StudienabschlussDieser Abschnitt enthält Informationen für Studierende der
Bachelor- und Masterstudiengänge. Informationen zum Abschluss der
Doktoratsstudien sind auf der entsprechenden Seite abrufbar.
Bitte lesen Sie zu allererst die
Regelung für die Abgabe und Archivierung der studentischen Abschlussarbeiten sowie die Laureatsordnung
der Fakultät sorgfältig durch.
Laureatsordnung Fakultät für Bildungswissenschaften
Laureatsordnung Fakultät für Design und Künste
Laureatsordnung Fakultät für Informatik
Laureatsordnung Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Laureatsordnung Fakultät für Naturwissenschaften und Technik
Studiengebühren vor Studienabschluss
Wenn Sie innerhalb 31. Oktober Ihre Abschlussprüfung ablegen möchten, müssen Sie sich nicht in das nächste Akademische Jahr einschreiben und keine Studiengebühren bezahlen.
Wenn Sie innerhalb 31. März des darauf folgenden Jahres Ihre Abschlussprüfung ablegen möchten, müssen Sie dies im Einschreibeformular zu Beginn des Akademischen Jahres erklären. In diesem Fall sind Sie von der Bezahlung der Studiengebühren befreit.
Sollten Sie diese Prüfung nicht bestehen oder auf einen späteren Termin verschieben, müssen Sie innerhalb der Zahlungsfristen für die zweite Rate die gesamte Jahresgebühr zuzüglich des Betrags für den Zahlungsverzug der ersten Rate nachzahlen.
Für die Ablegung der Abschlussprüfung ist keine zusätzliche Gebühr vorgesehen.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung
Um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie:
- sämtliche Studiengebühren ordnungsgemäß bezahlt haben bzw. davon befreit worden sein
- sämtliche Kreditpunkte erworben haben, die gemäß Studiengangsregelung vorgesehen sind, mit Ausnahme der Kreditpunkte für die Abschlussprüfung
- die endgültige Abschlussarbeit fristgerecht in gebundener Form bei der Fakultätsverwaltung abgeben (bezüglich Anzahl der Exemplare und Bindevorgaben siehe Laureatsordnung der Fakultät)
- den AlmaLaurea-Fragebogen online ausfüllen und die Bestätigung ausdrucken
- bis spätestens 30 Tage (Design: 2 Wochen) vor dem Prüfungstermin das Ansuchen um Ablegung der Abschlussprüfung stellen. Das Formular für das Ansuchen ist auf der Website der Fakultät verfügbar. Das Ansuchen muss den endgültigen Titel der Abschlussarbeit enthalten und vom Betreuer unterzeichnet werden. Bitte legen Sie dem Ansuchen die Bestätigung bei, dass Sie den Fragebogen von AlmaLaurea ausgefüllt haben, sofern diese nicht bereits eingereicht wurde (die Abgabe der Bestätigung ist obligatorisch!)
Vor Studienabschluss müssen Sie auch den
Upload Ihrer Abschlussarbeit vornehmen.
Bestätigung über den Studienabschluss, Diploma supplement und Urkunde
Abschlussbestätigungen werden nur in bestimmten vom Gesetz vorgesehenen Fällen vom Studentensekretariat ausgestellt (siehe "Ausstellung von Bestätigungen", Menüleiste rechts). Alle Abgänger/-innen der Bachelor- und Masterstudiengänge erhalten das Diploma Supplement per Post (siehe unter "Weitere Informationen", Menüleiste rechts). Um die korrekte Zustellung zu ermöglichen, sind Sie gebeten, Ihre Adresse im Studentenportal zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. Ihre Urkunde wird Ihnen im Rahmen der alljährlichen Diplomverleihung am Ende des Jahres überreicht. Wenn Sie nicht daran teilnehmen können, können Sie die Urkunde nach der Verleihung im Studentensekretariat abholen. Für die Lehrgänge und die Zusatzausbildungen für den Integrationsunterricht wird keine Urkunde ausgestellt.
