Bachelor in
Dieser dreisprachige Bachelor ist ein gemeinsames Studienangebot der Fakultäten für Ingenieurwesen und Wirtschaftswissenschaften und kombiniert fächerübergreifend betriebswirtschaftliches Fachwissen mit Informatik-Know-how.
Der in dieser Form italienweit einzigartige Studiengang hat zum Ziel, Fachkräfte für Schnittstellenaufgaben zwischen der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und den anderen betriebswirtschaftlichen Tätigkeitsfeldern auszubilden. Studierende erwerben sowohl die notwendigen Skills für die Lösung informationstechnischer Problemstellungen als auch für erfolgreiches wirtschaftliches Handeln.
Eine Spezialisierung im Bereich Digital Business ist möglich, indem sie 18 Kreditpunkte in den Bereichen Digital Finance and Financial Markets oder Digital Marketing and Advertising wählen. Beide Schwerpunkte spiegeln interdisziplinäre Bereiche von wachsender Bedeutung wider, welche die Zukunftsfähigkeit dieses Abschlusses sicherstellen.
Bachelorklasse: L-31
ECTS-Kreditpunkte: 180
Regelstudienzeit: 3 Jahre
Unterrichtssprachen: Deutsch, Italienisch und Englisch (Studium in allen drei Sprachen)
Studienplätze: 50 EU + 4 Nicht-EU
Campus: NOI Techpark Bozen
Studiengebühren: ca. 1200 € pro Jahr
Die erste Hälfte des Studiums umfasst neben den formalen Grundlagen in Mathematik und Statistik einerseits grundlegende Lehrveranstaltungen in Informatik, wie Datenbanken, Programmierung, Algorithmen und Datenstrukturen, Systemsicherheit und Modellierung sowie einführende Lehrveranstaltungen in die Betriebs- und Volkswirtschaftslehre.
In der zweiten Studienhälfte werden insbesondere die für die Schnittstellenfunktionen zwischen Informatik und Wirtschaft notwendigen Lehrveranstaltungen wie Unternehmensmodellierung, ERP-Systeme, Engineering und Management von Softwaresystemen oder Data Mining und Entscheidungsunterstützungssysteme angeboten.
Studiengangsleiter: Prof. Marco Montali (Foto)
Vertreter der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften: Dr. Paola Rovelli
Studierendenvertreter*innen im Studiengangsrat: Giuseppe Giaimis
Wir bieten derzeit Austauschabkommen mit Partneruniversitäten weltweit und verfügen über ein breites Netzwerk an Kooperationen mit Praktikumsbetrieben im In- und Ausland. Sie müssen ein Pflichtpraktikum von mindestens 150 Stunden absolvieren.
Absolventinnen und Absolventen arbeiten nicht nur in klassischen Softwareunternehmen, sondern auch in Betrieben vieler anderer Sektoren, wo IT mittlerweile eine zentrale Rolle spielt, in der öffentlichen Verwaltung, in IT Beratungsunternehmen, in Banken bzw. bei Finanzdienstleistern bis hin zu den unzähligen neuen Dienstleistern im Internet. Das Spektrum der Beschäftigungsmöglichkeiten ist sehr breit gefächert und reicht vom Management und der Entwicklung betrieblicher Softwarelösungen über die Administration von komplexen IT-Infrastrukturen bis hin zum/zur IT-Business Manager:in und Berater:in.
Bestens gewappnet für einen erfolgreichen Jobeinstieg. Auf der Webseite von Almalaurea finden Sie statistische Daten zur Studierendenzufriedenheit und zur Beschäftigungssituation unserer Absolventen:innen.
Leben in Südtirol, Wohnen, Studienbeihilfen, Außerordentliche Studierende und mehr
Alles, was Sie wissen müssen, um als internationaler Studierender oder Austauschstudierender an die unibz zu kommen
Alles, was Sie über die Bewerbung und die Zulassung zu diesem Studiengang wissen müssen, finden Sie unter den folgenden Menüpunkten.
Bewerbung: 03.03. - 06.05.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Sprachprüfungen (online): 17.03.2025 (Anmeldung: 03. - 09.03.2025) and 16. - 17. und 22. - 23.04.2024 (Anmeldung: 24.03. - 08.04.2025)
Veröffentlichung Rangordnungen: bis 27.05.2025
Zahlung der 1. Rate der Studiengebühren: bis 05.06.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Immatrikulation: ab 11.07. - 05.08.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Bewerbung: 28.05. - 09.07.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Sprachprüfungen (online): : 23. - 27.06.2025 (Anmeldung: 28.05. - 15.06.2025)
Veröffentlichung Rangordnungen: bis 29.07.2025
Zahlung der 1. Rate der Studiengebühren: bis 05.08.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Immatrikulation: ab Veröffentlichung der Ranglisten bis 05.08.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Die Fakultät kann für einzelne Studiengänge weitere Sessionen im August und im September anbieten, falls noch Studienplätze frei sind. Weitere Informationen über zusätzliche Bewerbungssessionen werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.
Intensivsprachkurse: 01. - 19.09.2025 (Monday to Friday, 6 h/day)
Vorbereitungskurs Mathematik: 22.09. - 03.10.2025
Erstsemestertage: 29.09. - 30.10.2025
Lehrbetrieb: 29.09. - 23.12.2025
Ferien: 24.12.2025 - 06.01.2026
Lehrbetrieb: 07.01 - 24.01.2026
Prüfungssession: 26.01 - 21.02.2026
Lehrbetrieb: 02.03. - 02.04.2026
Ferien: 03- 06.04.2026
Lehrbetrieb: 07.04. - 13.06.2026
Prüfungssession: 15.06. - 11.07.2026
Prüfungssession: 24.08. - 26.09.2026
EU-Bürger:innen und Gleichgestellte
1. Session: 40
2. Session: 10
Nicht-EU-Bürger:innen (im Ausland ansässig)
1. Session: 4
Der Studiengang wird mit einer Mindestzahl von 30 Immatrikulierten aktiviert.
Für den Zugang zum Bachelor ist der Besitz eines der folgenden Titel erforderlich:
Im Ausland erlangte Studientitel (Abitur/Matura) sind dann gleichwertig, wenn sie nach einem Zyklus von mindestens 12 Schuljahren erlangt wurden. Dabei müssen Sie zumindest das letzte Biennium im ausländischen Schulsystem besucht haben (z.B. Irish Leaving Certificate: es reicht nicht, nur ein Auslandsjahr mit ausländischem Studienabschluss absolviert zu haben).
Für einige Studientitel (z.B. amerikanische High School, britische Studientitel, griechische Titel usw.) sieht das zuständige italienische Ministerium spezielle Zulassungsbedingungen vor. Kontakt für weitere Informationen: apply@unibz.it (Studienberatung).
Neben den erforderlichen Zugangstiteln müssen Sie folgende Anforderungen erfüllen:
Laut nationaler Regelung ist eine gleichzeitige Einschreibung in maximal 2 Studiengänge möglich (die zwei Studiengänge dürfen allerdings nicht derselben Klasse angehören, z.B. L-31/L-31 und mindestens 2/3 der Lehrinhalte müssen sich dabei unterscheiden).
Das Allgemeinwissen und die Mathematikkenntnisse werden an Hand des Notendurchschnitts des dritt- und zweitletzten Oberschuljahres überprüft, den Sie erlangt haben, und an Hand anderer von der Bewertungskommission verlangten Unterlagen.
Die eventuell zu erbringenden zusätzlichen Studienleistungen („obblighi formativi aggiuntivi“ - OFA) im Bereich Mathematik werden Ihnen im Rahmen des Auswahlverfahrens zugewiesen. Siehe Abschnitt „Auswahlverfahren“.
Wenn Ihnen diese Verpflichtungen auferlegt wurden, müssen Sie vor Beginn der Lehrveranstaltung „Introduction to Linear Algebra and Discrete Mathematics“ einen von der Fakultät angebotenen Mathematik-Stützkurs besuchen und den entsprechenden Test bestehen. Wenn Sie den Test nicht bestehen, müssen Sie ein individuelles Studienprogramm absolvieren, das zusammen mit ihrem Tutor definiert wird, um die Wissenslücken zu schließen, und in jedem Fall die OFA erfüllen, indem Sie den Test, oder alternativ die Prüfung der Lehrveranstaltung „Introduction to Linear Algebra and Discrete Mathematics“, innerhalb des ersten Studienjahres bestehen. Wenn Sie die OFA nicht innerhalb des ersten Studienjahres erbringen, können Sie sich in das zweite Studienjahr einschreiben, dürfen aber keine Prüfungen des zweiten und dritten Studienjahres ablegen.
Die Unterrichtssprachen sind Deutsch, Italienisch und Englisch. Daher müssen folgende Mindestvoraussetzungen, bei sonstigem Ausschluss vom Auswahlverfahren, erfüllt werden:
Eingangsniveau (um zugelassen zu werden)
1. Sprache: B2
2. Sprache: B2
3. Sprache: kein Niveau erforderlich
Das Erreichen des Sprachniveaus B1 ist Voraussetzung für das Ablegen der im Studienplan vorgesehenen Prüfungen in der betreffenden Sprache.
Bitte beachten Sie, dass wenn in Ihrem Studiengang die Vorlesungen des ersten Semesters ausschließlich auf Englisch abgehalten werden und Ihre dritte Sprache Englisch ist, Sie bis Mitte Januar mindestens ein B1-Niveau in Englisch nachweisen müssen, um alle im Wintersemester vorgesehenen curricularen Prüfungen ablegen zu können.
Abgangsniveau (um das Studium abschließen zu können)
1. Sprache: C1
2. Sprache: C1
3. Sprache: B2
Es zählen die Niveaus nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
Als erste Sprache gilt jene, in welcher Sie über das höchste Niveau verfügen (B2 oder C1). Mit der dritten Sprache ist jene gemeint, in der Sie sich am schwächsten fühlen (oder absolute:r Anfänger:in sind).
Sie weisen Ihre Sprachkompetenzen im Bewerbungsportal (unter „Sprachzertifikate hochladen“ und/oder „Anmeldung zu den Sprachprüfungen“) nach, nachdem Sie eine Bewerbung unter „Bewerbung erstellen/verwalten“ erstellt haben.
Der Nachweis ist für die Erst- und Zweitsprache obligatorisch, für die Drittsprache wird er empfohlen (ab B1).
Als Nachweis zählen:
Bei ausländischen Studientiteln: Wenn die Hauptunterrichtssprache nicht eindeutig aus dem Abschlusszeugnis hervorgeht, laden Sie bitte auch ein von der Universität ausgestelltes Dokument hoch, in dem die Unterrichtssprache während des Studiums bescheinigt wird.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur zu Sprachprüfungen der Niveaustufe B2 anmelden können.
Weitere Informationen zum Thema „dreisprachig studieren“ finden Sie auch auf der folgenden Seite.
Ausländische/Bi- oder multilinguale Schulen
Wenn im Abiturzeugnis in einer Fremdsprache (Englisch, Italienisch oder Deutsch) das Niveau B1, B2 oder C1 angeführt wird und alle vier Fertigkeiten (Lese- und Hörverstehen, schriftliche und mündliche Produktion) abgedeckt sind, kann ggf. der Nachweis einer zweiten oder dritten Sprache anerkannt werden.
Bitte laden Sie Ihr Abiturzeugnis nochmals unter „Sprachzertifikate hochladen“ bei der entsprechenden Sprache hoch. Die Entscheidung über dessen Anerkennung obliegt dem Sprachenzentrum.
Dritte Sprache/Intensivsprachkurse im September
Falls Sie ein Sprachzertifikat in der 3. Sprache erlangt haben, laden Sie es bitte innerhalb der Bewerbungsfrist im Portal hoch. Wenn Sie die Kompetenzen in der 3. Sprache nicht nachgewiesen haben und zugelassen wurden, müssen Sie einen Einstufungstest absolvieren. Sie werden diesbezüglich via E-Mail informiert. Anhand des Testergebnisses geben wir Ihnen den passenden Lernweg vor, damit Sie in möglichst kurzer Zeit Niveau B2 erreichen.
Wenn Sie in der dritten Sprache absolute:r Anfänger:in sind oder Ihr Niveau unterhalb von B2 liegt, besuchen Sie während des Vorsemesters im September einen dreiwöchigen Intensivsprachkurs, um mit dem Lernweg zu beginnen.
Die Termine der Intensivsprachkurse finden Sie in der Terminübersicht. Anfängerkurse (A1) werden ausschließlich während der Intensivkurse im September angeboten. Während des akademischen Jahres werden sie nicht mehr angeboten, daher ist es für Anfänger:innen ohne Vorkenntnisse absolut notwendig, den Lernweg im September zu beginnen.
Während des Semesters finden Kurse (4 Stunden/Woche) und in der vorlesungsfreien Zeit finden Intensivkurse (6 Stunden/Tag) statt.
Die Sprachkurse des Sprachenzentrums sind kostenlos und helfen Ihnen, folgende Niveaus zu erreichen:
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online im Bewerbungsportal. Die Termine finden Sie in der Terminübersicht.
Achtung: Falscherklärungen werden strafrechtlich verfolgt und haben den Ausschluss aus der Rangordnung zur Folge!
Innerhalb einer Bewerbungssession können Sie sich auch für mehrere unterschiedliche Studiengänge bewerben. Wenn Sie in der 1. Bewerbungssession keinen Studienplatz erhalten, können Sie sich in der 2. Bewerbungssession erneut bewerben.
Als gleichgestellt gelten:
Es steht eine einzige Bewerbungssession zur Verfügung. Bewerbungsgebühr: 50 €.
Die Gebühr versteht sich als Bearbeitungsgebühr und wird nicht rückerstattet.
Wenn Sie in der Rangliste zugelassen werden, müssen Sie zuerst ihren Studienplatz bestätigen, indem Sie die 1. Rate der Studiengebühren einzahlen, und danach den Antrag auf ein Visum auf dem Universitaly-Portal starten. Das Verfahren über Universitaly ist verpflichtend, sonst können Sie sich nicht immatrikulieren. Sie dürfen sich bei der Anmeldung über Universitaly nur für einen Studiengang bewerben.
Sind die formalen Zulassungskriterien erfüllt und liegen die notwendigen Sprachzertifikate vor (Niveau B2 in mindestens zwei der drei Unterrichtssprachen), erfolgt die Zulassung zum Studiengang über ein Auswahlverfahren.
Die Kommission vergibt:
Bei Punktegleichheit haben Jüngere Vorrang.
Studierenden, die im Curriculum Studiorum eine Durchschnittsnote in Mathematik erhalten haben, die 65% oder weniger der höchsten Note entspricht, werden die im Abschnitt "Fachkenntnisse und zusätzliche Studienleistungen" beschriebenen zusätzlichen Studienleistungen („obblighi formativi aggiuntivi“ - OFA) zugewiesen.
Sie müssen daher im Bewerbungsportal:
Achtung: Falscherklärungen werden strafrechtlich sanktioniert und haben den Ausschluss aus der Rangliste zur Folge.
(*) Sollte das Schulsystem im Herkunftsland stark vom italienischen abweichen, sodass Sie nicht über die Zeugnisse des drittletzten und/oder vorletzten Oberschuljahrs verfügen, behält es sich die Kommission vor, etwaige von Ihnen vorgelegte Oberschulzeugnisse anderer Schuljahre zu bewerten.
Die Kommission bewertet lediglich die innerhalb der Bewerbungsfrist im Portal hochgeladenen Unterlagen. Die Rangordnungen werden hier veröffentlicht und haben nur für das Akademische Jahr Gültigkeit, für welches sie erstellt wurden.
Wenn Sie zu mehreren Studiengängen zugelassen wurden, können Sie Ihren Studienplatz für maximal 2 Studiengänge bestätigen, indem Sie die vorgesehene Rate zweimal bezahlen. >
1. Sie wählen im Bewerbungsportal den Studiengang aus und bezahlen die Studiengebühren (zur Bestätigung des Studienplatzes).
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Wenn Sie diese Frist versäumen, verzichten Sie automatisch auf Ihren Studienplatz, welcher der in der Rangordnung nachfolgenden Person angeboten wird.
Ausschließlich für EU-Bürger:innen und Gleichgestellte gilt: Werden nicht alle Studienplätze der 1. Session besetzt, so werden die freien Plätze in der 2. Session zusätzlich vergeben.
Achtung: Mit der Einzahlung der 1. Rate erwerben Sie noch nicht den Status als Studierende. Dies erfolgt erst mit der Immatrikulation.
Wenn Sie durch die Einzahlung den Studienplatz bestätigt haben, haben Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der Studiengebühren. Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn Sie die Reifeprüfung (Matura/Abitur) nicht bestehen oder wenn Sie – im Falle im Ausland ansässiger Nicht-EU-Bürger*innen – von der italienischen Auslandsvertretung nicht die für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen erhalten.
2. Sie nehmen im Bewerbungsportal die Online-Immatrikulation vor
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst früh zu immatrikulieren, damit Sie die Möglichkeit haben, eventuell unvollständige Unterlagen noch vor Ablauf der Ausschlussfrist zu ergänzen.
Versäumen Sie die Frist, so verlieren Sie Ihren Studienplatz und dieser wird der in der Rangordnung nachfolgenden Person angeboten.
Falls Sie Ihren Oberschulabschluss in Österreich oder Deutschland erlangt haben, oder das Europäische Abitur (European Baccalaureate) besitzen, müssen Sie im Portal das Abschlussdiplom der Oberschule hochladen.
Falls Sie Ihren Oberschulabschluss im Ausland in einem der Länder der Lissabon-Konvention (außer Österreich und Deutschland) erlangt haben oder ein Diploma of the International Baccalaureate besitzen, müssen Sie im Portal Folgendes hochladen:
Falls Sie Ihren Oberschulabschluss im Ausland in einem Land erlangt haben, das die Lissabon-Konvention nicht unterzeichnet hat, müssen Sie im Portal Folgendes hochladen:
Die unibz überprüft Ihren Oberschulabschluss und behält sich vor, in Zweifelsfällen zusätzliche Unterlagen zu erlangen.
Achtung: Sollten Sie keinen für die Zulassung gültigen Studientitel vorweisen, können Sie auch nach der Immatrikulation mit Dekret des Rektors ausgeschlossen werden.
Im Ausland ansässige Nicht-EU-Bürger:innen
Falls Sie zu einem Studiengang zugelassen worden sind und den Antrag über Universitaly vervollständigt haben, stellt Ihnen die italienische Vertretung (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Land ein Einreisevisum zu Studienzwecken aus. Damit können Sie sich in den Studiengang immatrikulieren, für den Sie sich beworben haben.
Die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung muss laut Gesetz innerhalb von 8 Werktagen nach Eintritt ins Land erfolgen (Montag bis Samstag). Bei Ihrer Ankunft sollten Sie sofort die Studienberatung kontaktieren, die Ihnen bei der Beantragung helfen wird.
Sobald Sie die Aufenthaltsgenehmigung von der Quästur bekommen, müssen Sie diese im Original im Studierendensekretariat abgeben oder als Scan per E-Mail schicken.
Falls Sie von einer anderen italienischen Universität an die unibz wechseln möchten, müssen Sie zu Beginn des Akademischen Jahres die Kopie des Antrags auf Studienortswechsel („domanda di trasferimento“), der an der Herkunftsuniversität vorgelegt wurde, im Studierendensekretariat einreichen.
Die Studiengebühren betragen 1200 €.
Eine verspätete Einzahlung der 2. Rate wird mit einer Strafgebühr belegt. Wenn Sie die Studiengebühren nicht einzahlen, dürfen Sie weder Prüfungen ablegen, noch um Studienorts- oder Studiengangwechsel ansuchen.
Wenn Sie das Studium abbrechen, sich exmatrikulieren oder vom Studium ausgeschlossen werden, haben Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der eingezahlten Beträge.
Anrecht auf vollständige Befreiung von den Studiengebühren (und der Landesabgabe) haben:
Anrecht auf Rückerstattung der Studiengebühren haben Studierende, die im betreffenden Akademischen Jahr eine Studienbeihilfe der Autonomen Provinz Bozen erhalten.
Erst nach der Immatrikulation können Kreditpunkte aus vorhergehenden Universitätsstudien anerkannt werden, wenn die dort abgelegten Prüfungen mit jenen des Studienganges an der unibz inhaltlich äquivalent sind. Der Antrag muss nach der Immatrikulation an die Fakultät gestellt werden.
Die Studienberatung steht Ihnen bei der Wahl des Studienganges beratend zur Seite. Oft genügt schon eine telefonische Beratung oder eine E-Mail, um die erforderlichen Erstinformationen einzuholen (Tel. +39 0471 012100).