumen Sie die Frist, so verlieren Sie Ihren Studienplatz und dieser wird der in der Rangordnung nachfolgenden Person angeboten.
Falls Sie von einer anderen italienischen Universität an die unibz wechseln möchten,müssen Sie zu Beginn des Akademischen Jahres die Kopie des Antrags auf Studienortswechsel („domanda di trasferimento“), der an der Herkunftsuniversität vorgelegt wurde, im Studierendensekretariat einreichen.
3. Falls Sie einen ausländischen Sekundarschulabschluss besitzen, laden Sie bei der Immatrikulation folgende Unterlagen hoch:
Abhängig vom ausländischen Bildungssystem, dem Ihr Sekundarschulabschluss angehört, laden Sie zusätzlich folgende Unterlagen hoch:
a) EU-Länder, Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, International Baccalaureate, European Baccalaureate:
b) Nicht-EU-Länder, die Unterzeichner der Lissabonner Konvention sind:
c) Nicht-EU-Länder, die nicht Unterzeichner der Lissabonner Konvention sind:
Die unibz überprüft Ihren Oberschulabschluss und behält sich vor, in Zweifelsfällen zusätzliche Unterlagen zu erlangen.
Achtung: Sollten Sie keinen für die Zulassung gültigen Studientitel vorweisen, können Sie auch nach der Immatrikulation mit Dekret des Rektors ausgeschlossen werden.
Im Ausland ansässige Nicht-EU-Bürger:innen
Falls Sie zu einem Studiengang zugelassen worden sind und den Antrag über Universitaly vervollständigt haben, stellt Ihnen die italienische Vertretung (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Land ein Einreisevisum zu Studienzwecken aus. Damit können Sie sich in den Studiengang immatrikulieren, für den Sie sich beworben haben.
Die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung muss laut Gesetz innerhalb von 8 Werktagen nach Eintritt ins Land erfolgen (Montag bis Samstag). Bei Ihrer Ankunft sollten Sie sofort die Studienberatung kontaktieren, die Ihnen bei der Beantragung helfen wird.
Sobald Sie die Aufenthaltsgenehmigung von der Quästur bekommen, müssen Sie diese im Original im Studierendensekretariat abgeben oder als Scan per E-Mail schicken.
Die Studiengebühren betragen 1200 €.
Eine verspätete Einzahlung der 2. Rate wird mit einer Strafgebühr belegt. Wenn Sie die Studiengebühren nicht einzahlen, dürfen Sie weder Prüfungen ablegen, noch um Studienorts- oder Studiengangwechsel ansuchen.
Wenn Sie das Studium abbrechen, sich exmatrikulieren oder vom Studium ausgeschlossen werden, haben Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der eingezahlten Beträge.
Anrecht auf vollständige Befreiung von den Studiengebühren haben:
Anrecht auf Rückerstattung der Studiengebühren haben Studierende, die im betreffenden Akademischen Jahr eine Studienbeihilfe der Autonomen Provinz Bozen erhalten.
Erst nach der Immatrikulation können Kreditpunkte aus vorhergehenden Universitätsstudien anerkannt werden, wenn die dort abgelegten Prüfungen mit jenen des Studienganges an der unibz inhaltlich äquivalent sind. Der Antrag muss nach der Immatrikulation an die Fakultät gestellt werden.
Die Studienberatung steht Ihnen bei der Wahl des Studienganges beratend zur Seite. Oft genügt schon eine telefonische Beratung oder eine E-Mail, um die erforderlichen Erstinformationen einzuholen (Tel. +39 0471 012100).
Foto: IDM / Sennereiverband Südtirol / Franco Cogoli