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Wie weise ich meine Sprachkenntnisse nach?(Hinweise, die alle Studiengänge betreffen, außer den Master in Informatik und den Master in Fruit Science, deren einzige Unterrichtssprache Englisch ist)

Der Nachweis über die Sprachkenntnisse kann sowohl für den Bachelor als auch den Master auf unterschiedliche Weise erbracht werden. Zum einen können die Studienbewerber die Sprachprüfung am Sprachenzentrum ablegen. Daneben besteht die Möglichkeit, die Hauptunterrichtssprache im Jahr des Oberschulabschlusses, international anerkannte Sprachzertifikate, die Zweisprachigkeitsprüfung der Autonomen Provinz Bozen sowie erworbene Studienabschlüsse geltend zu machen. Auf den Webseiten des Sprachenzentrums finden Sie dasVerzeichnis der „anerkannten Sprachzertifikate, -prüfungen und -nachweise".

In Nicht-EU-Staaten ansässige Studienanwärter/-innen müssen darüber hinaus für die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen einen Italienischtest bestehen.

Ein Beispiel:
Studienanwärter, welche ihren Abschluss an einer Schule erworben haben, deren Hauptunterrichtssprache im letzten Jahr deutsch war (deutsches Abitur/ Matura an einer deutschsprachigen Schule), weisen diese Sprache nach. Englisch und/oder Italienisch als Schulfach reichen als Nachweis nicht aus. Hierfür sind entweder Sprachzertifikate (First Certificate etc.) aus dem Verzeichnis der anerkannten Sprachzertifikate, -prüfungen und -nachweise vorzulegen oder der Studienanwärter kann an einem Sprachtest hier vor Ort teilnehmen. 


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