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Muss ich die drei Sprachen bereits beherrschen, um zugelassen zu werden?Um ein Studium an der FUB erfolgreich absolvieren zu können, müssen die Studierenden die drei Unterrichtssprachen auf einem mittleren bis gehobenen Niveau beherrschen. Dennoch sind von einem zwei- oder dreisprachigen Studium auch Anfänger in einer der offiziellen Sprachen grundsätzlich nicht ausgeschlossen.

Sprachliche Anforderungen für die Bachelorstudiengänge 
Voraussetzung für die Zulassung zum Bachelorstudium ist der Nachweis von Kenntnissen in zwei der drei Unterrichtssprachen auf Niveau B2 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, kann ich das Studium auch als Anfänger in der dritten Sprache aufnehmen. In diesem Fall rät das Sprachenzentrum unbedingt zum Besuch eines Anfängerkurses im Sommer vor Studienbeginn. Außerdem muss ich im ersten Studienjahr einen obligatorischen Sprachkurs in der dritten Sprache besuchen und am Ende des akademischen Jahres das Niveau B1 (an der Fakultät für Naturwissenschaften und Technik: A2) erreichen.

In nicht-EU-Staaten ansässige Studienanwärter/-innen müssen darüber hinaus für die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen einen Italienischtest bestehen.

Sprachliche Anforderungen für die Masterstudiengänge*  
Voraussetzung für die Zulassung zu einem Masterstudium sind Mindestkompetenzen mit Niveau C1 in der ersten sowie B2 in der zweiten Sprache gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, kann ich das Studium auch als Anfänger in der dritten Sprache aufnehmen. In diesem Fall rät das Sprachenzentrum unbedingt zum Besuch eines Anfängerkurses im Sommer vor Studienbeginn.  

* Gilt für alle Masterstudiengänge mit Ausnahme des Masters in Informatik und des Masters in Fruit Science, dessen einzige Unterrichtssprache Englisch ist.

Sprachliche Anforderungen für den Masterstudiengang Bildungswissenschaften für den Primarbereich
Voraussetzung für die Zulassung zum Aufnahmeverfahren ist der Nachweis der Sprachkompetenz. Studieninteressierte müssen die Sprachkompetenz der Niveaustufe C1 in Italienisch oder Deutsch (je nach gewählter italienischer oder deutscher Abteilung) und der Niveaustufe B1 in Englisch oder in der zweiten Sprache erbringen. Innerhalb des 1. Studienjahres müssen die Studierenden mindestens das Niveau B1 in der dritten Unterrichtssprache nachweisen.
Wer hingegen das Abschlusszeugnis einer Sekundarschule zweiten Grades an einer Oberschule in den ladinischen Tälern der Provinz Bozen erworben hat, ist ohne weitere Überprüfung der Sprachkompetenzen zum Zulassungsverfahren für den Zugang zur ladinischen Abteilung zugelassen.


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