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ImmatrikulationDie Immatrikulation ist ein Verwaltungsvorgang, bei dem Sie als Studierende/r an der Freien Universität Bozen aufgenommen werden.
Wenn Sie das Auswahlverfahren für einen Studiengang bestehen, können Sie sich innerhalb der vorgesehenen Frist in diesen immatrikulieren. Sollten Sie innerhalb der Frist keinen Antrag auf Immatrikulation stellen, kann die Freie Universität Bozen die Anträge von Studienanwärtern vorziehen, die in der Rangordnung nachfolgen.

  • Laden Sie das Immatrikulationsformular hier herunter (zur Zeit nicht verfügbar)

 

 

 

 

 


Frequently Asked Questions

Was versteht man unter Immatrikulation?
Die Immatrikulation ist die Ersteinschreibung an einer Universität. Bei der Immatrikulation erhalten die Studierenden eine Matrikelnummer, die sie bis Studienabschluss beibehalten. Die Studierenden reichen das Immatrikulationsgesuch ein und legen die Bestätigung über die Zahlung der Studiengebühren (in der Regel nur der ersten Rate) bei. Die Bezahlung der Studiengebühren ist Voraussetzung für die Immatrikulation.

Wer darf sich immatrikulieren?
Immatrikulieren dürfen sich nur jene Studienanwärter, die das Auswahlverfahren erfolgreich bestanden haben und gemäß Rangordnung zur Immatrikulation berechtigt sind.
In der Regel werden nach Studiengängen getrennte Rangordnungen erstellt. Die Rangordnungen haben nur für das Studienjahr Gültigkeit, für das sie erstellt wurden.
Voraussetzung für die Immatrikulation ist der Besitz eines gültigen Studientitels, der für die Zulassung zur Universität erforderlich ist. Studienanwärter mit ausländischem Studientitel müssen spätestens bei der Immatrikulation eine Wertigkeitserklärung einreichen, aus der hervorgeht, dass sie im Staat, in dem sie den Titel erworben haben, zur Universität zugelassen sind.

Was ist eine Wertigkeitserklärung?
Die Wertigkeitserklärung ist ein Dokument, an Hand dessen die Universität die Zulassungsvoraussetzungen der Bewerber mit ausländischem Schul- bzw. Studienabschluss überprüft. Die Wertigkeitserklärung wird von der zuständigen italienischen Auslandsvertretung (in der Regel das Konsulat) ausgestellt. Darin wird bestätigt, dass der Studientitel des Antragstellers für die Zulassung zum entsprechenden Studium an einer Universität in dem Staat berechtigt, in welchem er erworben wurde.
Die Wertigkeitserklärung sollte so früh wie möglich beantragt werden, da die Behörden oft eine lange Bearbeitungszeit beanspruchen.

Wann kann ich mich immatrikulieren?
In der Regel ist die Immatrikulation ab Veröffentlichung der betreffenden Rangordnung möglich. Die Frist für die Immatrikulation ist im Studienmanifest angeführt und verbindlich einzuhalten.
Studienanwärter, die für mehrere Studiengänge einen Studienplatz erhalten haben, müssen sich spätestens bei der Immatrikulation für einen Studiengang entscheiden. Durch die Immatrikulation verlieren sie das Anrecht darauf, sich in einen anderen Studiengang zu immatrikulieren oder in der Rangliste desselben nachzurücken. Eine gleichzeitige Einschreibung in mehrere Studiengänge derselben Universität ist in Italien nicht zulässig. Dasselbe gilt für die Bewerbung an mehreren Universitäten: Es ist zwar möglich, sich an verschiedenen Universitäten zu bewerben, eine gleichzeitige Einschreibung ist jedoch nicht zulässig.

Wie lange dauert der Vorgang der Immatrikulation?
Wenn die einzureichenden Unterlagen vollständig sind, dauert der Vorgang nur wenige Minuten. Dank der online-Vorinskription sind die erforderlichen Daten im System bereits erfasst.

Was erhalte ich bei der Immatrikulation?
Bei der Immatrikulation erhalten Sie einen Studentenausweis (Student card), eine E-Mail-Adresse sowie alle Profildaten, um an den Universitätscomputern zu arbeiten, Ihre online-Studienlaufbahn einzusehen und mit allen Verwaltungseinrichtungen in Kontakt zu treten.
 
Kann ich in der Rangordnung nachrücken?
Grundsätzlich ja. Sollten andere Studienanwärter, die vor Ihnen einen Platz in der Rangordnung belegen, sich nicht innerhalb der vorgesehenen Frist immatrikulieren, kann die Freie Universität Bozen die in der Rangordnung nachfolgenden Studienanwärter aufnehmen.

Was passiert, wenn ich die Immatrikulationsfrist versäume?
In der Regel verlieren Sie Ihren Studienplatz, der dem nächsten Bewerber in der Rangliste angeboten wird. Sollten im gewählten Studiengang noch Plätze frei sein, haben Sie die Möglichkeit, ein Gesuch um Nachimmatrikulation an den Rektor zu stellen, mit Angabe der Begründung für das Versäumnis. Das Gesuch wird im Studentensekretariat eingereicht und von dort an den Rektor weitergeleitet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Studentensekretariat - Bozen
Universitätsplatz 139100 BozenItalien
T: +39 0471 012200F: +39 0471 012209student.secretariat@unibz.it
Öffnungszeiten:Montag, Mittwoch und Freitag
09:00 - 12:00
Dienstag und Donnerstag
14:00 - 16:00
Studentensekretariat - Brixen
Regensburger Allee 1639042 BrixenItalien
T: +39 0472 012200F: +39 0472 012209student.secretariatbx@unibz.it
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