Einschreibung in höhere StudienjahreDieser Abschnitt richtet sich an Studierende der
Bachelor- und Masterstudiengänge sowie
Laureatsstudiengänge. Zur Einschreibung in Lehrgänge wird auf das Einschreibeformular verwiesen. Informationen betreffend die Doktoratsstudien sind
hier abrufbar.
Für das akademische Jahr 2011/2012 muss die Einschreibung in das nächsthöhere Studienjahr
bis spätestens 14. Oktober 2011 erfolgen.
| Detaillierte Infos dazu sind im jeweiligen Gesuch enthalten. |
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| Studiengänge mit Sitz in Bozen und Bruneck |
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| Studiengänge mit Sitz in Brixen |
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Dem Einschreibegesuch, das im Studentensekretariat eingereicht werden muss, ist die Zahlungsbestätigung für die Studiengebühren beizulegen. Bitte bewahren Sie als Zahlungsnachweis und aus steuerlichen Gründen eine Kopie der Bestätigung auf.
Gesuch und Zahlungsbestätigung können folgendermaßen eingereicht werden:
- per Post
- per Fax
- als Scan (E-Mail-Anhang)
- durch Einwurf in den Postkasten vor dem Studentensekretariat.
Das vermeidet Warteschlangen zur Immatrikulationszeit.
Bei
Zahlungsverzug ist zusätzlich zur Studiengebühr eine Strafgebühr von 32,00 Euro zu entrichten. Wer die Studiengebühren nicht fristgerecht einzahlt, darf sich nicht zu den Prüfungen anmelden. Außerdem wird bei fehlender Einschreibung ins nächsthöhere Studienjahr der Account automatisch gesperrt.
Abschlussprüfung innerhalb März
Sollten Sie die Abschlussprüfung innerhalb 31. März 2012 ablegen wollen, müssen Sie sich einschreiben, sind jedoch von der Zahlung der Studiengebühren befreit. Das Formular muss im Original und mit einer Stempelmarke zu 14,62 Euro eingereicht werden. Wenn Sie die Prüfung nicht bestehen oder auf einen späteren Termin verschieben, müssen Sie innerhalb der Fälligkeit der zweiten Rate die gesamte Jahresgebühr zuzüglich der Beträge für den Zahlungsverzug nachzahlen.
Freemover
Wenn Sie im 1. Semester als Freemover an einer anderen Universität studieren, brauchen Sie das Formular nicht auszufüllen und müssen ihre Position bei der Zahlung der zweiten Rate berichtigen. Wenn Sie das 1. + 2. Semester als Freemover an einer anderen Universität studieren, müssen Sie sich nicht in das neue Akademische Jahr einschreiben.
Studiengangswechsel
Wenn Sie gemäß Rangliste berechtigt sind, einen Studiengangswechsel durchzuführen, müssen Sie innerhalb der Immatrikulationsfrist den Antrag auf Studiengangswechsel einreichen (Sie müssen keinen Antrag auf Einschreibung ins höhere Studienjahr abgeben).
Studienordnungswechsel (von M.D. 509 auf M.D. 270)
Sollten Sie von einem Studiengang der alten Studienordnung M.D. 509 zu einem Studiengang der neuen Studienordnung M.D. 270 wechseln wollen, müssen Sie den Antrag auf Wechsel der Studienordnung zusammen mit dem Einschreibeformular ins höhere Studienjahr abgeben.
Einschreibung außerhalb der Regelstudienzeit
Sobald Sie die Regelstudienzeit Ihres Studienganges überschreiten, müssen Sie sich als Studierender außerhalb der Regelstudienzeit ("fuori corso") einschreiben. Ab dem zweiten Jahr außerhalb der Regelstudienzeit erhöhen sich die Studiengebühren um 300,00 Euro. Für die Berechnung der Studiengebühren werden auch wiederholte Studienjahre mitgezählt. Bei einem Einstieg in ein höheres Jahr in Folge einer Prüfungsanerkennung werden die anerkannten Studienjahre mitberechnet. Eventuelle Unterbrechungsjahre (darunter versteht man ganze Akademische Jahre) werden nicht mitgezählt.
Zahlung der zweiten Rate
Frequently Asked Questions
Wie funktioniert die Einschreibung in höhere Studienjahre?
Das Studentensekretariat teilt Ihnen per E-Mail den Zeitpunkt mit, ab dem die Einschreibung möglich ist. Bitte reichen Sie das ausgefüllte Formular mit der Einzahlungsbestätigung - wie oben beschrieben - im Studentensekretariat ein. Das Verfallsdatum auf der Student Card kann einige Tage nach Abgabe der Einschreibung in der Bibliothek oder im Studentensekretariat mittels Einführen der Card in das dafür vorgesehene Gerät aktualisiert werden.
Ab wann erhöhen sich die Studiengebühren?
Ab dem zweiten Jahr außerhalb der Regelstudienzeit erhöhen sich die Studiengebühren um 300,00 Euro. Für die Studierenden der Zusatzausbildung für den Integrationsunterricht und der Doktoratsstudien werden die Studiengebühren nicht erhöht.