Wechsel an eine andere italienische UniversitätBei einem Wechsel an eine andere italienische Universität gelten deren Fristen und Bedingungen. Der Antrag auf Universitätswechsel muss bis spätestens 30. November im
Studentensekretariat eingereicht werden. Dem Antrag ist die Bestätigung der Einzahlung (100,00 Euro) für den Universitätswechsel gemäß Gebührenordnung beizulegen.
Nachdem Sie den Antrag auf Wechsel gestellt haben, übermittelt das Studentensekretariat eine Entlassungsbescheinigung, aus der Ihre Studienleistungen hervorgehen, direkt der Universität, an die Sie wechseln möchten (sog. "foglio di congedo").
Sollten Sie nicht seit mindestens einem Jahr an der Freien Universität Bozen eingeschrieben sein, dürfen Sie keinen Wechsel beantragen.
Studiengangswechsel an der Freien Universität BozenWenn Sie innerhalb der Freien Universität Bozen Ihren Studiengang wechseln wollen, müssen Sie folgende Schritte befolgen:
1. Sie müssen – wie alle Studienanwärter – die
Vorinskription innerhalb der vorgesehenen Frist durchführen.
2. In der Herbstsession können Sie Prüfungen vom Herkunftsstudiengang ablegen.
3. Wenn Sie gemäß Rangordnung zugelassen sind, können Sie innerhalb der
Immatrikulationsfrist beim
Studentensekretariat einen Antrag auf Studiengangswechsel stellen, mit dem Sie sich gleichzeitig in das neue Akademische Jahr einschreiben.
4. Wenn Sie sich Ihre Prüfungen anerkennen lassen möchten, müssen Sie nach der Einschreibung bei Ihrer
Fakultätsverwaltung einen Antrag auf Prüfungsanerkennung stellen (siehe „Prüfungen“, Menüleiste rechts). Der Antrag wird vom zuständigen Fakultätsorgan geprüft, das Sie anschließend schriftlich benachrichtigt und das Jahr angibt, in welches Sie sich einschreiben können.
Wechsel der Studienordnung innerhalb der Freien Universität Bozen (von M.D. 509 auf M.D. 270)Wenn Sie in einem Studiengang eingeschrieben sind, der gemäß Ministerialdekret 509/1999 aktiviert wurde, haben Sie die Möglichkeit, für den entsprechenden Studiengang zu optieren, der gemäß Ministerialdekret 270/2004 aktiviert wurde. Anders gesagt: Sie können von der alten zur neuen Studienordnung wechseln, aber nur wenn es sich um den selben Studiengang handelt, z.B. von Bachelor in Design (509) zu Bachelor in Design und Künste (270).
Diese Möglichkeit wird ab dem Akademischen Jahr 2010/11 eingeführt, da nun sämtliche Bachelor- uind Masterstudiengänge auf die neue Studienordnung umgestellt wurden.
Die Option erfolgt gemeinsam mit der Einschreibung in das höhere Studienjahr im
Studentensekretariat und beinhaltet den Antrag auf Anerkennung der bereits abgelegten Prüfungen. Es ist keine erneute Vorinskription erforderlich.
Bei einem Wechsel von einem
Masterstudiengang der alten Studienordnung (laurea specialistica) zu einem Masterstudiengang der neuen Studienordnung (laurea magistrale) ist dem Antrag auf Option eine Unbedenklichkeitserklärung der Fakultät beizulegen, aus der hervorgeht, dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen für den neuen Masterstudiengang erfüllen.
Der zuständige Fakultätsrat bzw. Studiengangsrat entscheidet über die Anerkennung der Prüfungen, gibt das Jahr an, in welches Sie sich einschreiben können und benachrichtigt Sie schriftlich.
Achtung: Der Wechsel ist nur in ein Studienjahr möglich, das im neuen Studiengang auch angeboten wird. Ist beispielsweise im neuen Studiengang nur das erste Studienjahr aktiviert, dann ist ein Wechsel in ein höheres Jahr selbstverständlich nicht möglich.
Die Wahl der neuen Studienordnung ist unwiderruflich.
Wechsel des Studienzweiges (Curriculumswechsel) an der Freien Universität BozenDer Curriulumswechsel erfolgt fakultätsintern.
Wenn Sie an einen anderen Studienzweig desselben Studienganges wechseln möchten, müssen Sie diese Schritte befolgen:
1. Sie müssen innerhalb der von der Fakultät festgelegten Frist ein entsprechendes Gesuch bei der
Fakultätsverwaltung einreichen. Der zuständige Fakultätsrat bzw. Studiengangsrat entscheidet über den Antrag und benachrichtigt Sie schriftlich. Die Kriterien für die Annahme bzw. Ablehnung der Anträge auf Wechsel des Studienzweiges werden vom zuständigen Fakultätsrat oder Studiengangsrat festgelegt und müssen Ihre universitäre Studienlaufbahn berücksichtigen.
2. Anschließend schreiben Sie sich in das neue Akademische Jahr ein.
3. Wenn Sie sich Ihre Prüfungen anerkennen lassen möchten, müssen Sie nach der Einschreibung bei der Fakultätsverwaltung einen Antrag auf Prüfungsanerkennung stellen (siehe „Prüfungen“, Menüleiste rechts). Der Antrag wird vom zuständigen Fakultätsorgan geprüft, das Sie anschließend schriftlich benachrichtigt und das Jahr angibt, in das Sie sich einschreiben können.