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Auswahlverfahren
Fakultät für Bildungswissenschaften

Masterstudiengang Bildungswissenschaften für den Primarbereich
Der Masterstudiengang muss vom Ministerium genehmigt werden. Weitere Informationen finden Sie online auf den Internetseiten der Fakultät für Bildungswissenschaften: klicken Sie hier.


Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Sozialpädagogik
Die Zulassung zum Studiengang erfolgt, neben der Berücksichtigung der Sprachkenntnisse und der formalen Kriterien, über ein Auswahlverfahren.
Das Auswahlverfahren sieht folgende Bewertungskriterien vor:
  • Bewerbungsschreiben (paper - maximal 1.000 Wörter), aus dem hervorgeht: a) die Motivation der Bewerbung, b) die persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für das Studium als nützlich erachtet werden, c) die persönlichen Erwartungen an den Bachelorstudiengang;
  • Schriftliche und/oder mündliche Prüfung, die am 19., 20. und 21. Juli in Brixen stattfindet;
  • Abschlussnote der Reifeprüfung;
  • Erfahrungen, die eventuell im Bereich der Sozialdienste gesammelt wurden.


      Studienanwärter, die zum Zeitpunkt der Vorinskription die Reifeprüfung schon bestanden haben, müssen die Abschussnote der Reifeprüfung innerhalb der Vorinskriptionsfrist über das Vorinskriptionsformular oder mittels Selbsterklärung angeben. Jene Kandidaten, welche die Reifeprüfung erst nach der Vorinskriptionsfrist bestehen, müssen am Tage der Aufnahmeprüfung der Bewertungskommission eine Kopie des Reifediploms oder eine diesbezügliche Selbsterklärung aushändigen.

      Bei fehlenden Angaben zur Abschlussnote der Reifeprüfung wird die Mindestpunktezahl herangezogen. Die Umwandlung ausländischer Reifeprüfungsnoten ins italienische Notensystem erfolgt anhand der Wertigkeitserklärung, die von der zuständigen italienischen Auslandsvertretung ausgestellt wird.
      Sollte die Umrechnung aus der Wertigkeitserklärung nicht hervorgehen, behält sich die Universität das Recht vor, die Umrechnung nach festgesetzten Kriterien vorzunehmen. Ist die Benotung darin nicht angeführt, wird die Mindestpunktezahl herangezogen.



      Masterstudiengang Innovation in Forschung und Praxis der Sozialen Arbeit
      Das Auswahlverfahren sieht folgende Bewertungskriterien vor:
      • Bewerbungsschreiben (paper - maximal 1500 Wörter) aus welchem hervorgeht: a) die Motivation der Bewerbung; b) die persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten die für das Studium als nützlich erachtet werden; c) die persönlichen Erwartungen vom Masterstudiengang.
      • Bewerbungsgespräch;
      • Abschlussnote des vorhergehenden Studiums;
      • Berufserfahrung im Bereich der Sozialen Arbeit. Die Zulassung zum Masterstudiengang hängt vom Bestehen einer Aufnahmeprüfung (Bewerbungsgespräch) ab.
        Im Bewerbungsgespräch werden die im Bewerbungsschreiben (paper) behandelten Punkte aufgegriffen und die Motivation und die Kompetenzen der Studienanwärter im Hinblick auf die ausgewählte Masterklasse hin überprüft.
        Die Kandidaten können nach eigener Wahl die Prüfung in deutscher, italienischer oder englischer Sprache ablegen.
        Die Aufnahmeprüfungen finden am 22. Juli 2011 in Brixen statt, genaue Informationen zu Prüfungstermin und -ort werden an der Amtstafel der Fakultät für Bildungswissenschaften in Brixen sowie auf der Website der Universität (www.unibz.it) frühzeitig bekannt gegeben.

        Erstellung der Rangordnung
        Von den insgesamt 100 zur Verfügung stehenden Punkten vergibt die Kommission maximal:
        • 70 Punkte für die Bewertung des Bewerbungsgesprächs und des Bewerbungsschreibens (paper);
        • 10 Punkte für die Bewertung der Abschlussnote des vorhergehenden Studiums;
        • 20 Punkte für die Bewertung der Berufserfahrung im Bereich der Sozialen Arbeit. Wird die Abschlussnote des vorhergehenden Studiums innerhalb der Vorinskriptionsfrist nicht eingereicht, wird die Mindestnote herangezogen.
          Die Umwandlung ausländischer Abschlussnoten ins italienische Notensystem erfolgt anhand der Wertigkeitserklärung, die von der zuständigen italienischen Auslandsvertretung ausgestellt wird. Sollte die Umrechnung aus der Wertigkeitserklärung nicht hervorgehen, behält sich die Universität das Recht vor, die Umrechnung nach festgesetzten Kriterien vorzunehmen.
          Ist die Benotung darin nicht angeführt, wird die Mindestnote herangezogen.
          Studienanwärter, welche noch nicht im Besitz des geforderten Studientitels zum Zeitpunkt der Vorinskriptionsfrist sind, erhalten keine Punkte für die Bewertung der Abschlussnote des vorhergehenden Studiums.


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