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MasterstudiengängeZulassungsberechtigt für den Master sind Absolventen eines Bachelors oder Studierende, die im Besitz eines im Ausland erworbenen und seitens der Universität anerkannten Studientitels sind.
Der Master hat eine Dauer von zwei Jahren und umfasst 120 Kreditpunkte.
Den Studierenden soll eine Ausbildung auf Fortgeschrittenen-Niveau ermöglicht werden, die sie für die Ausübung hoch qualifizierter Tätigkeiten in spezifischen Fachbereichen prädestiniert.
Nach Abschluss des Masters wird der Titel „dottore magistrale“ (Dott. mag.) verliehen.
Studierende, die ihre Studienlaufbahn fortsetzen möchten, sind zulassungsberechtigt zum weiterbildenden Masterstudiengang der Aufbaustufe, zum Forschungsdoktorat oder, in besonderen Fällen, auch zu einem Spezialisierungsdiplom.


Fakultät Master
Wirtschaftswissenschaften
Informatik
Naturwissenschaften und Technik
Bildungswissenschaften
Detaillierte Informationen und Zulassungsbedingungen entnehmen Sie den Studienmanifesten.
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