ZulassungsvoraussetzungenFür sämtliche Studiengänge gelten folgende allgemeine Zulassungsvoraussetzungen:
Bachelorstudiengänge
Für Bachelorstudiengänge sind Studienanwärter/-innen zugelassen, die einen in Italien erworbenen Oberschulabschluss oder einen vergleichbaren im Ausland erworbenen Schulabschluss besitzen. Sollten die notwendigen Vorkenntnisse für einen Bachelor nicht ausreichen, behalten sich die Studienkommissionen vor, die Absolvierung zusätzlicher Kurse im ersten Studienjahr zu verlangen.
Detaillierte Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie im jeweiligen
Studienmanifest.
Studienanwärter/-innen mit Abschluss einer bundesdeutschen
Fachoberschule können zu den Bachelorstudiengängen zugelassen werden, sofern sie die Zugangsberechtigung zu einem gleichwertigen Studiengang in Deutschland besitzen.
Studienanwärter/-innen müssen außerdem
Masterstudiengänge
Zu den Masterstudiengängen sind Studienanwärter/-innen zugelassen, die ein in Italien erworbenes drei- bzw. vierjähriges Laureatsdiplom beziehungsweise ein Universitätsdiplom eines dreijährigen Studienganges nach der alten Studienordnung oder einen vergleichbaren im Ausland erworbenen Hochschulabschluss vorweisen können.
Studienanwärter/-innen mit ausländischem Universitätsabschluss müssen auf jeden Fall im Besitz eines Oberschulabschlusses sein.
Detaillierte Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie im jeweiligen Studienmanifest.
Studienanwärter/-innen müssen außerdem
Weiterbildende Masterstudiengänge (Grundstufe)
Zum weiterbildenden Masterstudiengang der Grundstufe wird zugelassen, wer im Besitz eines drei- bzw. vierjährigen Laureatsabschlusses ist. Weitere Zulassungsvoraussetzungen sind den Ausschreibungen der betreffenden Studiengänge zu entnehmen.
Weiterbildende Masterstudiengänge (Aufbaustufe)
Zum weiterbildenden Masterstudiengang der Aufbaustufe wird zugelassen, wer im Besitz eines Masterstudiengangsabschlusses oder eines Hochschulabschlusses nach der alten Studienordnung ist. Weitere Zulassungsvoraussetzungen sind den Ausschreibungen der betreffenden Studiengänge zu entnehmen.