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Anerkennung österreichischer akademischer Grade und Titel in Italien Die Freie Universität Bozen führt die Anerkennung in Zusammenarbeit mit der Studieninformation Südtirol der Abteilung 40 der Autonomen Provinz Bozen durch.

Die rechtliche Grundlage für die Anerkennung der österreichischen Diplomstudien bzw. Lehramtsstudien bildet ein Abkommen zwischen der Republik Italien und der Republik Österreich, der so genannte Notenwechsel (Gesetz Nr. 322 vom 10. Oktober 2000 in geltender Fassung). Der Notenwechsel sieht die volle Gleichwertigkeit der von italienischen bzw. österreichischen Universitäten verliehenen akademischen Grade und Titel vor, die in der Anlage zum Notenwechsel angeführt sind.

Die österreichischen Bakkalaureatsstudien/Bachelorstudien und Magisterstudien/Masterstudien werden gemäß neuem Notenwechsel (Verbalnoten vom 3. Juli 2008 und 20. November 2008 sowie Verbalnoten vom 11. Juni 2010 und 11. August 2010) einer entsprechenden italienischen Studienrichtung gleichgestellt, die zu einer italienischen classe di laurea bzw. classe di laurea specialistica/magistrale gehört.

Sieht der Notenwechsel für die Anerkennung einer Studienrichtung Ergänzungsprüfungen vor, so kann die Anerkennung nur dann erfolgen, wenn die Ergänzungsprüfungen in Österreich vor Antragstellung erfolgreich abgelegt wurden.

Was wird anerkannt?
Anerkannt werden nur jene Studienrichtungen, die im Notenwechsel enthalten sind.
Doktoratsstudien (PhD) und an Fachhochschulen erworbene Titel können über den Notenwechsel nicht anerkannt werden.




Prozedur

Die AntragstellerInnen reichen das Gesuch zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen im Studentensekretariat der Freien Universität in Bozen ein. Dabei erhalten sie eine Bestätigung über die erfolgte Hinterlegung des Gesuchs.
Im Rahmen der Dienstkonferenz prüfen der Verfahrensverantwortliche der Freien Universität Bozen und Vertreter der Studieninformation Südtirol die eingereichten Unterlagen. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird der österreichische Studientitel dem beantragten italienischen Studientitel gleichgestellt. Für das Verfahren sieht der Notenwechsel eine Bearbeitungszeit von maximal vier Monaten nach Vorlage der vollständigen Unterlagen vor. In der Regel wird das Verfahren jedoch in zwei Monaten abgeschlossen.
Im Falle von Ersatzerklärungen oder in Zweifelsfällen wird die österreichische Universität oder die Oberschule um Bestätigung des Studienabschlusses ersucht. Dies kann ggf. eine längere Bearbeitungszeit erfordern. Das Studentensekretariat teilt den AntragstellerInnen schriftlich mit, sobald das zweisprachig ausgestellte Anerkennungsdekret bzw. die Urkunde abgeholt werden können. Alle im Original eingereichten Unterlagen werden dem/r AntragstellerIn zurückgegeben. Die Unterlagen können auch von einer bevollmächtigten Person in Empfang genommen werden. Dazu sind eine Vollmacht, eine Kopie des Personalausweises des/r Bevollmächtigten und eine Kopie des eigenen Personalausweises vorzulegen.
Sie können hier ein zusammenfassendes Schema des Anerkennungsverfahrens herunterladen.


Zulassung zu Staatsprüfungen, Wettbewerben u.a.
Gemäß Gesetz vom 12. Februar 1992, Nr. 188, sind italienische StaatsbürgerInnen, die um Anerkennung angesucht und das Dekret noch nicht erhalten haben, dazu berechtigt, mit Vorbehalt an Staatsprüfungen, ausgeschriebenen Wettbewerben der öffentlichen Verwaltung und Praktika zugelassen sowie in die jeweiligen Berufsalben eingetragen zu werden. Es reicht, die erhaltene Bestätigung über die erfolgte Hinterlegung bei den zuständigen Ämtern einzureichen. Die AntragstellerInnen sind somit nicht gegenüber Absolventinnen und Absolventen der italienischen Universitäten benachteiligt.
Die Studieninformation Südtirol gibt Informationen zu den Universitäten, an denen die Staatsprüfungen abgelegt werden können, und über die Eintragung in die Berufsalben (Tel. +39 0471 413307).


Achtung:
Nach Beginn des Anerkennungsverfahrens ist keine Rückerstattung der eingezahlten Gebühr mehr möglich. Auch ist es nicht möglich, mehrmals um die Anerkennung desselben Titels anzusuchen.
Mit der Ausstellung des Anerkennungsdekrets gilt das Verfahren als abgeschlossen. Nur das Anerkennungsdekret hat rechtliche Bedeutung, die Urkunde ist für den persönlichen Gebrauch bestimmt und muss nicht eigens beantragt werden.


Führung des Akademischen Grades vor und nach der Anerkennung
Vor der Anerkennung kann ausschließlich der österreichische Grad geführt werden (z.B. Mag.).
Nach der Anerkennung kann in Italien entweder der ursprünglich erworbene österreichische Grad (z.B. Mag.) oder der entsprechende italienische Grad geführt werden (z.B. Dott.), während in Österreich weiterhin nur der österreichische Grad geführt werden kann.
Zu beachten ist, dass der italienische Grad „dottore“ (Dott.) in Deutsch nicht mit „Doktor“ (Dr.) übersetzt werden darf. Der Grad „Doktor“ steht nämlich nur den Absolventen eines Doktoratsstudiums (PhD) zu.


Nachträgliche Umwandlung der Gesamtnote ins italienische System für bereits abgeschlossene Anerkennungsverfahren (nur bei Anerkennung des Titels über die Freie Universität Bozen)
Wer bereits im Besitz des Anerkennungsdekretes der Freien Universität Bozen ist, kann nachträglich die Umwandlung der Gesamtnote in das italienische System beantragen. Das entsprechende Formular ist im Studentensekretariat erhältlich.
Die österreichische Universität ermittelt die Gesamtnote (*) auf Anfrage des/r Gesuchstellers/in und stellt eine entsprechende Bestätigung aus (Bestätigung über die Gesamtnote). Zur schnelleren Abwicklung empfiehlt es sich, die Diplomprüfungszeugnisse vorzulegen.
Diese Bestätigung ist dann dem Gesuch um Umwandlung ins italienische System beizulegen.
Die Gesamtnote ist nur dann von Bedeutung, wenn Interesse zur Teilnahme an öffentlichen Wettbewerben besteht, da die Einstufung nach der Benotung erfolgt. Wird die Bestätigung nicht eingereicht, hat dies keinerlei Konsequenzen für die Anerkennung.
Für die nachträgliche Umrechnung fällt eine Zusatzgebühr von 50 Euro an (sie beinhaltet zwei Stempelmarken zu 14,62 Euro), da eine Anlage zum Anerkennungsdekret ausgestellt wird.


(*) Kriterien für die Ermittlung der Gesamtnote:
Die Ermittlung der Gesamtnote vonseiten der österreichischen Universität erfolgt nach dem festgelegten Schema (§6 Abs. 2 UniStEVO 2004):
  1. die Noten aller für das Diplomstudium vorgeschriebenen Prüfungsfächer und die Note der Diplomarbeit werden addiert;
  2. der gemäß Z 1 errechnete Wert wird durch die Anzahl der Prüfungsfächer, vermehrt um die Zahl eins, dividiert und
  3. das Ergebnis der Division wird auf zwei Kommastellen gerundet, wobei aufzurunden ist, wenn die Tausendstelstelle mindestens den Wert fünf hat.

Für weitere Informationen:

dott. Christian Staffler
Verfahrensverantwortlicher der Studientitelanerkennung
der Freien Universität Bozen
Studentensekretariat
Universitätsplatz 1
39100 Bozen
Tel. +39 0471 012201
Fax +39 0471 012209
christian.staffler@unibz.it
oder student.secretariat@unibz.it

dott. Cristina Pellini
Autonome Provinz Bozen
Studieninformation Südtirol
Andreas-Hofer-Straße 18
39100 Bozen
Tel. +39 0471 413307 / 06 / 01
Fax +39 0471 412909
cristina.pellini@provincia.bz.it
Studentensekretariat - Bozen
Universitätsplatz 139100 BozenItalien
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