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Anerkennung ausländischer Studientitel in Italien bzw. Anerkennung der StudienzeitIm Ausland erworbene Studientitel haben im Inland keine automatische Geltung, sondern müssen in Italien gemäß den geltenden Bestimmungen anerkannt werden.
Die rechtliche Grundlage für die Anerkennung ausländischer Studientitel bilden in erster Linie das D.P.R. vom 31. August 1999, Nr. 394, Art. 48 (riconoscimento dei titoli di studio conseguiti all’estero) und das Gesetz vom 11. Juli 2002, Nr. 148 (Ratifizierung des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region, des sog. „Lissaboner Abkommens“, das am 11. April 1997 in Lissabon unterzeichnet wurde).
Zuständig für die Anerkennung ausländischer Studientitel bzw. Studienzeiten zum Zwecke der Zulassung, des Weiterstudiums und der Erlangung eines italienischen universitären Titels sind die Universitäten. Zu diesem Zweck hat die Freie Universität Bozen eine „Regelung zur Anerkennung ausländischer Studientitel“ erlassen.
In der Folge finden Sie einen Überblick über das Anerkennungsverfahren.

Das Verfahren im Überblick
Um Anerkennung ansuchen können Personen, die im Ausland einen Universitätsabschluss erworben haben, der einem Abschluss an der Freien Universität Bozen entspricht. Die Universität kann nur Studientitel anerkennen, die sie selbst anbietet und verleiht (siehe rechts auf dieser Seite).

1. Der Antragsteller informiert sich über eine mögliche Anerkennung beim Studentensekretariat.
2. Der Antragsteller reicht den Antrag auf Anerkennung (siehe rechts auf dieser Seite) samt den erforderlichen Unterlagen im Studentensekretariat ein.
3. Das Studentensekretariat überprüft den Antrag und die beigelegten Unterlagen und leitet sie an die zuständige Fakultät weiter.
4. Der Fakultätsrat bzw. Studiengangsrat prüft die im Ausland abgelegten Prüfungen und beschließt entweder die vollständige Anerkennung des ausländischen Studientitels oder nur eine teilweise Anerkennung der Prüfungen. Im letzteren Fall muss sich der Antragsteller an der Freien Universität Bozen einschreiben und die fehlenden Prüfungen nachholen.
5. Auf der Basis des Beschlusses der Fakultät stellt das Studentensekretariat ein Anerkennungsdekret des Rektors aus und teilt dem Antragsteller binnen 90 Tagen ab Antragstellung das Ergebnis der Anerkennung mit.
6. Nach dieser Mitteilung kann der Antragsteller das Anerkennungsdekret im Studentensekretariat entgegen nehmen.

Im Falle der vollständigen Anerkennung stellt das Anerkennungsdekret die Gleichwertigkeit des ausländischen mit dem italienischen Studientitel fest, den die Freie Universität Bozen verleiht.

Bei teilweiser Anerkennung von Kreditpunkten kann sich der Antragsteller an der Freien Universität Bozen einschreiben, sofern er die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und das vorgesehene Auswahlverfahren des gewählten Studienganges besteht. Das bedeutet, dass der Antragsteller auch die erforderlichen Sprachnachweise erbringen muss. Er inskribiert sich an der Universität, legt die nachzuholenden Prüfungen ab und erlangt nach Studienabschluss das selbe Diplom wie die anderen Studierenden. Dafür sind diese weiteren Schritte erforderlich:

7. Der Antragsteller macht die Vorinskription in den betreffenden Studiengang.
8. Er muss das Auswahlverfahren bestehen (Sprachprüfungen / Zulassungsprüfungen).
9. Sofern gemäß Rangliste zugelassen, kann er sich im Studentensekretariat immatrikulieren. Dafür muss er die Studiengebühren entrichten, die für das entsprechende Akademische Jahr vorgesehen sind.
10. Das Studentensekretariat trägt in der Datenbank die anerkannten Prüfungen und das richtige Einschreibungsjahr ein.
11. Der Antragsteller legt die nachzuholenden Prüfungen ab.
12. Nach Abschluss des Studiums erhält der Antragsteller eine Abschlussbestätigung und eine Urkunde (sowie das Diploma supplement).

Das Verfahren im Detail
Studentensekretariat - Bozen
Universitätsplatz 139100 BozenItalien
T: +39 0471 012200F: +39 0471 012209student.secretariat@unibz.it
Öffnungszeiten:Montag, Mittwoch und Freitag
09:00 - 12:00
Dienstag und Donnerstag
14:00 - 16:00
Studentensekretariat - Brixen
Regensburger Allee 1639042 BrixenItalien
T: +39 0472 012200F: +39 0472 012209student.secretariatbx@unibz.it
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Dienstag und Donnerstag
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