Master in
Möchten Sie eine treibende Kraft für Innovationen im öffentlichen Sektor sein und so die Zukunft aktiv mitgestalten? Angesichts Herausforderungen wie dem Klimawandel, sozialen Ungleichheiten und schnellem Technologiewandel, ist ein innovativer öffentlicher Sektor unverzichtbar. Ergreifen Sie die Initiative, indem Sie lernen, nachhaltige, partizipative und evidenzbasierte Lösungen voranzutreiben.
Unser Masterprogramm ist ideal für alle, die in öffentlichen Einrichtungen, gemeinnützigen Organisationen und an der Schnittstelle zwischen Unternehmen und Regierung etwas bewegen wollen, ob auf lokaler oder globaler Ebene – unser Studiengang bietet Ihnen das nötige Rüstzeug für eine erfüllende und einflussreiche Karriere.
Die Stärken des Studienprogramms:
Wir bieten in den kommenden Monaten Online-Infosession an, in denen das Masterprogramm vorgestellt wird und Interessierte ihre Fragen an Dozierende und Studierende richten können. Die Info-Sessions finden an den folgenden Tagen statt:
Masterklasse: LM-63
ECTS-Kreditpunkte: 120
Regelstudienzeit: 2 Jahre
Unterrichtssprachen: Deutsch, Italienisch und Englisch (Studium in allen drei Sprachen)
Studienplätze: 50 EU + 5 Nicht-EU
Campus: Bozen
Studiengebühren: ca. 1200 € pro Jahr
Der Studiengang vereint Fachbereiche wie Recht, Volkswirtschaft, Management und Datenanalyse. Sie können sich für eine von zwei Spezialisierungen entscheiden:
Das Studium beinhaltet praxisorientierte Labore, Gruppenprojekte, Gastvorträge und Exkursionen zu bedeutenden Institutionen wie dem Europäischen Parlament in Straßburg und zum Verfassungsgericht in Rom.
Studiengangsleiter: Prof. Alexander Moradi (Foto)
Studierendenvertreterin im Studiengangsrat: Irene Sammarchi
Derzeit bietet die unibz Austauschmöglichkeiten mit Partneruniversitäten aus der ganzen Welt an und verfügt darüber hinaus über ein umfangreiches Netz an Kooperationen und Partnerschaften mit lokalen und global agierenden Unternehmen, welche den Studierenden Praktika der unterschiedlichsten Art anbieten.
Unsere Absolventen:innen zeichnen sich in öffentlichen Institutionen aus und hinterlassen ihre Spuren auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene. Viele erreichen führende
Positionen in staatlichen Unternehmen, dynamischen gemeinnützigen Organisationen und privaten Firmen, die eng mit Regierungsstellen zusammenarbeiten. Die Absolvent:innen werden bestens auf die Teilnahme an öffentlichen Wettbewerben ("concorsi") in Italien vorbereitet sein.
Wenn Sie bereits berufstätig sind, bietet Ihnen unser Programm die Möglichkeit, Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten zu erweitern, um Ihre Karriere voranzutreiben. Für diejenigen, die an einer weiterführenden akademischen Ausbildung interessiert sind, legt das Programm eine solide Grundlage für ein anschließendes Promotionsstudium.
Sie werden bestens auf den Arbeitsmarkt vorbereitet sein. Für detaillierte Einblicke in die Zufriedenheit und Beschäftigungsfähigkeit unserer Absolventen besuchen Sie bitte die AlmaLaurea-Website.
Wirtschaftsforscher, Handelskammer Bozen
"Dieser Master gab mir die Möglichkeit, die ökonomischen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen des öffentlichen Sektors kennenzulernen und zu erforschen, wie man mittels innovativer Lösungen eine bestmögliche Steuerung des öffentlichen Sektors erreichen kann. Ein reger Austausch mit Lehrenden und Studierenden, das dreisprachige Umfeld und Seminare mit Experten aus verschiedensten Bereichen haben die Lehre zusätzlich bereichert. Zudem konnte ich mein Praktikum beim Ministerratspräsidium in Rom absolvieren und hatte nach dem Abschluss die Möglichkeit bei der italienischen Zentralbank zu arbeiten: Kurzum, wenn du dich für die Herausforderungen des öffentlichen Sektors begeistern kannst, dann ist dies dein Master!"
Erfahren Sie mehr über unsere internationalen Studiengänge und stellen Sie alle Ihre Fragen an Lehrende und Studierende, die sich für ein Studium an der unibz entschieden haben.
Leben in Südtirol, Wohnen, Studienbeihilfen, Außerordentliche Studierende und mehr
Alles, was Sie wissen müssen, um als internationaler Studierender oder Austauschstudierender an die unibz zu kommen
Alles, was Sie über die Bewerbung und die Zulassung zu diesem Studiengang wissen müssen, finden Sie unter den folgenden Menüpunkten.
Bewerbung: 03.03. - 06.05.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Sprachprüfungen (online): 17.03.2025 (Anmeldung: 03. - 09.03.2025) und 16. - 17. - 22. und 23.04.2025 (Anmeldung: 24.03. - 08.04.2025)
Veröffentlichung Rangordnungen: bis 27.05.2025
Zahlung der 1. Rate der Studiengebühren: bis 05.06.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Immatrikulation: ab 11.07. - 14.10.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Bewerbung: 28.05. - 17.07.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Sprachprüfungen (online): 23. - 27.06.2025 (Anmeldung: 28.05. - 15.06.2025)
Veröffentlichung Rangordnungen: bis 06.08.2025
Zahlung der 1. Rate der Studiengebühren: bis 19.08.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Immatrikulation: ab Veröffentlichung der Rangordnungen bis 14.10.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Die Fakultät kann für einzelne Studiengänge weitere Sessionen im August und im September anbieten, falls noch Studienplätze frei sind. Weitere Informationen über zusätzliche Bewerbungssessionen werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.
Intensivsprachkurse: 01. - 19.09.2025 (Montag bis Freitag, 6 h täglich)
Vorbereitungskurs (Fakultativ): 22.09. - 03.10.2025
Erstsemestertage: 29.09. - 30.09.2025
Lehrbetrieb: 29.09. - 23.12.2025
Außerordentliche Prüfungssession: 11. - 23.12.2025
Ferien: 24.12.2025 - 06.01.2026
Lehrbetrieb: 07.01. - 24.01.2026
Prüfungssession: 26.01. - 21.02.2026
Lehrbetrieb: 02.03. - 02.04.2026
Ferien: 03. - 06.04.2026
Lehrbetrieb: 07.04. - 13.06.2026
Außerordentliche Prüfungssession 14. - 23.05.2026
Prüfungssession: 15.06. - 11.07.2026
Prüfungen: 24.08. – 26.09.2026
EU-Bürger:innen und Gleichgestellte
1. Session: 40
2. Session: 5
Nicht-EU-Bürger:innen (im Ausland ansässig)
1. Session: 10
Der Studiengang wird mit einer Mindestzahl von 15 Immatrikulierten aktiviert.
Für den Zugang zum Master ist der Besitz eines der folgenden Titel erforderlich:
1.Bachelor bzw. Master (*) in einer der folgenden italienischen Klassen oder ein gleichwertiger, im Ausland erworbener Studientitel:
(*) Personen mit italienischer Staatsbürgerschaft und einem ausländischen Universitätsabschluss müssen auf jeden Fall im Besitz eines Oberschulabschlusses sein.
oder:
2.Bachelor in einer anderen Klasse oder Universitätsdiplom oder gleichwertiger, im Ausland erlangter Studientitel. Mindestens 6 Kreditpunkte müssen im Fachbereich Rechtswissenschaften und/oder im Fachbereich Ökonomie/Betriebswirtschaft erlangt worden sein.
Anerkannt werden Kreditpunkte aus den folgenden wissenschaftlich-disziplinären Bereichen:
Rechtswissenschaften
IUS/01 - Privatrecht
IUS/02 - Vergleichendes Privatrecht
IUS/03 - Agrarrecht
IUS/04 - Handels- und Gesellschaftsrecht
IUS/05 - Wirtschaftsrecht
IUS/06 - Seerecht
IUS/07 - Arbeitsrecht
IUS/08 - Verfassungsrecht
IUS/09 - Öffentliches Recht
IUS/10 - Verwaltungsrecht
IUS/11 - Kirchenrecht
IUS/12 - Steuerrecht
IUS/13 - Internationales Recht
IUS/14 - Recht der Europäischen Union
IUS/15 - Zivilprozessrecht
IUS/16 - Strafprozessrecht
IUS/17 - Strafrecht
IUS/18 - Römisches Recht
IUS/19 - Mittelalterliche und moderne Rechtsgeschichte
IUS/20 - Rechtsphilosophie
IUS/21 - Vergleichendes öffentliches Recht
Ökonomische und statistische Wissenschaften
SECS-P/01 - Volkswirtschaftslehre
SECS-P/02 - Wirtschaftspolitik
SECS-P/03 - Finanzwissenschaften
SECS-P/04 - Geschichte der Wirtschaftstheorie
SECS-P/05 - Ökonometrie
SECS-P/06 - Angewandte Ökonomie
SECS-P/07 - Rechnungswesen
SECS-P/08 - Unternehmensführung
SECS-P/09 - Betriebliche Finanzwirtschaft
SECS-P/10 - Organisation und Führung
SECS-P/11 - Ökonomie und Management der Finanzintermediäre
SECS-P/12 - Wirtschaftsgeschichte
SECS-P/13 - Materialwissenschaft
SECS-S/01 - Statistik
SECS-S/02 - Statistik für die experimentelle und technologische Forschung
SECS-S/03 - Ökonomische Statistik
SECS-S/04 - Demografie
SECS-S/05 - Sozialwissenschaftliche Statistik
SECS-S/06 - Mathematische Methoden für Wirtschaftswissenschaftler
ING-IND/35 - Management Science
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung den erforderlichen Studientitel noch nicht erlangt haben,
können Sie sich bewerben, wenn Sie mindestens 140 Kreditpunkte (ECTS) erworben haben. In diesem Fall werden Sie mit Vorbehalt zugelassen und können den Titel bis zur Immatrikulation nachreichen.
Wenn Sie den Studientitel nach der Immatrikulationsfrist erlangen,
dürfen Sie sich nicht immatrikulieren und verlieren den Studienplatz, der dann der nachfolgenden Person der jeweiligen Session angeboten wird. In diesem Fall sollten Sie keine Zahlung der Studiengebühren für die Studienplatzsicherung vornehmen. Sollten nach Erwerb des Studientitels noch Studienplätze verfügbar sein, können Sie einen Antrag auf Nachimmatrikulation stellen und sich bis spätestens 13. Dezember 2024 immatrikulieren.
Um zugelassen zu werden, müssen Sie die im Abschnitt „Erforderliche Sprachkompetenzen“ beschriebenen Sprachkompetenzen nachweisen.
Laut nationaler Regelung ist eine gleichzeitige Einschreibung in maximal 2 Studiengänge möglich (die zwei Studiengänge dürfen allerdings nicht derselben Klasse angehören, z.B. LM-63/LM-63 und mindestens 2/3 der Lehrinhalte müssen sich dabei unterscheiden).
Die Unterrichtssprachen sind Deutsch, Italienisch und Englisch. Daher müssen folgende Mindestvoraussetzungen, bei sonstigem Ausschluss vom Auswahlverfahren, erfüllt werden:
Eingangsniveau (um zugelassen zu werden)
1. Sprache: C1
2. Sprache: B2
3. Sprache: kein Niveau erforderlich
Das Erreichen des Sprachniveaus B1 ist Voraussetzung für das Ablegen der im Studienplan vorgesehenen Prüfungen in der betreffenden Sprache.
Abgangsniveau (um das Studium abschließen zu können)
1. Sprache: C1
2. Sprache: C1
3. Sprache: B1
Es zählen die Niveaus nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
Als erste Sprache gilt jene, in welcher Sie über das höchste Niveau verfügen (C1). Mit der dritten Sprache ist jene gemeint, in der Sie sich am schwächsten fühlen (oder absoluter Anfänger sind).
Sie weisen Ihre Sprachkompetenzen im Bewerbungsportal (unter „Sprachzertifikate hochladen“ und/oder „Anmeldung zu den Sprachprüfungen“) nach, nachdem Sie eine Bewerbung unter „Bewerbung erstellen/verwalten“ erstellt haben.
Der Nachweis ist für die Erst- und Zweitsprache obligatorisch, für die Drittsprache wird er empfohlen (ab B1).
Als Nachweis zählen:
Bei ausländischen Studientiteln: Wenn die Hauptunterrichtssprache nicht eindeutig aus dem Abschlusszeugnis hervorgeht, laden Sie bitte auch ein von der Universität ausgestelltes Dokument hoch, in dem die Unterrichtssprache während des Studiums bescheinigt wird
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur zu Sprachprüfungen der Niveaustufe C1 und B2 und nur für ein Sprachniveau pro Sprache anmelden können (z. B: Sie können sich in derselben Prüfungssession für eine C1-Italienischprüfung und eine B2-Englischprüfung anmelden, aber nicht für eine C1- und eine B2-Italienischprüfung).
Weitere Informationen zum Thema „dreisprachig studieren“ finden Sie auch auf der folgenden Seite.
Ausländische/Bi- oder multilinguale Schulen
Wenn im Abiturzeugnis in einer Fremdsprache (Englisch, Italienisch oder Deutsch) das Niveau B1, B2 oder C1 angeführt wird und alle vier Fertigkeiten (Lese- und Hörverstehen, schriftliche und mündliche Produktion) abgedeckt sind, kann ggf. der Nachweis einer zweiten oder dritten Sprache anerkannt werden.
Bitte laden Sie Ihr Abiturzeugnis nochmals unter „Sprachzertifikate hochladen“ bei der entsprechenden Sprache hoch. Die Entscheidung über dessen Anerkennung obliegt dem Sprachenzentrum.
Dritte Sprache/Intensivsprachkurse im September
Falls Sie ein Sprachzertifikat in der 3. Sprache erlangt haben, laden Sie es bitte innerhalb der Bewerbungsfrist im Portal hoch. Wenn Sie die Kompetenzen in der 3. Sprache nicht nachgewiesen haben und zugelassen wurden, müssen Sie einen Einstufungstest absolvieren. Sie werden diesbezüglich via E-Mail informiert. Anhand des Testergebnisses geben wir Ihnen den passenden Lernweg vor, damit Sie in möglichst kurzer Zeit Niveau B1 erreichen.
Wenn Sie in der dritten Sprache absoluter Anfänger sind oder Ihr Niveau unterhalb von B1 liegt, besuchen Sie während des Vorsemesters im September einen dreiwöchigen Intensivsprachkurs, um mit dem Lernweg zu beginnen.
Die Termine der Intensivsprachkurse finden Sie in der Terminübersicht. Anfängerkurse (A1) werden ausschließlich während der Intensivkurse im September angeboten. Während des akademischen Jahres werden sie nicht mehr angeboten, daher ist es für Anfänger ohne Vorkenntnisse absolut notwendig, den Lernweg im September zu beginnen.
Während des Semesters finden Kurse (4 Stunden/Woche) und in der vorlesungsfreien Zeit finden Intensivkurse (8 Stunden/Woche) statt.
Die Sprachkurse des Sprachenzentrums sind kostenlos und helfen Ihnen, bis Ende des ersten Studienjahres das Niveau B1 zu erreichen.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online im Bewerbungsportal. Die Termine finden Sie in der Terminübersicht.
Achtung: Falscherklärungen werden strafrechtlich sanktioniert und haben den Ausschluss aus der Rangliste zur Folge!
Innerhalb einer Bewerbungssession können Sie sich auch für mehrere unterschiedliche Studiengänge bewerben. Wenn Sie in der 1. Bewerbungssession keinen Studienplatz erhalten, können Sie sich in der 2. Bewerbungssession erneut bewerben.
Als gleichgestellt gelten:
Es steht eine einzige Bewerbungssession zur Verfügung. Bewerbungsgebühr: 50 €.
Wenn Sie in der Rangliste zugelassen werden, müssen Sie zuerst ihren Studienplatz bestätigen, indem Sie die 1. Rate der Studiengebühren einzahlen, und danach den Antrag auf ein Visum auf dem Universitaly-Portal starten. Das Verfahren über Universitaly ist verpflichtend, sonst können Sie sich nicht immatrikulieren. Sie dürfen sich bei der Anmeldung über Universitaly nur für einen Studiengang bewerben.
Das Auswahlverfahren sieht folgende Bewertungskriterien vor:
1. Notendurchschnitt (max. 70 Punkte)
Bei Studienabschluss mit Höchstpunktezahl und Auszeichnung „cum laude“ erhalten Sie zusätzliche 2 Punkte.
2. Weitere Sprachkompetenzen
Sie erhalten 10 Punkte, wenn Sie in der dritten Sprache Sprachkenntnisse auf B2-Niveau nachweisen.
Für weitere Informationen siehe Abschnitt „Erforderliche Sprachkompetenzen“.
3. Fachspezifische Vorkenntnisse
Sie erhalten weitere bis zu maximal 20 Punkte, falls Sie eines der folgenden Bachelorstudien abgeschlossen haben oder im Begriff sind abzuschließen, oder einen anderen gleichwertigen im Ausland erworbenen und anerkannten Studientitel besitzen:
M.D. 270/04: Bachelor in den Klassen
M.D. 509/99: Bachelor in den Klassen
M.D. 270/04: Master in den Klassen
M.D. 509/99: Master in den Klassen
Oder wenn Sie einen Studienabschluss bzw. ein Universitätsdiplom nach alter Studienordnung (vor M.D. 509/1999) erlangt haben, sofern als gleichwertig mit einer der oben aufgelisteten Bachelorklassen befunden.
Alternativ erhalten Sie bis zu maximal 10 Punkte, falls Sie mit Erfolg eine oder mehrere Lehrveranstaltungen in Fachgebieten/wissenschaftlich-disziplinären Bereichen besucht haben, die kohärent sind mit dem Lehrangebot in den Fächern dieses Masters (auch an anderen Universitäten) besucht haben. Die 6 für die Zulassung zum Master notwendigen Kreditpunkte werden nicht berücksichtigt.
Bei Punktegleichheit haben Personen Vorrang, welche die höchste Punktzahl für das erste Kriterium haben. Bei weiterer Punktegleichheit haben Jüngere Vorrang.
Lehrveranstaltungen, die vom Studienplan des Masters in Politik öffentlicher Institutionen und innovativer Governance vorgesehen sind, werden für die Erreichung der für die Zulassung zum Master notwendigen 6 Kreditpunkte nicht berücksichtigt.
Lehrveranstaltungen, die für die Erreichung der 6 KP anerkannt werden, können nicht für eine eventuelle Verkürzung der Studienlaufbahn verwendet werden.
Wenn Sie den Studientitel noch nicht erlangt haben und/oder die Prüfungen bestätigen, die Sie noch ablegen müssen, werden Sie mit Vorbehalt in die Rangordnung aufgenommen.
Im Bewerbungsportal hochzuladen sind:
1. Studientitel:
Die oben angeführten Dokumente müssen folgende Angaben enthalten: Abschlussnote, abgelegte Prüfungen mit Note und Datum, Kreditpunkte, wissenschaftlich-disziplinäre Bereiche (nur für italienische Titel).
Für ausländische Titel außerdem: von der Herkunftsuniversität ausgestellte Notenskala (mit der niedrigsten positiven Bewertung der Abschlussnote und der höchstmöglichen Abschlussnote).
Die Fakultät behält sich vor, falls erforderlich die Inhaltsbeschreibung der einzelnen Lehrveranstaltungen und/oder die Anzahl der Unterrichtsstunden zu verlangen.
2. Excel-Datei: Wenn Sie den Studientitel noch nicht erlangt haben, müssen Sie nachweisen, dass Sie im Herkunftsstudiengang mindestens 140 Kreditpunkte (ECTS) erworben haben. Die auszufüllende Excel-Datei finden Sie im Bewerbungsportal.
3. Eventuelle Sprachzertifikate (siehe Punkt 2 - Weitere Sprachkompetenzen)
Achtung: Falscherklärungen werden strafrechtlich verfolgt und haben den Ausschluss zur Folge.
Die Kommission bewertet lediglich die innerhalb der Bewerbungsfrist im Portal hochgeladenen Unterlagen. Die Rangordnungen werden hier veröffentlicht und haben nur für das Akademische Jahr Gültigkeit, für welches sie erstellt wurden.
Wenn Sie zu mehreren Studiengängen zugelassen wurden, können Sie Ihren Studienplatz für maximal 2 Studiengänge bestätigen, indem Sie die vorgesehene Rate zweimal bezahlen. Mit der Bestätigung des Studienplatzes verzichten Sie auf die Zulassung in den anderen Studiengängen und verlieren auch das Recht auf ein Nachrücken in denselben.
1. Sie wählen im Bewerbungsportal den Studiengang aus und bezahlen die Studiengebühren (zur Bestätigung des Studienplatzes).
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Wenn Sie diese Frist versäumen, verzichten Sie automatisch auf Ihren Studienplatz, welcher der in der Rangordnung nachfolgenden Person angeboten wird.
Ausschließlich für EU-Bürger*innen und Gleichgestellte gilt: Werden nicht alle Studienplätze der 1. Session besetzt, so werden die freien Plätze in der 2. Session zusätzlich vergeben.
Achtung: Mit der Einzahlung der 1. Rate erwerben Sie noch nicht den Status als Studierende. Dies erfolgt erst mit der Immatrikulation.
Wenn Sie durch die Einzahlung den Studienplatz bestätigt haben, haben Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der Studiengebühren. Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn Sie die Reifeprüfung (Matura/Abitur) nicht bestehen oder wenn Sie – im Falle im Ausland ansässiger Nicht-EU-Bürger*innen – von der italienischen Auslandsvertretung nicht die für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen erhalten.
2. Sie nehmen im Bewerbungsportal die Online-Immatrikulation vor.
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst früh zu immatrikulieren, damit Sie die Möglichkeit haben, eventuell unvollständige Unterlagen noch vor Ablauf der Ausschlussfrist zu ergänzen.
Versäumen Sie die Frist, so verlieren Sie Ihren Studienplatz und dieser wird der in der Rangordnung nachfolgenden Person angeboten.
Zulassung mit Vorbehalt:
Wenn Sie nicht im Besitz des geforderten Studientitels sind, werden Sie mit Vorbehalt zugelassen und können den Titel bis zur Immatrikulation nachreichen. Wenn Sie den erforderlichen Studientitel nicht innerhalb der Immatrikulationsfrist erlangen, dürfen Sie sich nicht immatrikulieren und verlieren den Studienplatz, der dann der nachfolgenden Person der jeweiligen Session angeboten wird. Empfehlung: Wenn Sie den Studientitel nicht innerhalb der Immatrikulationsfrist erlangen, nehmen Sie keine Zahlung der Studiengebühren für die Studienplatzreservierung vor. Sollten nach Erwerb des Studientitels noch Studienplätze verfügbar sein, können Sie einen Antrag auf Nachimmatrikulation stellen und sich bis spätestens 13. Dezember 2024 immatrikulieren.
Falls Sie Ihren Universitätsabschluss im Ausland erlangt haben, müssen Sie im Portal Folgendes hochladen:
Falls Sie Ihren Universitätsabschluss im Ausland in einem der Länder der Lissabon-Konvention erlangt haben, müssen Sie zusätzlich Folgendes hochladen:
Falls Sie Ihren Universitätsabschluss im Ausland in einem Land erlangt haben, das die Lissabon-Konvention nicht unterzeichnet hat, müssen Sie zusätzlich Folgendes hochladen:
Die unibz überprüft Ihren Universitätsabschluss und behält sich vor, in Zweifelsfällen zusätzliche Unterlagen zu erlangen.
Achtung: Sollten Sie keinen für die Zulassung gültigen Studientitel vorweisen, können Sie auch nach der Immatrikulation mit Dekret des Rektors ausgeschlossen werden.
Im Ausland ansässige Nicht-EU-Bürger*innen müssen:
Falls Sie zu einem Studiengang zugelassen worden sind und den Antrag über Universitaly vervollständigt haben, stellt Ihnen die italienische Vertretung (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Land ein Einreisevisum zu Studienzwecken aus.
Sie können damit nach Italien einreisen, um sich an der Universität zu immatrikulieren, wenn Sie zugelassen worden sind.
Die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung muss laut Gesetz innerhalb von 8 Werktagen nach Eintritt ins Land erfolgen (Montag bis Samstag). Bei Ihrer Ankunft sollten Sie sofort die Studienberatung kontaktieren, die Ihnen bei der Beantragung helfen wird.
Sobald Sie die Aufenthaltsgenehmigung von der Quästur bekommen, müssen Sie diese im Original im Studierendensekretariat abgeben oder als Scan per E-Mail schicken.
Falls Sie von einer anderen italienischen Universität an die unibz wechseln möchten, müssen Sie zu Beginn des Akademischen Jahres die Kopie des Antrags auf Studienortswechsel („domanda di trasferimento“), der an der Herkunftsuniversität vorgelegt wurde, im Studierendensekretariat einreichen.
Die Studiengebühren betragen 1200 €.
Eine verspätete Einzahlung der 2. Rate wird mit einer Strafgebühr belegt. Wenn Sie die Studiengebühren nicht einzahlen, dürfen Sie weder Prüfungen ablegen, noch um Studienorts- oder Studiengangwechsel ansuchen.
Wenn Sie das Studium abbrechen, sich exmatrikulieren oder vom Studium ausgeschlossen werden, haben Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der eingezahlten Beträge.
Anrecht auf vollständige Befreiung von den Studiengebühren (und der Landesabgabe) haben:
Anrecht auf Rückerstattung der Studiengebühren haben Studierende, die im betreffenden Akademischen Jahr eine Studienbeihilfe der Autonomen Provinz Bozen erhalten.
Erst nach der Immatrikulation können Kreditpunkte aus vorhergehenden Universitätsstudien anerkannt werden, wenn die dort abgelegten Prüfungen mit jenen des Studienganges an der unibz inhaltlich äquivalent sind. Der Antrag muss nach der Immatrikulation an die Fakultät gestellt werden.
Die Studienberatung steht Ihnen bei der Wahl des Studienganges beratend zur Seite. Oft genügt schon eine telefonische Beratung oder eine E-Mail, um die erforderlichen Erstinformationen einzuholen (Tel. +39 0471 012100).