Prüfungsanmeldung onlineFür ausnahmslos jede Prüfung, die an der Freien Universität Bozen abgelegt werden soll, muss eine Prüfungsanmeldung vorliegen. Diese erfolgt online über das
Studentenportal. Dabei müssen die in der jeweiligen Prüfungsordnung angegebenen Fristen eingehalten werden. Prüfungen, die ohne vorherige Anmeldung abgelegt wurden, sind ungültig. Ihre Fakultätsverwaltung informiert Sie über E-Mail, sobald die Prüfungssession offen ist.
PrüfungsanerkennungWenn Sie sich Ihre Prüfungen anerkennen lassen möchten, müssen Sie nach der Immatrikulation bei der
Fakultätsverwaltung einen Antrag auf Prüfungsanerkennung stellen (siehe Formular rechts auf dieser Seite).
Der Antrag wird vom zuständigen Fakultätsorgan geprüft, das Sie anschließend schriftlich benachrichtigt und das Jahr angibt, in welches Sie sich einschreiben können.
Achtung: Für eine Prüfungsanerkennung der Kurse an der Fakultät für Bildungswissenschaften muss
diese Prozedur berücksichtigt werden.
Frequently Asked QuestionsWas ist eine Prüfungssession?
Eine Prüfungssession ist der zeitliche Rahmen, in dem Prüfungen stattfinden können. In der Regel gibt es eine Wintersession, eine Sommersession und eine Herbstsession.
Die Prüfungssessionen werden nach Absprache mit den Fakultäten vom Senat im Akademischen Kalender festgelegt. Der Akademische Kalender ist auf der Homepage "Students" abrufbar.
Wie funktioniert die Prüfungsanmeldung?
Sobald eine Prüfungssession eröffnet wird, erhalten Sie eine E-Mail mit den Informationen zur An- und Abmeldung. Die Prüfungsan- bzw. -abmeldung erfolgt über das Studentenportal. Achtung: Es müssen die in der jeweiligen Prüfungsordnung angegebenen Fristen eingehalten werden!
Warum funktioniert die Anmeldung zu einer Prüfung nicht?
Es kann mehrere Gründe dafür geben. Abgesehen von momentanen technischen Problemen könnte es sein, dass Sie die Studiengebühren nicht regulär bezahlt haben, die Anmeldefrist verfallen ist (siehe Prüfungsordnung der Fakultät) oder die Prüfung in Ihrem Studienplan nicht eingetragen wurde. Außerdem kann es sein, dass Sie die erforderliche Sprachprüfung nicht abgelegt haben.
Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht mehr ablegen will, nachdem die Frist für die Prüfungsabmeldung verstrichen ist?
Sie sollten dies der Fakultätsverwaltung mitteilen, damit sie rechtzeitig den Dozenten informieren kann, für den Fall, dass keine weiteren Anmeldungen zu dieser Prüfung mehr vorliegen.
Auf dem Prüfungsprotokoll wird „nicht angetreten“ vermerkt. Dies hat keine negativen Auswirkungen auf Ihr Studium! Sie können sich einfach in einer der folgenden Prüfungssessionen zur selben Prüfung noch einmal anmelden.
Achtung: An mehreren Fakultäten kann man sich innerhalb eines Akademischen Jahres höchstens zweimal zur selben Prüfung anmelden. An der Fakultät für Bildungswissenschaften ist es zudem nicht erlaubt, sich innerhalb einer Prüfungssession zweimal für dieselbe Prüfung anzumelden.
Wie oft kann ich mich für dieselbe Prüfung anmelden?
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften/Naturwissenschaften und Technik/Design und Künste/Bildungswissenschaften:
Sie können sich während desselben Akademischen Jahres höchstens zweimal für dieselbe Prüfung anmelden.
Fakultät für Informatik:
Es ist möglich, sich öfters für dieselbe Prüfung anzumelden, falls diese als „nicht angetreten“ oder „nicht bestanden“ registriert wird. Sobald die Prüfung als „bestanden“ gilt, können Sie sich nicht mehr dafür anmelden. Es ist also nicht möglich, eine erlangte Benotung zu verbessern.
Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe?
Das Nichtbestehen einer Prüfung hat keine negativen Auswirkungen auf das Studium. Sie können sich einfach während einer der folgenden Prüfungssessionen zur selben Prüfung noch einmal anmelden. Mit Ausnahme von Informatik darf man zur selben Prüfung höchstens zweimal im selben akademischen Jahr antreten.
Warum scheinen Prüfungen, die ich bereits abgelegt habe, noch nicht im Studentenportal unter "Study Career" auf?
Wahrscheinlich wurden diese Prüfungen noch nicht registriert. Das Studentensekretariat registriert die Prüfungen laufend, sobald die Prüfungsprotokolle eintreffen. Wurde eine Prüfung noch nicht registriert, so kann dies sein, weil die Prüfungsprotokolle noch nicht im Studentensekretariat eingelangt sind bzw. unvollständig sind (z.B. eine Unterschrift eines Kommissionsmitglieds oder die Note fehlt) und erst richtiggestellt werden müssen. Wir empfehlen Ihnen, bei der Prüfung zu kontrollieren, ob das Prüfungsprotokoll vollständig ausgefüllt wird.
Wo erhalte ich eine Prüfungs-, Inskriptions- oder Abschlussbestätigung?
Diese Bestätigungen können Sie direkt beim Studentensekretariat beantragen. Sie können sie persönlich abholen oder per Post zusenden lassen.
Wie erfolgt die Anerkennung von Prüfungen, zusätzlichen Aktivitäten und Fortbildungen?
Das Ansuchen um Anerkennung muss bei der Fakultätsverwaltung eingereicht werden. In der Regel wird das Ansuchen bei der erstmöglichen Sitzung der Studienkommission behandelt. Die Sitzungen finden monatlich statt. Die Fakultätsverwaltung informiert die Studierenden per E-Mail über die anerkannten Prüfungen bzw. zusätzlichen Aktivitäten.