Anerkennung von Arbeitserfahrung
Für alle Studiengänge der
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, für alle
Bachelor- und Masterstudiengänge der Fakultät für Naturwissenschaften und Technik und für die Fakultät für Informatik besteht die Möglichkeit, Arbeitserfahrungen als Praktikum anzuerkennen.
Voraussetzung ist eine Arbeitserfahrung von
- mindestens zwei Jahren für alle Studiengänge der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
- mindestens zwei Jahren für die Studenten, die ab dem akademischen Jahr 2010/2011 an der Fakultät für Informatik eingeschrieben sind
- mindestens einem Jahr für alle Bachelor- und Masterstudiengänge der Fakultät für Naturwissenschaften und Technik in einem Arbeitsbereich, der für den jeweiligen Studiengang relevant ist.
Der Studiengangsrat bzw. die zuständige Fakultätskommission entscheidet darüber, ob die dokumentierte Arbeitserfahrung anerkannt wird oder nicht.
Den Antrag zur Anerkennung von Arbeitserfahrung muss der Studierende beim Praktika- und Job-Service abgeben.
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Auch die Bachelorstudiengänge
Sozialarbeit und
Sozialpädagogik sehen die Anerkennung von Arbeits- bzw. Praktikumserfahrungen anstelle eines der beiden Praktikumsblöcke vor. Wer in diese Studiengänge eingeschrieben ist, muss bezüglich der Anerkennungen folgende
Voraussetzungen erbringen:
- die anzuerkennende Arbeits- bzw. Praktikumserfahrung darf nicht länger als 10 Jahre zurückliegen;
- die anzuerkennende Tätigkeit muss sozialpädagogische bzw. sozialarbeiterische Inhalte aufweisen;
- das für die Anerkennung vorgesehene Formular muss innerhalb der vorgesehenen Frist eingereicht werden.
Formular
Der Studiengang „Kommunikationswissenschaft im mehrsprachigen Kontext“ sieht die Möglichkeit einer Anerkennung von Arbeitserfahrung als Praktikum vor.
Voraussetzung ist,
- dass der/die Studierende mindestens ein Jahr Arbeitserfahrung (auch wenn diese an mehr als einer Arbeitsstelle und/oder nicht an einem Stück erworben wurde) in einem Bereich erworben hat, der für den Studiengang relevant ist.
Der Antrag auf Anerkennung muss im Fakultätssekretariat des Studiengangs
„Kommunikationswissenschaft im mehrsprachigen Kontext“ eingereicht werden. Die Praktikumskommission bewertet die Relevanz der dokumentierten Arbeitserfahrung.
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Die Anerkennung von Arbeitserfahrung ist in der Studienordnung der
Fakultät für Design und Künste nicht vorgesehen.