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Frequently Asked Questions
  • Gebühren

Wann muss ich die Studiengebühren bezahlen?

Die Bezahlung erfolgt in zwei Raten, sofern nicht im Studienmanifest oder in der Ausschreibung anders vorgesehen. Die erste Rate muss bei der Immatrikulation bezahlt werden (für die Kandidaten/-innen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Informatik muss diese im Voraus bezahlt werden) und die zweite Rate bis spätestens 31. März.

Welche sind die Zahlungsmodalitäten?
Die Zahlung erfolgt mittels Banküberweisung auf folgendes Bankkonto lautend auf die Freie Universität Bozen:
IBAN IT67P0604511619000000009000 - BIC (SWIFT) CRBZIT2B107
Banküberweisungen müssen völlig spesenfrei für den Empfänger getätigt werden. Innerhalb der Europäischen Union kann eine SEPA-Überweisung vorgenommen werden.

Was passiert, wenn ich die Studiengebühren nicht bezahle?
Die Zahlung der Studiengebühren ist zunächst Voraussetzung für die Immatrikulation. Bei verspäteter Zahlung der weiteren Raten müssen Sie eine Verzugsgebühr entrichten.
Achtung: Nach dem Zahlungstermin erfolgt die automatische Sperrung Ihres Accounts, wenn Sie mit der Zahlung der Studiengebühren nicht in Ordnung sind.
Wenn Sie die Gebühren nicht regulär einzahlen, dürfen Sie weder Prüfungen ablegen noch um Studienort- oder Studiengangwechsel ansuchen.

Kann ich in Italien die Studiengebühren von der Steuern absetzen?
Ja, die Studiengebühren können im Ausmaß von 19% (gemäß Art.13 bis TUIR 22/12/1986 Nr. 917 und Art. 49 D.lgs. 15/12/97 Nr. 446) abgesetzt werden. Der Steuererklärung sind die Kopien der Zahlungsbelege beizulegen.

Wie kann ich Kopien meiner Zahlungsbelege erhalten?
Sie loggen sich im Studentenportal ein, wählen aus dem Menu links „Studienlaufbahn" aus und klicken auf „Zahlungsbelege". Hier können Sie die Zahlungsbelege als pdf-Files herunterladen.

Was passiert, wenn ich mein Studium unterbreche und es zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzten möchte?
Sie müssen alle ausstehenden Raten nachzahlen (ausgenommen die Landesabgabe).
Bei einer Unterbrechung von mindestens zwei Jahren können Sie bei Wiederaufnahme des Studiums - anstelle der ausstehenden Raten - für jedes Unterbrechungsjahr einen fixen Beitrag von 300,00 Euro bezahlen. Voraussetzung ist, dass im Zeitraum der Unterbrechung keine Prüfungen abgelegt werden.
Studierende, die den Militär- bzw. Zivildienst absolvieren, ein Kind zur Welt bringen oder das Studium aufgrund einer schwerwiegenden, nachgewiesenen Krankheit unterbrechen müssen, müssen keine Rate nachzahlen.


  • Befreiung und Rückerstattung

Gibt es Fälle, in denen die Studiengebühren nicht bezahlt werden müssen?
Studierende mit einem Grad an Behinderung von mindestens 66% haben Anrecht auf vollständige Befreiung von Studiengebühren. Das von der Sanitätseinheit ausgestellte Zertifikat muss zu Beginn des Akademischen Jahres eingereicht werden.
Ausländische Studierende, die von der italienischen Regierung eine Studienbeihilfe erhalten, sind ebenfalls von den Studiengebühren befreit.

Werden mir die Studiengebühren rückerstattet, wenn ich Anrecht auf eine ordentliche Studienbeihilfe der Autonomen Provinz Bozen habe?
Ja, es werden die Studiengebühren rückerstattet, die für das betreffende Akademische Jahr entrichtet wurden. Die Universitätsgebühren werden von der Universität rückerstattet und die Landesabgabe von der Autonomen Provinz Bozen. Eventuelle Verzugsgebühren wegen verspäteter Zahlung werden nicht rückerstattet. Studierende, die Inhaber/-innen eines Studienstipendiums für den Besuch von postuniversitären Weiterbildungskursen, Spezialisierungskursen und Praktika (Landesgesetz vom 30. November 2004 Nr. 9, Art. 19 ) sind, haben kein Anrecht auf Rückerstattung.

Wie erfolgt die Rückerstattung der Gebühren?
Das Amt für Hochschulförderung, Universität und Forschung übermittelt der Universität die Namen der Berechtigten. Daraufhin informiert Sie das Studentensekretariat per E-Mail, dass Sie Ihre Bankkoordinaten über das Intranet eintragen können. Die Buchhaltung überweist den Betrag der ersten Rate auf Ihr Kontokorrent. Achtung: Die zweite Rate muss NICHT bezahlt werden! 
Studentensekretariat - Bozen
Universitätsplatz 139100 BozenItalien
T: +39 0471 012200F: +39 0471 012209student.secretariat@unibz.it
Öffnungszeiten:Montag, Mittwoch und Freitag
09:00 - 12:00
Dienstag und Donnerstag
14:00 - 16:00
Studentensekretariat - Brixen
Regensburger Allee 1639042 BrixenItalien
T: +39 0472 012200F: +39 0472 012209student.secretariatbx@unibz.it
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