Befreiung und Rückerstattung der StudiengebührenStudierende mit einem Grad an Behinderung von mindestens 66% haben Anrecht auf vollständige Befreiung von den Studiengebühren. Das von der Sanitätseinheit ausgestellte Zertifikat muss zu Beginn des Akademischen Jahres eingereicht werden.
Auch ausländische Studierende, die von der italienischen Regierung eine Studienbeihilfe erhalten, sind auf Antrag von den Studiengebühren befreit.
Studierende, die in die Rangordnung der Anspruchsberechtigen für Studienbeihilfen der
Autonomen Provinz Bozen aufgenommen werden, erhalten die Rückerstattung der Studiengebühren, die sie für das betreffende Akademische Jahr eingezahlt haben. Eventuell für den Zahlungsverzug geleistete Strafgebühren werden nicht zurückerstattet.
Achtung: Studierende der Spezialisierungsschule SSIS und anderer postgradualer Ausbildungsgänge haben kein Anrecht auf die Rückerstattung der Studiengebühren.
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