EU-Bürger
Bürger/-innen aus der Europäischen Union (oder aus Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz) sind im Hinblick auf die Zulassungsmodalitäten an italienischen Universitäten, die Entrichtung der Studiengebühren und die Maßnahmen für das Recht auf Hochschulbildung italienischen Staatsbürgern gleichgestellt.
Sie können den Vorinskriptionsantrag innerhalb der normalen Fristen der FUB einreichen.
Wertigkeitserklärung
Bürger/-innen der Europäischen Union müssen, um die Vorinskription und anschließend die Immatrikulation vornehmen zu können, im Besitz einer so genannten Wertigkeitserklärung für den Studientitel (Abitur/Matura oder Bachelorabschluss) sein.
Studienanwärter/-innen, die ein Sekundarschulabschlusszeugnis eines Schulsystems mit weniger als zwölf Jahren vorlegen, müssen eine Bescheinigung beilegen, die das Bestehen aller vorgesehenen Prüfungen bestätigt:
- für das erste Universitätsjahr (im Falle eines elfjährigen Schulsystems);
- für die ersten beiden Universitätsjahre (im Falle eines zehnjährigen Schulsystems).
Um die Wertigkeitserklärung zu erhalten, müssen sich die Studienanwärter/-innen an eine diplomatische Vertretung des italienischen Staates (Botschaft oder Konsulat) in ihrem Land wenden und die Ausstellung beantragen.
Diese Erklärung bescheinigt, dass der Studientitel des Oberschulabschlusses (für die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen) oder der akademische Grad (für die Zulassung zu den Masterstudiengängen) des Antragstellers für die Zulassung zu Universitätsstudien oder ein weiterführendes Studium in dem Land berechtigen, in dem diese Titel erlangt wurden.
Im Falle eines im Ausland erworbenen Studientitels müssen die Kandidat(inn)en der Wertigkeitserklärung eine amtlich beglaubigte Übersetzung beilegen.
Einschreibung ins Melderegister
Bei Aufenthalten mit einer Dauer von mehr als drei Monaten müssen EU-Bürger/-innen eine Einschreibung ins Melderegister der Gemeinde beantragen.
Zur Einschreibung benötigt man Folgendes:
- Nachweis darüber, dass man sich aus Studiengründen im Land befindet (Immatrikulationsbescheinigung)
- Nachweis über eine gültige Krankenversicherung
- Nachweis über eine finanzielle Absicherung.
Ausstellung der italienischen Steuernummer
Die Steuernummer dient der Identifikation des Bürgers/ der Bürgerin im Umgang mit öffentlichen Einrichtungen und Ämtern. In Italien wird ausschließlich die von der Agentur für Einnahmen ausgestellte Steuernummer anerkannt.
Für die Zuweisung einer Steuernummer ist es erforderlich, sich mit einem Ausweis beim lokalen Steueramt der Agentur für Einnahmen zu präsentieren; ausländische Bürger/-innen benötigen dazu einen gültigen Reisepass oder Personalausweis.
Verwandte Themen